So weit wie möglich weg von hier. Hannah Miska. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Hannah Miska
Издательство: Автор
Серия:
Жанр произведения: Историческая литература
Год издания: 0
isbn: 9783954624324
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zu schaffen, Kinder großzuziehen. Nun, im Alter – die Kinder sind aus dem Haus, der Ehepartner ist womöglich gestorben – kehren die Geister zurück. Einige der Überlebenden haben angefangen, ihre Erlebnisse aufzuschreiben, andere modellieren, zeichnen oder bildhauern, andere wiederum reden als Zeitzeugen vor Schülern. Das beherrschende Thema bei allem ist immer der Holocaust. Die selbst verordnete Therapie hilft mal mehr, mal weniger. Sarah hatte „nur“ dreißig Jahre lang jede Nacht Albträume, Sabina (deren Geschichte keinen Eingang in das Buch gefunden hat, weil sie nicht reden möchte) hat die Albträume bis heute. Zsuzsi denkt jeden Tag an ihre ermordete Mutter und wird den Gedanken nicht los, dass sie im eisigen Wasser der Donau nach ihr hätte suchen müssen. Phillip quält sich mit der Frage nach dem „Warum?“, „Warum ausgerechnet die zivilisierten Deutschen?“, Sala hat bis heute Verfolgungsängste und kann nur bruchstückhaft über das Erlebte sprechen. Die meisten nehmen Antidepressiva.

      Auch die Familie wirkt wie ein Antidepressivum. Die Kinder haben häufig die Träume der Eltern wahrgemacht: Viele von ihnen haben studiert, sind Lehrer, Ärzte, Architekten geworden. Inzwischen sind es die Enkel und Urenkel, auf die man stolz ist. „Unsere Kinder und Enkel sind unser Sieg über Hitler“, sagt Stephanie Heller.

      Warum arbeiten viele der Überlebenden auch noch im hohen Alter im Museum? Nur für wenige ist es eine Art Therapie, denn den meisten fällt es nach wie vor schwer, über die Vergangenheit zu reden. Sie machen es vielmehr, weil sie es als Verpflichtung empfinden: als Verpflichtung gegenüber ihren ermordeten Familienangehörigen und Freunden, als Verpflichtung gegenüber allen ermordeten Juden. Ganz nebenbei ist das Museum dabei für viele zu einer zweiten Heimat geworden, zu einer Art Ersatzfamilie. Oft hörte ich Polnisch, wenn die alten Damen und Herren beim Lunch oder beim Kaffee saßen.

      Ich habe Freunde, die mir sagen, dass sie nichts über den Holocaust lesen können, weil sie dann den Glauben an die Menschheit verlören. Dem Argument kann ich mich nicht völlig verschließen – auch ich hatte Phasen völliger Verstörtheit während meiner Interviews und Recherchen. Wenn wir jedoch versuchen, den Fokus beim Lesen nicht auf die Täter und deren Grausamkeiten, sondern vielmehr auf die Menschen zu richten, die zu Hilfe kamen, und – auch zwischen den Zeilen – erkennen, dass es Handlungsmöglichkeiten, Alternativen und zivilen Ungehorsam gab, dann ändert das die Perspektive. Wie sagte Kitia Altman, die Auschwitz überlebt hat, am Ende unseres Interviews doch sehr überraschend: „Eigentlich ist meine Lebensgeschichte doch eine Geschichte von tiefer Menschlichkeit.“

       Die Verfolgung der Juden im Deutschen Reich: Von Dresden nach Theresienstadt

      Fünf Tage nach seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 unterzeichnete Adolf Hitler die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes“, ein Gesetz, das die Versammlungs- und Pressefreiheit in Deutschland umfassend einschränkte. Ende Februar 1933 wurde die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ verabschiedet, die wesentliche Bürgerrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft setzte und die juristische Grundlage für willkürliche Verhaftungen politischer Gegner bot. Kurz darauf begann eine Verfolgungswelle, die mit der Inhaftierung von Tausenden Kommunisten, Sozialdemokraten und deren Sympathisanten im Ende März 1933 errichteten Konzentrationslager Dachau endete. In schneller Folge wurden nun neue Lager im gesamten Deutschen Reich errichtet. Zu den größten, die bis 1939 gebaut wurden, gehörten Sachsenhausen, Buchenwald, Flossenbürg, das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück und, nach dem „Anschluss“ Österreichs, Mauthausen. Am Ende des Krieges sollte es im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten, inklusive aller Außenlager, über 1.000 Konzentrationslager geben.

      Schriftsteller, Künstler, Politiker, Intellektuelle – sofern sie nicht zu den Inhaftierten gehörten – verließen fluchtartig das Land, unter ihnen, um nur einige zu nennen, Leute wie Thomas Mann, Bertolt Brecht, Lion Feuchtwanger, Alfred Döblin, Arnold Schönberg, Kurt Weill, Herbert Marcuse, Albert Einstein, Erich Ollenhauer und Willy Brandt.

