Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte. Carl Ploetz. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Carl Ploetz
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 4064066115579
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Volkes der Akropolis bemächtigt. Er wird von dem Archon Megăkles, aus dem Geschlecht der Alkmäoniden, vertrieben, seine an den Altären Schutz suchenden Anhänger werden ermordet. Wegen dieses Frevels Verbannung der Alkmäoniden. Der Priester Epimenĭdes aus Phaistos auf Kreta berufen, um die Stadt durch Sühnopfer zu reinigen,

      Um 620.

      Gesetzgebung Drakons. Die bestehenden Übelstände nicht beseitigt. Die Adelsherrschaft bleibt; geschriebene Gesetze, aber sehr hart; das Recht von den adligen Richtern auch weiterhin nicht selten gebeugt; seit Einführung der Geldwirtschaft Geld nur gegen hohe Zinsen ausgeliehen; daher wachsende Unzufriedenheit der ärmeren Bürger, besonders über das strenge Schuldrecht. Solon, aus Kodros’ Geschlecht stammend, 594 zum ersten Archon erwählt, erhält Vollmacht, durch neue Anordnungen Frieden zu stiften. Er war dadurch zu Ansehen gelangt, daß er die Wiedereroberung der von den Megarern besetzten Insel Salamis bewirkte; auch hatte auf seinen Antrieb Athen am heiligen Kriege teilgenommen, und das delphische Orakel war ihm deshalb günstig gesinnt.

      594.

      Gesetzgebung Solons. 1. Entlastung der ärmeren Bürger (Seisachtheia): die auf dem Grundbesitz haftenden Schulden werden aufgehoben, alle Schuldsklaven in Freiheit gesetzt, Schuldknechtschaft für die Zukunft verboten Festsetzung eines Höchstmaßes von Grundbesitz, damit das attische Land nicht in den Besitz weniger Reicher komme, Abzahlung anderer Schulden erleichtert durch Herabsetzung des Münzfußes; 100 Drachmen neuen Geldes = 73 älteren; das euböische Talent, der persischen Goldwährung entsprechend tritt an die Stelle des äginetischen (S. 32).[13]

      2. Bestimmung der bürgerlichen Pflichten und Rechte nach dem Ertrage des Grundbesitzes. Die Bürger werden in vier Klassen geteilt: 1. Pentakosiomedimnen, deren Güter 500 Scheffel Getreide bezw. Maß Öl und Wein oder mehr bringen; 2. Ritter, 300–500 Scheffel; 3. Zeugiten, d. h. die mit einem Gespann wirtschaften, 150–300 Scheffel; 4. Thēten, die ärmeren. Nach der Absicht des Gesetzgebers sollten alle Bürger Grundbesitz haben; bei steigender Bedeutung des Geldbesitzes wurde der Ertrag des Getreides in Geld umgerechnet und danach die Klasseneinteilung bestimmt.

      Die Mitglieder der drei ersten Klassen dienen im Kriege als Hoplīten (schwerbewaffnete Fußsoldaten), die der zwei ersten Klassen auch als Reiter; für die Ausrüstung der Flotte bestand schon eine Einteilung der Bürger in 48 Naukrarien. Die Theten sollen nur zur Verteidigung des Landes als Leichtbewaffnete oder (seit Themistokles) zur Bemannung der Flotte aufgeboten werden. Eine regelmäßige Besteuerung der Vollbürger gab es nicht, die Ämter wurden umsonst verwaltet, die Staatsausgaben durch den Ertrag der Bergwerke, die Strafgelder, das Kopfgeld der Metöken, d. h. der eingewanderten Kaufleute und Handwerker, durch Markt- und Hafenzölle bestritten. Außerordentliche Steuern wurden in Zeiten der Not auf Volksbeschluß nach den Vermögensklassen erhoben, die vierte war steuerfrei.

      3. An der Spitze des Staates bleiben die neun Archonten, jährlich erwählt aus den Bürgern der ersten Vermögensklasse. Neu eingerichtet wird der Rat der Vierhundert, jährlich erwählt aus den über 30 Jahre alten Bürgern der drei ersten Klassen. Die Volksversammlung (Ekklesia) besteht aus allen über 20 Jahre alten Bürgern. Sie erwählt die Beamten und entscheidet über die durch Vorbeschluß des Rates an sie gebrachten Angelegenheiten. Zur Entscheidung wichtigerer Prozesse werden Geschworenengerichte aus der richtenden Bürgerschaft, der Heliaia (Gesamtzahl 6000) gebildet. Der Areopag behält seine Gerichtsbarkeit und Oberaufsicht über das Privatleben der Bürger sowie über das gesamte Staatsleben.

      Diese Verfassung wird als Timokratie bezeichnet; erst später entstand durch Aufhebung der Klassenunterschiede volle Demokratie. Ausgeschlossen von politischen Rechten blieben auch später die Schutzverwandten (Metöken), die vor Gericht eines Bürgers als Vertreter bedurften, und die sehr zahlreichen Sklaven, die jedoch durch Gesetz und Sitte gegen Mißhandlung geschützt waren.

