Wie viele Weiterbildungslehrgänge die Hochschulen insgesamt anbieten, ist nicht bekannt. Gemäß einer Schätzung der Handelszeitung aus dem Jahr 2013 sind es rund 1300 CAS-Lehrgänge, 262 DAS-Lehrgänge und 415 MAS-Angebote (vgl. Waltersperger & Müller 2013). Die Pädagogischen Hochschulen und die Fachhochschulen übertreffen die Universitäten bei Weitem bezüglich der Anzahl der Angebote. Inhalt, Programm und Struktur der Angebote werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt und können sich erheblich unterscheiden, auch bezüglich der Zugangsvoraussetzungen. Wie Fischer (2014, S. 32) festhält, sind die Weiterbildungsangebote eine Form des Wissenstransfers aus den Hochschulen in die Gesellschaft, so beispielsweise wenn es um Forschungsresultate geht. Diese Angebote sind Teil eines umfassenden Lehrangebots und tragen so auch zur gesellschaftlichen Verankerung der Hochschulen und der akademischen Berufsprofile bei. Die PH Luzern versteht die Lehrerbildung beispielsweise als lebenslangen Prozess, zu dem auch die wissenschaftlich fundierte Weiterbildung gehört (vgl. Fischer 2014, S. 32 ff).
Der Bologna-Prozess hat die Hochschullandschaft nachhaltig umgestaltet. Auf die Weiterbildung hatte Bologna aber bisher geringen Einfluss. Dasselbe gilt auch für andere internationale Standardisierungsprozesse: Weder der Bologna-Prozess (Hochschulen) noch der Kopenhagen-Prozess (Berufsbildung, lebenslanges Lernen) oder der Nationale Qualifikationsrahmen haben bis jetzt eine steuernde Wirkung auf die Weiterbildung erzielt (vgl. Fischer 2014, S. 16). Der Kopenhagen-Prozess wurde von den europäischen Weiterbildungsorganisationen mitgeprägt, aber auch dieser Prozess lässt die Ausgestaltung der Weiterbildung offen. Die Hochschulweiterbildung fällt zwischen Stuhl und Bank, da weder der Bologna- noch der Kopenhagen-Prozess oder der Nationale Qualifikationsrahmen Nennenswertes zur Klärung und Steuerung der Weiterbildung an Hochschulen beitragen. Entsprechend heterogen sind die Bedingungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung an Hochschulen sind nicht einheitlich geregelt, obwohl in der Regel ein Hochschulabschluss verlangt wird. Die Fachhochschulen nehmen in der Weiterbildung aber auch Teilnehmende ohne akademischen Abschluss auf. Tatsächlich sind Weiterbildungen an den Fachhochschulen für viele Personen mit Lehrabschluss und entsprechender Praxis sehr attraktiv. Für diese Teilnehmenden, die normalerweise keinen Zugang zu formalen Studiengängen der Hochschulen haben, sind die Angebote der Fachhochschulen oft die einzige Möglichkeit, am Hochschulsystem mit seinem hohen gesellschaftlichen Prestige teilzuhaben. Dies führt gelegentlich zu Spannungen zwischen Weiterbildungsstudiengängen und grundständigen Studienangeboten. Eine weitere Folge ist der verschärfte Wettbewerb mit den Anbietern der höheren Berufsbildung, so beispielweise gegenüber den höheren Fachschulen oder privaten Weiterbildungsanbietern wie den Klubschulen.
Um Fachkräften mit einem Lehrabschluss den Zugang zu Weiterbildungen an Hochschulen zu ermöglichen, wird in der Schweiz das Verfahren der Anerkennung und Validierung von früheren Lernleistungen weiterentwickelt (vgl. dazu Beitrag von Schmid und Kraus in diesem Band). Dieses Anliegen fand auch Eingang ins WeBiG, das gemäß Art. 7 die Förderung der Validierungssysteme ermöglicht. Bei den Hochschulen ist zudem oft die Aufnahme »sur dossier« möglich. Im Unterschied zur Validierung werden dazu nur der Lebenslauf und die Nachweise der bisherigen Aus- und Weiterbildungen benötigt. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft bei diesem Verfahren in der Regel ein Expertengremium der jeweiligen Hochschule.
