164Vgl. A. Penkert, Höhere Mächte haben entschieden. Flucht, Vertreibung und Ankommen ostpreußischer Katholiken im Spiegel ihres Briefwechsels mit Bischof Maximilian Kaller. Mit einem Abriß der ermländischen Nachkriegsgeschichte (Beiträge zur Theologie, Kirche und Gesellschaft im 20. Jahrhundert 15), Berlin 2008, 83f.
165Vgl. BAF, 015-08, Fasz. 2, Besprechung zwischen dem Kommandanten der Militärregierung und Vertretern der Religionsgesellschaften, 12.7.1945.
166Vgl. PfA Kirchgandern, Chronik der Kirchengemeinde Kirchgandern. Band 2, 67f. – Dechant Breitung aus Weimar überbrachte den Ring später seinem Besitzer, auch das Auto konnte wieder vom Bischof benutzt werden.
167Vgl. G. M. Mierswa, Bolte, 48.
168Der Sowjet-Major Babenkow in Weimar äußerte sich gegenüber Propst Streb am 9.8.1946: „‚Sie haben doch keine höhere Leitung. Der Bischof von Fulda geht uns nichts an. Der Kardinal Graf v. Preysing ist für alle Zonen da, Bischof Wienken für den Kontrollrat.’ Mit deutlich spürbarem Hohn betonte der Herr Major noch einmal: ‚Sie haben in der russischen Zone keine einheitliche Leitung!’“ BAF, 015-07, Fasz. 1, Bericht über die religiöse und politische Lage in Thüringen, speziell im Eichsfeld, ohne Unterschrift, 14.8.1946.
169Vgl. BAEF, Bischöfliches Generalvikariat Erfurt/Bischöfliches Amt Erfurt-Meiningen, Zentralregistratur, 124, Plettenberg an Freusberg, 3.6.1946.
170BAF, 015-00 Fasz. 1, CDU-Landesverband Thüringen an Fuldaer Bischofskonferenz, 16.8.1946.
171BAF, 015-07, Fasz. 1, Bericht über die religiöse und politische Lage in Thüringen, speziell im Eichsfeld, ohne Unterschrift, 14.8.1946.
172Dies waren der Propst in Erfurt Dr. Freusberg, der Kommissarius des Eichsfeldes Josef Streb, der Dechant von Weimar Wilhelm Breitung und der Pfarrer von Geisa Aloys Wehner (1891-1967). Vgl. J. Pilvousek, Weihbischof Freusberg, 83.
173„1. Erteilung von Beichtjurisdiktion und Erlaubnis zu predigen an diözesanfremde Geistliche für 6 Monate nach sorgfältiger Prüfung der notwendigen schriftlichen Unterlagen oder nach auf anderem Wege erlangten moralischen Gewissheit über geistlichen Stand und Freiheit von Zensuren. - 2. Versetzung von Hilfsgeistlichen, Bestellung von Pfarrverwesern und Übertragung von Seelsorgsarbeiten an diözesanfremde Geistliche. - 3. Genehmigung von Jahrtagsstiftungen unter Beachtung der Verfügung im Kirchl. Amtsblatt VII/1941 Nr. 129 und VIII/1942 Nr. 156. - 4. Anordnung von Kirchenkollekten zur Linderung eintretender Notstände.“ BAF, 015-08, Fasz. 2, Bischof Dietz an Dechant Breitung, Dr. Freusberg, Propst Streb und Dechant Wehner, 15.9.1945.
174Über die Ernennung Freusbergs zum Generalvikar befindet sich im Amtsblatt der Diözese Fulda nur eine kleine, beiläufige Notiz unter Personalien; sie ist schnell zu übersehen, denn sie steht am unteren Ende der Seite, nach allen anderen Pfarrerversetzungen und -ernennungen: „Der Hochwürdigste Herr Bischof hat dem Direktor des Geistl. Gerichts in Erfurt, Propst Msgr. Dr. Joseph Freusberg, ohne Präjudiz für die Einheit der Diözese und der bischöflichen Rechte, die Befugnisse seines Generalvikars für das Kommissariat Heiligenstadt und die Dekanate Erfurt, Weimar und Geisa übertragen.“ Personalien, in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Fulda 62 (1946) 43.
175Vgl. K. Hartelt, Josef Negwer, 133.
176Vgl. Ebd., 133f. – Notwendig wurden mit der Errichtung einer eigenen Verwaltung in Erfurt eine besondere Diözesankasse sowie eine Kirchensteuerverwaltung und ein Rechnungsprüfungsamt, die der bestehenden Domrendantur angegliedert wurden. Es kam zu einer Vermehrung der Amtsräume und zu Personalzuwachs. Vgl. BAEF, Bischöfliches Generalvikariat Erfurt/ Bischöfliches Amt Erfurt-Meiningen, Zentralregistratur, CIa19, Freusberg an Rat der Stadt Erfurt, 4.10.1948.