      Am 24. März verabschiedete der Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, das die Regierung ermächtigte, eigenständig und ohne Zustimmung des Parlamentes Gesetze zu erlassen, die – so hieß es ausdrücklich – auch von der Verfassung abweichen durften. Es war das wohl bekannteste Ermächtigungsgesetz in der deutschen Geschichte, das die Grundlage für die nationalsozialistische Diktatur schuf. Die KPD war bereits zerschlagen, im Mai wurden die Gewerkschaften aufgelöst, im Juni wurde die SPD verboten, im Juli wurden auch die restlichen Parteien zur Auflösung gezwungen. Es gab nun nur noch eine einzige politische Partei: die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, kurz: NSDAP.

      In den ersten Monaten der Nazi-Herrschaft waren also nicht die halbe Million in Deutschland lebenden Juden das Ziel von Übergriffen. Das änderte sich jedoch rasch: Am 1. April organisierte die NSDAP einen landesweiten Boykott gegen jüdische Geschäfte, Arztpraxen und Anwaltskanzleien, der mit Plünderungen und wüsten Ausschreitungen einherging. Dies war der Auftakt für die nun folgende systematische Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten. Am 7. April wurde das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erlassen, das die Gleichschaltung des öffentlichen Dienstes zum Ziel hatte. Oppositionelle Beamte wurden entlassen, Beamte nicht arischer Abstammung in den Ruhestand versetzt. Eine zusätzliche Verordnung erläuterte: „Als nicht arisch gilt, wer von nichtarischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil nicht arisch ist.“

      Mit diesem sogenannten „Arierparagraph“ wurde die erste formaljuristische Grundlage für die Entrechtung der Juden geschaffen. Schlag auf Schlag folgten nun Gesetze, die jüdischen Rechtsanwälten und Ärzten die Zulassungen entzog, die die Anzahl jüdischer Schüler und Studenten an deutschen Schulen und Universitäten auf ein Minimum begrenzten, die jüdische Bürger aus allen kulturellen Berufen ausschlossen und Zeitungsherausgeber mit Berufsverbot belegten, die Juden verboten, einen Bauernhof zu besitzen oder Landwirtschaft zu betreiben, und sie von allen Turn- und Sportvereinen ausschlossen. In einer Kampagne „Wider den undeutschen Geist“ verbrannten am 10. Mai 1933 Studenten in zweiundzwanzig deutschen Universitätsstädten in einer öffentlichen, ritualistischen Inszenierung Bücher von missliebigen linken, pazifistischen und jüdischen Schriftstellern.

      Auf dem Nürnberger Reichsparteitag am 15. September 1935 verkündete Adolf Hitler die Nürnberger Rassengesetze, die den Rassenwahn der Nationalsozialisten juristisch untermauerten. Es handelte sich um das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (auch „Blutschutzgesetz“ genannt) sowie das „Reichsbürgergesetz“.

      Das „Blutschutzgesetz“ stellte die Ehe sowie außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Ariern und Nichtariern unter Strafe. Verstöße gegen das Gesetz wurden als „Rassenschande“ geahndet und mit schweren Gefängnis- oder Zuchthausstrafen bestraft. In weiteren Gesetzeskommentaren wurde genauestens ausgeführt, wer Volljude (mindestens drei jüdische Großeltern) und wer „Mischling“ war und welche Rechte Volljuden, Halb-, Viertel- und Achteljuden im Einzelnen hatten. Halbjuden wurde es beispielsweise verboten, Nichtjuden oder „Vierteljuden“ zu heiraten. Der Personenkreis, der zwecks „Reinerhaltung der deutschen Rasse“ nicht geheiratet werden durfte, wurde von Juden auf „Zigeuner, Neger und ihre Bastarde“ ausgeweitet.

      Das Gesetz bot fruchtbaren Boden für Denunziationen, häufig handelte es sich um falsche Anschuldigungen, auf die sich die Gestapo stützte. Die Definition für Geschlechtsverkehr wurde sehr breit ausgelegt, und in der Folge wurden mehr als 2.000 Bürger zu Zuchthausstrafen verurteilt. Obwohl Frauen per Gesetz straffrei blieben, da sie zwangsläufig für die Überführung gebraucht wurden, handelte die Gestapo oft eigenmächtig und überstellte weibliche „Rasseschänder“, jedenfalls wenn es sich um Jüdinnen handelte, an Konzentrationslager.

      Das Reichsbürgergesetz schuf den Status des „Reichsbürgers“ für Arier, verbunden mit allen bürgerlichen Rechten. Juden dagegen wurden zu „Staatsbürgern“ erklärt und verloren als solche die vollen Rechte als gleichberechtigte Bürger. Damit war die Grundlage für die weitere Ausgrenzung und Entrechtung der Juden geschaffen. Diverse Zusatzverordnungen