Duell-Codex. Gustav Hergsell. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Gustav Hergsell
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 4064066112226
Скачать книгу

       Inhaltsverzeichnis

      Das von meinen Schülern und vielen Freunden der Fechtkunst oft an mich gestellte Ersuchen, eine übersichtliche Zusammenstellung der Duellregeln zu verfassen und den Vorgang bei einem Ernstfalle kurz und bündig zu schildern, hat mich bewogen, die Ergebnisse meiner Beobachtungen und meines Studiums über diesen Gegenstand in dem vorliegenden Werke niederzulegen.

      Ich habe mich bei dieser Arbeit durch die Aufzeichnungen des Grafen Chatauvillard, seiner Mitarbeiter und Nachfolger, deren ich gegebenenfalls Erwähnung thue, leiten lassen; ich habe getrachtet, die dort veröffentlichten Vorschriften, von denen einige die Sache bloss streifen, für die gegenwärtigen Verhältnisse manchmal nicht mehr recht verständlich oder unvollendet sind, zu entwickeln, zu präcisiren und nach Möglichkeit zu vervollständigen.

      Wenngleich in den Einzelnheiten veraltet, bieten die von Chatauvillard aufgestellten Regeln, Vorschriften und Ansichten dennoch ein unschätzbares Material, und werden von allen Männern von Ehre respectirt, so lange nicht eine berufene Vereinigung von Ehrenmännern andere Vorschriften oder Gesetze verfasst.

      Zu allen Zeiten bis in die letzten Jahre haben sich nicht wenig Schriftsteller der undankbaren Aufgabe bemächtigt, gegen die Nothwendigkeit und die Gebräuche des Duelles aufzutreten, indem sie das Duell von dem dreifachen Gesichtspunkte: der Vernunft, der Moral und der gesellschaftlichen Sitten, zu beleuchten versuchten.

      Von der Wahrheit des Satzes: „Es giebt nur ein Mittel, das Duell abzuschaffen — man schaffe das Ehrgefühl ab” durchdrungen, habe ich bei der mir gestellten Aufgabe grundsätzlich alle Betrachtungen über das Duell beiseite gelassen und mich darauf beschränkt, im I. Theile die Vorschriften oder Gesetze des Duelles zusammenzufassen und im II. Theile den Vorgang im Terrain beim Kampfe selbst, in logischer Reihenfolge zu schildern.

      Nur ungern unterzog ich mich auf vielfachen Wunsch der Aufgabe, in einem III. Theile eine Schilderung der irregulären, sogenannten Ausnahmsduelle zu geben.

      Der Ursprung und die geschichtliche Entwickelung des Duelles wurde nicht berührt, weil beides nicht zur Sache gehört; Fragen über das Verhalten während des Kampfes selbst, gegenüber Fechtern oder Naturalisten, über Offensive oder Defensive, wurden nur so weit erörtert, als deren Behandlung bei Schilderung des Kampfes unausweichlich war.

      Was die Bezeichnung der von den Duellanten gewählten Vertreter als Zeugen oder Secundanten anbelangt, so darf ich wohl als bekannt voraussetzen, dass es ehedem einen Unterschied zwischen Zeugen und Secundanten gab. Diese waren in der Zeit des Ritterthums Kampfgenossen und hatten als solche wieder ihre Zeugen.

      Heute giebt es streng genommen nur Zeugen; diesen Namen führen auch die Vertreter der Gegner in Frankreich. In Deutschland werden beide Bezeichnungen abwechselnd gebraucht; bei uns in Oesterreich heissen die Vertrauensträger der Gegner fast allgemein Secundanten. Dieser Gepflogenheit habe auch ich mich angeschlossen.

      Wenn auch bei den einzelnen Arten des Zweikampfes die vorbereitenden Schritte im Terrain stets gleich sind und bei Darstellung derselben auf die allgemeinen Vorschriften verwiesen werden konnte, so fand ich mich dennoch veranlasst, um jede Duellart für sich allein in ihrer Entwickelung zu schildern, dieser allgemeinen Vorschriften stets in Kurzem zu erwähnen, wodurch einzelne Wiederholungen unvermeidlich waren.

      Weit entfernt, dass dieser Codex eine Aufmunterung zu unnöthigen, muthwilligen Duellen werde, soll er vielmehr allen Jenen, die durch die Umstände gezwungen sind, sich zu einer bewaffneten Begegnung zu stellen, als Richtschnur darüber dienen, wozu sie berechtigt und verpflichtet sind, andererseits aber Alle, die durch Vertrauen berufen werden, bei dem Kampfe zu interveniren, aber wenig Erfahrung für solche Vorgänge haben, lehren, dass es mitunter in ihrer Macht steht, ungünstige Wechselfälle des Kampfes bei vollkommener Wahrung der Ehre Dessen, den sie vertreten, zu verringern, wenn nicht hintanzuhalten.

      Ist es mir gelungen, das mir gesteckte Ziel zu erreichen, so ist mein Zweck erfüllt.

      In dieser Erwartung übergebe ich hiermit das vorliegende Werk der Oeffentlichkeit.

      Der Verfasser.

       Inhaltsverzeichnis

      Auf Grund der Erfahrungen, welche ich seit Ausgabe der ersten Auflage gemacht habe, sowie in Folge der mannigfachen an mich gestellten Anfragen in Beilegung und Austragung von Ehrenangelegenheiten, die ich alle nach Thunlichkeit zu berücksichtigen trachtete, wurden in dieser zweiten Auflage, speciell im ersten Theile jene Artikel einer gründlichen Bearbeitung durch Ergänzungen unterzogen, die ich zur rascheren Orientirung für besonders nothwendig erachtete.

      Besitzer der ersten Auflage werden in dieser neuen Ausgabe wesentliche Ergänzungen finden, die ihnen als weiterer Behelf zur Schlichtung von Ehrenangelegenheiten von Nutzen sein dürften.

      An dieser Stelle wollen wir auch des neueren französischen Fachschriftstellers A. Croabbon erwähnen, dessen interessantes Werk: „La science de point d’honneur” wir gegebenenfalls bei unseren Ergänzungen anführen.

      Bei dieser Gelegenheit sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Bildtafeln lediglich für die Secundanten bestimmt sind.

      Prag.

      Der Verfasser.

      EHRE DEN WAFFEN!

       Inhaltsverzeichnis

Seite
I. Säbelduell 115
II. Degenduell 128
III. Pistolenduell mit festem Standpunkte 153
IV. Pistolenduell mit festem Standpunkte und freiem Schusse 160
V. Pistolenduell mit Vorrücken. — Barrièren 165
VI. Pistolenduell mit unterbrochenem Vorrücken 171
VII. Pistolenduell auf parallelen Linien 175

      DUELL-CODEX.

       Inhaltsverzeichnis

      Der Zweikampf steht ausserhalb des Gesetzes, keine seiner Regeln kann den Charakter der Legalität in der gewöhnlichen Auffassung dieses Wortes beanspruchen. Dennoch zögern wir nicht, jenen Regeln den Namen „Duellcodex” beizulegen.

      Wenn es wahr ist, was thatsächlich unter allen civilisirten Völkern mit Recht zugegeben wird, dass die Ehre ebenso unantastbar ist wie die Gesetze, so sind die Vorschriften über die zum Schutze der gekränkten Ehre zu beobachtenden Vorgänge von keinem geringeren Ansehen als jene.

      Der Grund, dass