177Ferdinand Reinhardt: geb. 1884 in Müs, 1908 Priesterweihe, 1921-1950 Pfarrer in Jena, i.R. in Fulda, gest. 1970. Vgl. Totenverzeichnis der Priester und Diakone der Diözese Fulda, der Ordenspriester im Dienste der Diözese sowie der heimatvertriebenen Priester, die in der Diözese Fulda Aufnahme gefunden haben. 1920 bis Dezember 1994, Fulda 1995, 21.
178Vgl. Verzeichnis 1949, 23. – „In der Beratung und Beschlussfassung der zur Verhandlung stehenden Angelegenheiten werden Ihnen als Geistliche Räte der Dechant von Weimar, der Propst von Heiligenstadt und er Pfarrer von Jena beigegeben, die Sie nach Notwendigkeit und Nützlichkeit einberufen wollen. Ausserdem wird es sich empfehlen, auch Herrn Prälat Dr. Negwer und Herrn Konsistorialrat Dr. Wenzel zur Beratung hinzuziehen.“ BAF, 015-06, Fasz. 1, Bl. 31.
179BAF, 015-06, Fasz. 1, Bl. 43.
180K. Hartelt, Josef Negwer, 172f. – Der bei Hartelt im Anhang unter Nr. 4 abgedruckte Brief aus der Personalakte Newgers im Bistumsarchiv Görlitz ist nicht identisch mit dem Original im Bistumsarchiv Fulda. Das Manuskript zeigt einen stark kämpferischen Negwer, der tatsächlich abgesandte Brief an Generalvikar Günther hingegen wurde „entschärft“, vor allem die Rolle Freusbergs wurde entfernt. Hier der Brief im Wortlaut, wie er im Bistumsarchiv Fulda vorliegt: „Hochwürdigster Herr Generalvikar! Vor drei Monaten gaben Sie mir die Ehre, verschiedene Anliegen, die die Seelsorge in Thüringen betrafen, Ihnen vorzutragen, und ich war Ihnen dankbar für die Geneigtheit, die Sie gegenüber meinen Anregungen zu erkennen gaben. Ich bat u. a. um Mitteilung der Quinquennal- und anderen Fakultäten des Ordinarius an Herrn Generalvikar Dr. Freusberg, soweit solche Fakultäten dem Generalvikar kommuniziert zu werden pflegen; ich erbat für ihn die Vollmacht zu Weihe von Altarsteinen und Kelchen; ich bat um die Erwirkung einer Fakultät betr. Einbehaltung des Binations- und Trinationsstipendiums für die Flüchtlingspriester. Ich bat um Aufstellung eines Verzeichnisses der jetzt noch geltenden Nüchternheitsvorschriften, ich bat, das Amtsblatt möglichst allen Flüchtlingsgeistlichen zugänglich zu machen. Nach meiner Erinnerung wurde alles in Aussicht gestellt, aber zu meiner Enttäuschung ist bis jetzt nichts erfüllt. Auch läßt der längst versprochene Austausch der inhabilen Geistlichen in Thüringen gegen jüngere Geistliche aus dem Westteil der Diöcese immer noch auf sich warten. Ich lege Ihnen, hochwürdigster Herr Generalvikar, auch offen dar, welche Unzuträglichkeiten es mit sich bringe, wenn das Generalvikariat in Fulda die vom hochwürdigsten Herrn Diöcesanbischof angeordnete Einsetzung des Generalvikars in Erfurt in vieler Hinsicht als nicht vorhanden betrachtet und dadurch eine Rechtsunsicherheit verursacht, und ich bat ausdrücklich, doch klare Entscheidung des hochwürdigsten Herrn Bischofs darüber herbeizuführen, welche Angelegenheiten weiter Fulda vorbehalten bleiben sollen. Eine solche Entscheidung ist nicht getroffen, die Verwirrung ist noch größer und aergerlicher geworden. Man lacht hier schon darüber, wenn von zwei Generalvikaren eine Pfarradministration verschieden geregelt wird, und es gab große Erregung unter den Flüchtlingsgeistlichen, als sie nach Jahr und Tag, nachdem sie längst durch förmliches Dekret von Erfurt ernannt und jurisdiktioniert worden waren, auf einmal dasselbe vom Generalvikariat in Fulda erhielten und sie fragen, ob denn ihre Jurisdiktionsakte bisher ungiltig [sic] waren. Noch aergerlicher und blamabler ist es für den Herrn Dompropst und Generalvikar Dr. Freusberg, wenn eine Angelegenheit seiner Pfarrei, ohne ihn überhaupt zu hören, von Fulda entschieden wird. (Angelegenheit Stockhorst-Schollmeyer). Dazu kommt, daß die hiesigen Flüchtlingsgeistlichen, die immer nur mit größter Mühe und mit vielem Zureden bewogen werden können, hier zu bleiben und die oft übermässigen Mühen auf sich zu nehmen, gänzlich verbittert werden, wenn sie sehen, daß das Generalvikariat in Fulda die eigenen jungen Kräfte für zu gut hält, in die Ostzone zu gehen – im Gegensatz zu anderen Diöcesen, die großzügig