Trotz einer im Zeitalter der habsburgischen Teilungen sehr unterschiedlichen äußeren Geschichte weisen die einzelnen österreichischen Länder in ihrer inneren Entwicklung etliche gemeinsame Strukturmerkmale auf. Überall nahmen die Landstände in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts feste Gestalt an. Es ist gleichsam die Formationsphase für den frühneuzeitlichen Dualismus von Landesfürst und Ständen in den österreichischen Erblanden. Wohl hatte es ständische Mitwirkung schon früher gegeben, doch erst jetzt wurden der Kreis der zur Mitbestimmung Berechtigten beziehungsweise Ort, Form und Gegenstand des Verhandelns mit dem Fürsten normiert. Die innerhabsburgischen Konflikte haben diesen Prozess der institutionellen Verstetigung ohne Zweifel begünstigt. Als erster nachweisbarer Landtag gilt eine am Dreikönigstag 1397 nach Wien zur Beratung der Türkengefahr einberufene Ständeversammlung. Über den Charakter dieses Tages besteht bis heute eine gewisse Unsicherheit. Obgleich nur Ladungen für Ständemitglieder aus dem Herzogtum Österreich bekannt sind, könnte es sich doch um eine Versammlung der Stände mehrerer habsburgischer Länder gehandelt haben. In diesem Fall wären die Ländertage der Ausbildung der Einzellandtage zeitlich vorausgegangen. In der Steiermark trat der erste Landtag nämlich wahrscheinlich 1412 zusammen, in Tirol lässt sich eine Konsolidierung ständischer Versammlungsformen frühestens um 1417/20 nachweisen. Die unterschiedliche Geschichte und Struktur der Länder schlug sich in der Zusammensetzung der landständischen Vertretungen nieder. Während in Österreich, der Steiermark und Kärnten Prälaten, Adel und landesfürstliche Städte bzw. Märkte die Landstände ausmachten, erreichte in Tirol auch die bäuerliche Bevölkerung in Form der sogenannten Täler und Gerichte die Landstandschaft. Dies hatte mit der prekären Situation des Tiroler Landesfürstentums im frühen 15. Jahrhundert zu tun; Herzog Friedrich IV. dankte im Konflikt mit dem Reichsoberhaupt tatsächlich nicht zuletzt den Bauern sein politisches Überleben. Vor allem aber gründete die bäuerliche Vertretung auf den Landtagen seit den 1420er Jahren in der Geschichte des Landes. Mehr als in anderen österreichischen Ländern bestand in Tirol seit den Tagen Herzog Meinhards II. eine direkte Beziehung zwischen den bäuerlichen Untertanen und den Landesfürsten. Die adelige Grundherrschaft erlangte hier nie die Bedeutung wie in den östlichen Ländern der Habsburger.
Der lange Weg zurück zur dynastischen Einheit (1439–1490)
1435/39–1493
Friedrich III. (als Herzog V.)
1440
Königswahl Friedrichs III.
1452
Kaiserkrönung Friedrichs III.
1457
Tod des Ladislaus Postumus; Ende der albertinischen Linie
1463
Tod Albrechts VI.
1477
Heirat Maximilians mit Maria von Burgund
1485–1490
Matthias Corvinus Herzog von Österreich
1490
Erzherzog Sigmund dankt als Tiroler Landesfürst zugunsten Maximilians ab.
1491
Vertrag von Pressburg
1493–1519
Maximilian I.
