50 Das Andenken an die Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung.
51 S. Cicer. pro Sestio 22, 50. 60, 128.
52 Als am 25. Januar des J. 58 v. Chr. der im Senate einstimmig gebilligte Gesetzvorschlag wegen Cicero's Zurückberufung an die Volksversammlung gebracht werden sollte, richtete Clodius in Verbindung mit einer Schar gedungener Gladiatoren auf dem Forum ein großes Blutbad an, um die Durchführung jenes Gesetzesvorschlages zu verhindern. Vgl. Cicer. pro Sestio 35, 75.
53 S. Cicer. pro Sestio c. 39, 85.
54 Spartacus, von Geburt ein Thracier, ein Gladiator, war mit fast achtzig Gladiatoren aus der Gladiatorenschule zu Kapua in Kampanien entsprungen (73 v. Chr.). Indem er überall, wo er hinkam, Sklaven und Gladiatoren in Freiheit setzte, stand er bald an der Spitze eines furchtbaren Heeres. Die Römischen Heere, die ihm entgegengeschickt wurden, schlug er, bis Licinius Crassus den Oberbefehl erhielt (71 v. Chr.), der den Spartacus am Silanus in Lucanien gänzlich besiegte. Spartacus fiel in der Schlacht.
55 D. h. mit einem Namen, der dir zukommt, nicht mir; denn du verdientest die Strafe der Landesverweisung für deine Frevelthaten gegen den Staat, nicht ich, der ich die größten Verdienste um den Staat habe.
56 Cicero nennt seine Verweisung eine Reise (kurz vorher Weggang), die er von freien Stücken unternommen habe. Nachdem sich nämlich Cicero nicht allein von den Consuln, sondern auch von Pompejus im Stiche gelassen sah, wollte er lieber Rom verlassen als das Leben vieler edler Patrioten den bewaffneten Scharen des Clodius preisgeben und entfernte sich daher aus der Stadt, bevor der Urtheilsspruch über seine Verbannung gefällt war.
57 Nämlich wegen der Entdeckung und Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung. Clodius hatte auf Cicero's Verweisung angetragen, weil dieser Theilnehmer der Verschwörung, die Römische Bürger waren, unverurtheilt habe hinrichten lassen.
58 Nach der lex Cornelia de sicariis wurde derjenige, der sich mit einem Mordgewehre bewaffnet hatte, um einen Anderen zu tödten, für einen Meuchelmörder gehalten, obgleich er die Mordthat noch nicht vollbracht hatte. S. Orelli Index Leg. p. 162.
59 In dem Tempel des Castor wurde nämlich ein Sklave des Clodius ergriffen, den dieser dahin geschickt hatte, um den Pompejus zu ermorden, weil derselbe früher auf seiner Seite gestanden, jetzt aber für die Zurückberufung Cicero's gestimmt hatte. S. Cicer. pro Milone 7, 18. in Pison. 12, 28. pro Sestio 32, 69.
60 S. Cicer. pro Milone 27, 73. In dem Tempel der Nymphen befand sich das Archiv (tabularium).
61 Das Forum war einer der geweihten Plätze (templa) Rom's.
62 Der Consul Marcus Piso. S. Cicer. ad Attic. 13, 1.
63 Privilegium, d. h. ein Gesetzvorschlag, der sich nur auf eine einzelne Person bezog, sowol in gutem als in bösem Sinne.
