Die Rechte des Verletzten im Strafprozess. Klaus Schroth. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Klaus Schroth
Издательство: Bookwire
Серия: Praxis der Strafverteidigung
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811445161
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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_50e02eaa-9c78-5407-9f2a-0fdd85cf8f55">Allgemeines

       1.Die Entwicklung des Nebenklagerechts

       2.Begriff und Funktion der Nebenklage

       III.Grundlagen der Nebenklagevertretung durch einen Rechtsanwalt

       IV.Anwendungsbereich der Nebenklage

       1.Verfahren gegen Erwachsene

       2.Verfahren gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende

       3.Verbundene Verfahren

       V.Nebenklageberechtigung

       1.Nebenklageberechtigter Personenkreis nach § 395 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 StPO

       a)Durch rechtswidrige Tat Verletzte, § 395 Abs. 1 und Abs. 3 StPO

       b)Antragssteller im Klageerzwingungsverfahren, § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO

       c)Nebenklageberechtigung der Angehörigen, § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO

       2.Durch eine andere rechtswidrige Tat Verletzte, § 395 Abs. 3 StPO

       3.Nachweis der Nebenklageberechtigung

       4.Strafantrag

       5.Andere Verfahrensrollen des Nebenklägers

       VI.Anschließungsverfahren

       1.Anschlusserklärung

       2.Zeitpunkt des Anschlusses

       3.Wirksamkeit der Anschlusserklärung

       a)Prozessfähigkeit des Nebenklägers

       b)Anklageerhebung

       c)Strafbefehlsverfahren

       d)Wirkungsumfang

       4.Entscheidung über die Anschlussberechtigung

       5.Wegfall der Nebenklage

       a)Tod des Nebenklägers

       b)Widerruf der Anschlusserklärung

       c)Verzicht auf das Nebenklagerecht

       d)Vergleich

       VII.Verfahrensrechte des Nebenklägers

       1.Rechte vor der Hauptverhandlung

       2.Rechte in der Hauptverhandlung

       a)Anwesenheitsrecht

       b)Vertretung des Nebenklägers bzw. Beiordnung eines Rechtsanwalts gem. § 397a StPO

       c)Anhörungsrecht

       d)Beweisantragsrecht

       e)Weitere einzelne Rechte

       f)Ausübung der Verfahrensrechte