1495
Spanische Doppelhochzeit
1508
Maximilian »Erwählter Römischer Kaiser«
1508–1516
Krieg Maximilians gegen Venedig
1515
Wiener Doppelhochzeit
1518
Erster Ausschusslandtag aller österreichischen Länder in Innsbruck
Der Weg der habsburgischen Dynastie zurück zur Einheit war mühevoll und von vielen Rückschlägen gekennzeichnet. Die Wiedervereinigung der Länder in einer Hand ist vornehmlich das Werk des nachmaligen Kaisers Friedrich III. Dieser benötigte fast seine gesamte sechs Jahrzehnte umspannende Regierungszeit, um den schon in der Jugend als Fernziel ins Auge gefassten Einheitsgedanken zu verwirklichen. Als persönliches Vorbild diente dem 1415 geborenen, als still und in sich gekehrt beschriebenen Sohn des innerösterreichischen Habsburgers Ernst und der Cimburgis von Masowien Herzog Rudolf IV., aus dessen politischem Vermächtnis er nicht nur den Erzherzogstitel, den schon Friedrichs Vater seit 1414 geführt hatte, sondern vor allem das Bewusstsein von der besonderen Größe und Majestät des Hauses Österreich übernahm. Der Gegensatz zwischen Anspruch und Wirklichkeit konnte für den jungen Herzog Friedrich (V.) größer nicht sein, waren doch seine Voraussetzungen denkbar schlecht. Erst 1435 endlich aus der Vormundschaft Friedrichs IV., des Tiroler Onkels, in dessen Obhut er sich seit dem frühzeitigen Tod des Vaters 1424 befunden hatte, mit Mühe freigekommen, stand er diesem und mehr noch Albrecht V., dem designierten Nachfolger Kaiser Sigismunds, an Macht und Möglichkeiten weit nach und hatte zudem Ansprüche auf Mitherrschaft seitens seines um drei Jahre jüngeren Bruders Albrecht VI. zu gewärtigen.
Als der Luxemburger Kaiser Sigismund 1437 starb, trat Herzog Albrecht V. mühelos die Nachfolge des Schwiegervaters als König von Ungarn an. Die böhmischen Stände machten Schwierigkeiten. Eine Minderheit wollte einen polnischen Jagiellonen zum König. So konnte sich Albrecht auch nach seiner Krönung in Prag am 29. Juni 1438 Böhmens, das immer noch durch den Hussitismus tief gespalten war, nicht ganz sicher sein. Fast wie ein Erbgang vollzog sich dagegen die Rückkehr der Habsburger an die Spitze des Heiligen Römischen Reichs. Durch die Wahl der Kurfürsten am 18. März 1438 nur noch bestätigt, fiel Albrecht V. als Ehemann der einzigen Kaisertochter Elisabeth die römisch-deutsche Krone gleichsam zu. Das Jahr 1438 brachte so eine gewaltige Herrschaftskonzentration, die wie eine Präfiguration der frühneuzeitlichen Habsburgermonarchie anmutet. Die historisch erste österreichisch-böhmisch-ungarische Länderunion hatte freilich nur wenige Monate Bestand. Im Begriff, Truppen für einen Feldzug gegen die Türken in Südungarn zu sammeln, starb Albrecht am 27. Oktober 1439. Sein Leichnam wurde auf Betreiben ungarischer Adeliger in Stuhlweißenburg bestattet. Albrecht hinterließ zwei minderjährige Töchter und eine schwangere Frau, die im Februar 1440 mit Ladislaus, genannt Postumus, einen Sohn und Thronfolger gebar.
Wenige Monate vor König Albrecht II., am 24. Juni 1439, starb der Tiroler Habsburger Herzog Friedrich IV. Dessen einziger Sohn Sigmund zählte beim Tod des Vaters zwölf Jahre und war damit noch unmündig. Binnen weniger Monate wurde so Herzog Friedrich V. als Senior des Hauses Habsburg zur Schlüsselfigur des politischen Geschehens. Im Reich war er der einzige ernstlich in Frage kommende Kandidat für die Nachfolge König Albrechts II. Die Kurfürsten, deren Spielraum sich immer mehr verengte, wählten am 2. Februar 1440 Friedrich zum römisch-deutschen König. Friedrichs jüngerer Bruder Albrecht VI. stellte hier keine Konkurrenz für ihn dar, anders in innerhabsburgischen Angelegenheiten. Als es um die Vormundschaftsregierung im Herzogtum Österreich ging, bot sich Albrecht den Ständen des Landes als Alternative zu Friedrich an, und ebenso hielt er es in Tirol und den Vorlanden in Sachen der Vormundschaft für Sigmund. Friedrich seinerseits erblickte in der Vormundschaftsführung ein Instrument, um dem gewünschten Ziel einer dynastischen Einheit wenigstens temporär näher zu kommen, und setzte deshalb alles daran, kraft seiner Position als Senior des Hauses alle Vormundschaftsrechte in seiner Hand zu vereinigen. Dass er diese Rechte dann auch so lange als irgend möglich auszuüben entschlossen war, sollte sich bald erweisen. Als die Friedrich von den Tiroler Ständen zugestandene Vormundschaft über Sigmund vertragsgemäß 1443 auslief und Friedrich