64 Das Fest der Guten Göttin wurde am 1. Mai des Nachts in dem Hause eines der Consuln oder Prätoren gefeiert. Ueber die hier erwähnte Sache s. dieCicero meint die Zeit, wo Clodius, sein erbittertster Feind, es durchsetzte, daß er aus Rom verwiesen wurde. Publius Clodius Pulcher war einer der vornehmsten und ruchlosesten Volksaufwiegler und der sittenlosesten Menschen. In der Kleidung einer Zitherspielerin wußte er sich in das Haus der Pompeja, Cäsar's Gemahlin, mit der er ein geheimes Liebesverständniß unterhielt, als daselbst das Fest der Guten Göttin (s. die Anm. 28), zu dem allen Männern der Zugang verboten war, einzuschleichen, wurde aber erkannt und vor Gericht angeklagt. Da er behauptete, er habe sich an diesem Tage gar nicht in Rom aufgehalten, zeugte Cicero gegen ihn, daß er ihn an diesem Tage in Rom gesehen habe. Nichtsdestoweniger wurde er freigesprochen. Von diesem Augenblicke an faßte er den unversöhnlichsten Haß gegen Cicero, und klagte im J. 58 v. Chr. als Volkstribun ihn an, daß er zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung Römische Bürger, die vom Volk nicht verurtheilt worden seien, habe hinrichten lassen. Obwol der Senat sich der Sache Cicero's auf das Angelegentlichste annahm, so mußte dieser doch in die Verbannung gehen. Hiermit noch nicht zufrieden, verwüstete er Cicero's Landgüter und riß dessen Haus in Rom nieder. S. Cicer. pro Sestio 24. Aber schon im folgenden Jahre wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen, und wie im Triumphe zog er durch Italien nach Rom, wo ihm die ehrenvollste Aufnahme bereitet war. S. Cicer. pro Sestio 63..
65 Cicero meint die Zeit, wo Clodius, sein erbittertster Feind, es durchsetzte, daß er aus Rom verwiesen wurde. Publius Clodius Pulcher war einer der vornehmsten und ruchlosesten Volksaufwiegler und der sittenlosesten Menschen. In der Kleidung einer Zitherspielerin wußte er sich in das Haus der Pompeja, Cäsar's Gemahlin, mit der er ein geheimes Liebesverständniß unterhielt, als daselbst das Fest der Guten Göttin (s. die Anm. 28), zu dem allen Männern der Zugang verboten war, einzuschleichen, wurde aber erkannt und vor Gericht angeklagt. Da er behauptete, er habe sich an diesem Tage gar nicht in Rom aufgehalten, zeugte Cicero gegen ihn, daß er ihn an diesem Tage in Rom gesehen habe. Nichtsdestoweniger wurde er freigesprochen. Von diesem Augenblicke an faßte er den unversöhnlichsten Haß gegen Cicero, und klagte im J. 58 v. Chr. als Volkstribun ihn an, daß er zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung Römische Bürger, die vom Volk nicht verurtheilt worden seien, habe hinrichten lassen. Obwol der Senat sich der Sache Cicero's auf das Angelegentlichste annahm, so mußte dieser doch in die Verbannung gehen. Hiermit noch nicht zufrieden, verwüstete er Cicero's Landgüter und riß dessen Haus in Rom nieder. S. Cicer. pro Sestio 24. Aber schon im folgenden Jahre wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen, und wie im Triumphe zog er durch Italien nach Rom, wo ihm die ehrenvollste Aufnahme bereitet war. S. Cicer. pro Sestio 63.
66 Diog. Laert. 7, 121: μόνον τε ελεύθερον (ει̃ναι τὸν σοφόν), τοὺς δὲ φαύλους δούλους· ει̃ναι γὰρ τὴν ελευθερίαν εξουσίαν αυτοπραγίας, τὴν δὲ δουλείαν στέρησιν αυτοπραγίας.
67 Außer den Stoikern stellten diesen Satz auch die Sokratiker, die Akademiker und Platoniker auf. Vgl. Xenoph. Comment. IV, 5, 3–12. Auch der Kirchenvater Augustin. de Civit. Dei IV, 3. spricht den Satz ganz wie die Stoiker aus: Bonus, etiamsi serviat, liber est, malus autem, etiamsi regnet, servus est, nec unius hominis, sed, quod est gravius, tot dominorum, quot vitiorum.