3.Die Entscheidung über die Durchführung des Adhäsionsverfahrens
II.Anwendungsbereich des Adhäsionsverfahrens
III.Einleitung des Adhäsionsverfahrens
1.Berechtigung des Antragstellers
a)Vermögensrechtliche Ansprüche
b)Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte
c)Keine anderweitige gerichtliche Anhängigkeit
IV.Durchführung des Adhäsionsverfahrens
1.Die Rechtsstellung des Antragstellers im Ermittlungsverfahren
2.Die Rechtsstellung des Antragstellers in der Hauptverhandlung
c)Vertretung oder Beistand durch einen Rechtsanwalt
4.Verfahrensgestaltungsmöglichkeiten
V.Abschluss des Adhäsionsverfahrens
2.Absehen von der Entscheidung, § 406 Abs. 1 StPO
b)Kein Schuldspruch und keine Maßregelanordnung
d)Antrag erscheint als unbegründet
e)Antrag eignet sich nicht zur Erledigung im Strafverfahren
1.Rechtsmittel des Antragstellers
2.Rechtsmittel anderer Verfahrensbeteiligter und ihre Konsequenzen für den Antragsteller
1.Kostenentscheidung, § 472a StPO