Duell-Codex. Gustav Hergsell. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Gustav Hergsell
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 4064066112226
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ist in einem geordneten Gemeinwesen die staatliche Hilfe gesetzt, damit der Schwache nicht Unrecht erdulden müsse von dem Starken.

      Allein ganz abgesehen davon, dass die Selbsthilfe nicht überall verwerflich ist, wie uns die Zulässigkeit der Nothwehr und des Besitzschutzes bezeugen, ist nicht zu übersehen, dass die Gesetze Männern mit hochentwickeltem Ehrgefühl nach deren Ueberzeugung bisweilen nicht ausreichenden Schutz gegen ihnen selbst oder ihnen nahestehenden Personen widerfahrenen Unbilden gewähren.

      Von diesem Standpunkte erscheint daher das Duell weder anormal, noch unbegreiflich, noch unmoralisch.

      „Jeder,” sagt uns Graf Chatauvillard, „ist der herben Nothwendigkeit unterworfen, sein Leben zu wagen, um wegen einer Beleidigung oder Beschimpfung Rechenschaft zu verlangen.”

      Die Sache ist daher nach der Meinung desselben Autors im menschlichen Leben wichtig genug, um im Vorhinein nach Unparteilichkeit und Ehrgefühl geordnet zu werden, zumal die sich täglich erneuernden Beispiele das Bedürfnis darnach erweisen.

      So werden diese Regeln zum Schutze für Alle als Schranken wider Ueberfall und Rachsucht und können selbst als ein Ausfluss der Cultur und ritterlicher Gesittung angesehen werden, welche die Feststellung derselben als begründet erscheinen lässt.

      Diese Vorschriften haben sich aus dem Herkommen, dem Gebrauche und aus der Ueberzeugung gleichgesinnter Kreise von der Nothwendigkeit dieses Gebrauches herausgebildet, beruhen also auf denselben rechtserzeugenden Grundlagen wie das Gewohnheitsrecht.

      Einzig und allein in diesem eingeschränkten Sinne betrachtet man jene Duellarten, die den herkömmlichen Vorschriften entsprechen, als „legale”. Wird hiervon auch nur in einzelnen Punkten abgewichen, so steht das Duell auch ausserhalb des Herkommens und heisst „Ausnahmsduell” (exceptionelles Duell).

      Graf Chatauvillard, Mitglied des Pariser Jockey-Club, hat in Folge einer an ihn gerichteten Aufforderung im Vereine der weiteren Mitglieder General Graf Excelmans, Grafen du Hallay-Coëtquen, General Baron Gourgaud, Brivois und des Vicomte de Contades sich der Aufgabe unterzogen, die Gebräuche und Vorschriften des Duelles zu fixiren, die unter dem Titel „Essai sur le duel” im Jahre 1836 zu Paris erschienen.

      Dieses Werk wurde nicht nur in Paris von der öffentlichen Meinung lebhaft begrüsst, sondern jene Vorschriften haben sich auch bald ausserhalb Frankreich Geltung verschafft, da sie durch die Signatur hervorragender Mitglieder der Pariser Gesellschaft sanctionirt wurden.

      Ueberzeugt, dass es von allgemeinem Interesse sein dürfte, die Namen dieser Mitarbeiter kennen zu lernen, wollen wir dieselben anführen.

      Die Unterschrift wurde mit folgenden Worten eingeleitet:

      „Innig überzeugt, dass die Intentionen des Verfassers, weit entfernt die Duelle zu protegiren, im Gegentheil dahin streben, ihre Zahl zu vermindern, sie zu regeln und ihren verderblichen Charakter zu verringern, geben die Unterzeichneten den in diesem Werke aufgestellten und auseinandergesetzten Vorschriften ihre volle Genehmigung.”

       Marschall Graf de Lobau, Pair von Frankreich.

       Marschall Graf Molitor, Pair von Frankreich.

       Viceadmiral Marquis de Sercey, Pair von Frankreich.

       Generallieutenant Herzog de Guiche.

       Generallieutenant Graf Dutaillis, Pair von Frankreich.

       Generallieutenant Herzog de Doudeauville.

       Generallieutenant Graf de la Grange, Pair von Frankreich.

       Generallieutenant Vicomte de Cavaignac.

       General de Fourolles.

       Generallieutenant Graf de la Houssay.

       General Graf Friaut.

       Generallieutenant Baron Billard.

       Generallieutenant Graf Claparède, Pair von Frankreich.

       General Graf Clary.

       General Miot.

       General A. de Saint-Yon.

       Generallieutenant Pierre Boyer.

       General L. Bernard.

       Generallieutenant Graf Merlin.

       Generallieutenant Graf Villaret de Joyeuse.

       Generallieutenant de Solignac.

       General Vicomte de Maucomble.

       Generallieutenant Baron Gourgaud.

       Generallieutenant Excelmans, Pair von Frankreich.

       Oberst de Rossi.

       Oberst L. Brack.

       Oberst de Garaube.

       Oberstlieutenant Graf de Maussion.

       Oberstlieutenant R. de Grandmont.

       Oberstlieutenant J. Combe.

       Oberstlieutenant de Casanova.

       Oberstlieutenant de Lherminier.

       Oberstlieutenant Baron E. de Marguerittes.

       Oberst der Nationalgarde Graf de Lariboissière, Pair von

       Frankreich.

       Oberst der Nationalgarde Le Mercier.

       Herzog d’Istrie, Pair von Frankreich.

       Herzog de Saulx Tavannes, Pair von Frankreich.

       Prinz Alex. de Wagram, Pair von Frankreich.

       Escadronschef Graf von Sercey.

       Capitaine Graf von Grabowski.

       Louis Paira.

       Prinz Poniatowski.

       Graf de Plaisance.

       Vicomte Daure.

       Marquis de Bellemont.

       Vicomte Curial.

       Graf de Montholon.

       Vicomte Walch.

       De Messimieux.

       Commandant Graf Ch. de Nieuwerkerke.

       Du Suau de la Croix.

       Capitaine Marquis de Livry.

       G. de Martignac.

       Gaetan Murat.

       Graf von Pontcarré.

       Marquis de Quémadeuc.

       Ed. Faye.

       Baron d’Aubigny.

       Capitaine Graf Walewsky.

       Ed. Adam.

       Capitaine E. d’Hervas.

       G. de la Rifaudière.

       Graf de Clermont-Mont-Saint-Jean.

       Capitaine Graf de Clerembault.

       Graf de Langle.

       Merle.

       Vicomte Dutaillis.

       Commandant Graf de Walewski.

       A. Dufougerais.

       Phil. Martines.

       M. Delaunay.

       Graf J. de la Grange.

       Baron de Préjan.

       Brivois.

       Vicomte de Contades.

       Graf