In den nächsten Jahren stehen der Weiterbildung weitere entscheidende Entwicklungen bevor. Einige davon werden hier kurz skizziert:
Bei Diskussionen um aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen – beispielsweise die demografische Alterung, Migration, Armut oder Fachkräftemangel – dürften die Akteure der Weiterbildung künftig stärker einbezogen werden. Die Einführung des WeBiG trägt dazu bei, dass diese meist unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführten Diskussionen künftig vermehrt auch als bildungspolitische Themen wahrgenommen werden. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, was Erwachsenenbildung beitragen kann, um den Mangel an Fachkräften zu beheben. Der Weiterbildungsbereich wird sich künftig vermehrt mit Fragen des beruflichen Wiedereinstiegs, der Integration, der Umschulung oder der Nachholbildung für alle Altersklassen beschäftigen.
Die WeBiG-Grundsätze werden sich als selbstverständliche Orientierungspunkte in der Planung der Weiterbildung etablieren – unabhängig davon, ob ein Anbieter öffentliche Gelder bezieht oder nicht. Leitend dürften dabei die Themen Qualität, Markttransparenz, Chancengleichheit und Anrechnung von informell erworbenen Kompetenzen sein.
In verschiedenen Berufen wird das Thema Weiterbildungspflicht zur Diskussion stehen. Diese Entwicklung beobachten wir speziell in akademischen Berufen, so beim medizinischen Personal, insbesondere bei den Ärzten, aber auch bei Psychologen, Lehrerinnen und Lehrern oder bei Führungspersonen in der Verwaltung. Ihnen werden zunehmend obligatorische Weiterbildungen verordnet.
Das nach wie vor ungelöste Problem der Intransparenz im dynamischen Weiterbildungssystem dürfte in den nächsten Jahren besonders virulent werden. Wenn das System in Fragen der Qualität, bei der Anrechnung von Bildungsleistungen oder bei der Anerkennung non-formaler Abschlüsse weiterkommen will, müssen Angebote und Abschlüsse transparenter gestaltet und besser aufeinander abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang gewinnen die Themen Kompetenzorientierung und Modularisierung sowie der Aufbau modularer »Baukästen« an Bedeutung (siehe die Beiträge von Kraus & Schmid, Buff Keller & Zimmermann sowie das Praxisbeispiel von Förster und Grau in diesem Band).
Die öffentliche Finanzierung bleibt ein wichtiges Thema, obwohl das System auch weiterhin größtenteils privat finanziert sein wird. Während viele Erwachsene von ihren Arbeitgebern bei der Weiterbildung unterstützt werden, müssen andere tief in die eigene Tasche greifen, um die – speziell bei der Hochschulweiterbildung – enormen Kosten von oft mehreren Zehntausend Franken aufzubringen. Zur Unterstützung von Personen, die diese Kosten nicht selbst tragen können, sollten Möglichkeiten, wie beispielsweise Fonds oder Darlehenssysteme, geschaffen werden. Gemäß der aktuellen Regelung können Weiterbildungskosten von jährlich bis zu 12 000 Franken von den Steuern abgezogen werden. Eine solche Maßnahme reicht aber nicht aus, um die Finanzierung zu gewährleisten, insbesondere nicht bei Personen mit einem Teilzeitpensum. An der Reflexion dieser Problematik sollten sich auch die Hochschulen beteiligen.
Das Parlament hat bezüglich Finanzierung noch weitere Entscheide gefällt. So gelten die zwar freiwilligen, faktisch aber meist unverzichtbaren Vorbereitungskurse zu den formalen eidgenössischen Prüfungen als non-formale Weiterbildung. Diese Kurse sind ein wesentlicher Bestandteil der höheren Berufsbildung, werden aber nicht vom Bund geregelt und gehören bildungssystematisch gemäß WeBiG deshalb zur Weiterbildung. Ab 2018 werden diese Kurse mit bis zu 50 Prozent der Kosten staatlich finanziert. Dafür hat das Parlament innerhalb der aktuellen Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation (Schweizerischer Bundesrat 2016) über 200 Millionen Franken bewilligt. Entsprechend dem WeBiG gilt für die Weiterbildung generell, also auch für die Vorbereitungskurse, der Grundsatz der nachfrageorientierten Finanzierung. Einen solchen Eingriff in das schweizerische Weiterbildungssystem hat es bisher nicht gegeben. Die Auswirkungen auf die Teilnehmenden sowie auf die Anbieter und die Organisationen der Weiterbildung sollten genau beobachtet und wissenschaftlich untersucht werden.
Was können Hochschulen und nicht-universitäre Weiterbildungslandschaft voneinander lernen?
Mit dem