Die Rechte des Verletzten im Strafprozess. Klaus Schroth. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Klaus Schroth
Издательство: Bookwire
Серия: Praxis der Strafverteidigung
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811445161
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       a)Allgemeines

       b)Einsatz von Videotechnik in Vernehmungen außerhalb der Hauptverhandlung

       c)Einsatz von Videotechnik in der Hauptverhandlung

       d)Vorführung einer Videovernehmung in der Hauptverhandlung

       e)Praktische und aussagepsychologische Aspekte des Einsatzes von Videotechnik

       V.Anwaltliche Aufgaben während der Zeugenvernehmung

       1.Auftreten des Rechtsanwalts

       2.Kritische Situationen bei Berufung auf ein Auskunftsverweigerungsrecht

       3.Vortrag im Zusammenhang gem. § 69 Abs. 1 S. 1 StPO

       4.Rüge bloßstellender Fragen gem. § 68a StPO

       5.Rüge von ungeeigneten Fragen gem. § 241 Abs. 2 StPO

       6.Befragung von jugendlichen Zeugen durch den Vorsitzenden gem. § 241a StPO

       7.Protokollierung der Zeugenaussage gem. § 273 Abs. 3 StPO

       8.Verhinderung von Missverständnissen und Aussagefehlern

       VI.Die Rechte bei körperlichen Untersuchungen

       VII.Kosten und Rechtsanwaltsvergütung

       Teil 5 Die allgemeinen Rechte des Verletzten gem. §§ 406d – 406l StPO

       I.Übersicht: Rechte des Verletzten

       II.Allgemeines

       III.Anwendungsbereich

       1.Begriff des Verletzten

       2.Verfahrensarten

       IV.Nicht nebenklageberechtigte Verletzte

       1.Eigene Rechte des Verletzten

       a)Informationsrechte

       aa)Informationsrechte im Strafverfahren

       bb)Informationsrechte im Strafvollstreckungsverfahren

       b)Akteneinsichtsrecht

       c)Recht auf einen Verletztenbeistand

       d)Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung

       e)Recht auf Belehrung

       2.Rechte des anwaltlichen Verletztenbeistands

       a)Akteneinsichtsrecht

       aa)Gewährung der Akteneinsicht

       bb)Versagung der Akteneinsicht

       cc)Umfang der Akteneinsicht

       b)Anwesenheitsrecht