      Solon gab auch Gesetze für das bürgerliche Leben (Familienrecht, Strafrecht, Beschränkung des Luxus, Schutz des Ackerbaues und der Ölbaumzucht, Sorge für die körperliche Ausbildung der Jünglinge in den 3 Gymnasien: Akademie, Lykeion, Kynosarges). Nach Vollendung der Gesetzgebung verließ er Athen auf 10 Jahre und unternahm Reisen nach Ägypten, Cypern, Kleinasien. Rechtfertigung seiner Maßnahmen in seinen Elegieen.

      Neue Parteiungen in Athen. Den Grundbesitzern in der Ebene (Pediäer) treten gegenüber die handeltreibenden Küstenbewohner (Parăler) und die ärmeren Gebirgsbewohner (Diakrĭer), letztere geführt von Peisistrătos, der trotz der Gegenbemühungen Solons immer mehr Anhang gewinnt und sich zuletzt der Akropolis bemächtigt.

      560–527.

      Peisistrătos, Tyrann von Athen.

      Auswanderung von athenischen Adligen, zum Teil nach der thrakischen Chersŏnēs, unter des älteren Miltiădes Führung. Solon † 559, wahrscheinlich in Athen, nach anderen in Soloi auf Cypern (Unterredung mit Kroisos in Sardes?).

      Peisistrătos regiert in Athen innerhalb der Formen der solonischen Verfassung, die er nicht aufhebt. Er versteht es, das Volk Archonten wählen zu lassen, welche ihm genehm sind. Zweimal durch Bündnis der Gegenparteien vertrieben, gewinnt er zuletzt eine dauernde Herrschaft. Die durch Solon zurückgeführten Alkmāoniden (S. 34) gehen abermals in die Verbannung, da ihr Führer Megăkles (an der Spitze der Parăler) sich gegen Peisistrătos nicht behaupten kann. Er erhöht das auswärtige Ansehen Athens: Sigeion am Eingang in den Hellespont athenische Kolonie, Schutzherrschaft über Delos, Befreundung mit den Tyrannen Lygdămis von Naxos und Polykrătes von Samos. Er erweitert und schmückt die Stadt Athen durch Bauten (der große Zeustempel bleibt unvollendet), baut eine Wasserleitung, ordnet die Feier der Panathenäen und der Dionysien (die Dithyramben des Thespis Anfänge der Tragödie), zieht Dichter an seinen Hof, z.B. Simonides, Anakreon, läßt die homerischen Gesänge schriftlich aufzeichnen und ordnen. Er vererbt die Herrschaft auf seinen Sohn

      527–510.

      Hippĭas. Dieser herrscht gemäßigt im Sinne des Vaters, bis sein Bruder Hipparchos von Harmodios und Aristogeiton aus Privatrache am Panathenäenfest ermordet wird (514). Hippias übt grausame Vergeltung, wird von dem ausgewanderten Adel (Kleisthĕnes an der Spitze der Alkmäoniden) in Verbindung mit einem spartanischen Heere unter Kleomĕnes vertrieben (510). Er begibt sich nach Sigeion und sucht später Hilfe beim Perserkönige Dareios.

      509.

      Gesetzgebung des Kleisthĕnes (Sohn des Megăkles, Enkel des Kleisthĕnes von Sikyon); die solonische Verfassung wird in demokratischem Sinne weiter gebildet. Die 4 Vermögensklassen bleiben bestehen, an Stelle der 4 alten Phylen (S. 26) treten zehn Phylen (Bezirke), deren Unterabteilungen die Demen (Ortsgemeinden) sind. Dadurch soll der Einfluß des Adels gebrochen und das Wiederaufleben der früheren Parteien verhindert werden. Jede Phyle wählt jährlich 50 Mitglieder in den Rat, dessen Zahl also von 400 auf 500 erhöht wird. Die 10 Abteilungen des Rats wechseln in der Geschäftsleitung ab, so daß das Amtsjahr nach dem Wechsel der 50 Ratsvorsteher (Prytanen) in 10 Prytanieen zerfällt. Die Besetzung der meisten Ämter wird fortan durch das Los entschieden, nach Vorwahl durch die Phylen; durch Abstimmung erwählt wurden die Archonten und die 10 Feldherrn. Für alle Ämter war eine Prüfung in bezug auf das bürgerliche Verhalten vor dem Amtsantritt und Rechenschaft nach Ablauf des Amtsjahres vorgeschrieben. Die Volksversammlung hat nach wie vor die Entscheidung über Gesetze, Bündnisse, Krieg und Frieden.

      508.

      Die Eupatriden unter Führung des Archon Isagŏras rufen abermals die Spartaner zu Hilfe, um die Durchführung dieser Staatsordnung zu hindern. Kleisthĕnes flüchtet, die Akropolis wird den Spartanern überliefert. Aber ein