Verteidigervergütung. Andreas Mertens. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Andreas Mertens
Издательство: Bookwire
Серия: Praxis der Strafverteidigung
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811460249
Скачать книгу
wissen darf.[21]

      Hinweis

      137

      Zu beachten ist ferner, dass die Versicherungen in der Regel strafrechtlichen Rechtsschutz dann nicht gewähren, wenn der Strafvorwurf in einer nur vorsätzlich begehbaren Tat liegt. Besonders häufig wird das beim Betrugsvorwurf der Fall sein.

      138

      Für Unternehmer und Selbständige wird von vielen Versicherungen ein Spezialstrafrechtsschutz angeboten, der einen Deckungsschutz selbst beim Vorsatzvorwurf gewährt, natürlich vorbehaltlich einer späteren Rückforderung im Falle der Verurteilung wegen der Vorsatztat. Der Rückzahlungsanspruch entsteht indes gegenüber dem Mandanten.

      139

      Ähnliches gilt für die D&O-Versicherung (Directors“ and Officers“ Liability Insurance), eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter und Aufsichtsorgane juristischer Personen.

      140

      Insbesondere im Rahmen dieses Spezialstrafrechtsschutzes (Geschäftsführer, Ärzte, Pflegepersonal, Anwälte pp.) bieten die Versicherungen die Übernahme von Vergütungen oberhalb der gesetzlichen Sätze, konkret auch Stundenhonorar, an.

      Hinweis

      Bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, mit der Versicherung im Vorfeld zu verhandeln, ob die Vergütungsvereinbarung in der beabsichtigten Höhe übernommen wird.

      Teil 2 VergütungsvereinbarungD. Praktische Handhabung › VI. Vergütungsvereinbarung und Pflichtverteidigung

      141

      Hinweis

      142

      143

      Hinweis

      Zur Sicherheit bietet sich in einer solchen Konstellation die Aufnahme eines Hinweises in die Vereinbarung an, dass sie freiwillig erfolgt ist und über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht.

      144

      Hinweis

      Der notwendige Verteidiger verdient (will er die Pflichtverteidigervergütung geltend machen) an einer Vergütungsvereinbarung nur bis zu einer Höhe, die den doppelten Pflichtverteidigergebühren, gedeckelt von den Höchstgebühren eines Wahlanwalts, entspricht. Diese sollten also zunächst genau berechnet werden.

      Anmerkungen

       [1]

      So auch in der Praxis am Gebräuchlichsten, vgl. Hommerich/Kilian S. 125; Hommerich/Kilian/Jackmuth/Wolf StV 2007, 320 ff.

       [2]

      BGH Urt. v. 4.2.2010 – IX ZR 18/09, StRR 2010, 236, 237 m. Anm. Volpert.

       [3]

      Vgl. Rn. 43 ff.

       [4]

      Burhoff Anm. zu OLG Saarbrücken Urt .v. 21.8.2011 – 1 U 505/10-151, StRR 2012, 39, 39; BGH Urt. v. 7.2.2012 – IX ZR 138/11, StRR 2013, 278.

       [5]

      BGH Urt. v. 4.2.2010, IX ZR 18/09, NJW 2010, 1364 ff.

       [6]

      „Platzt“ durch die Niederlegung ein Hauptverhandlungstermin, kann das sogar eine Kostentragungspflicht des Verteidigers auslösen (§ 145 Abs. 4 StPO).

       [7]

      Burhoff Anm. zu BGH Urt. v. 7.2.2013 – IX ZR 138/11, StRR 2013, 278, 279.

       [8]

      Zum Erfolgshonorar siehe Rn. 36 ff.

       [9]