C.Allgemeines Anforderungsprofil an das „bedingte Gefährdungsdelikt“
I.Die Minimalanforderungen an das Schuldprinzip
2.Interdependenz von Kongruenzgebot und Abzugsthese
3.Das gleichzeitige Erfordernis eines „hinreichenden“ Tatbezugs
4.Die Paradoxie der objektiven Bedingung der Strafbarkeit
II.Schlussfolgerung: Zwei Interpretationsmöglichkeiten des bedingten Gefährdungsdelikts
1.Das bedingte Gefährdungsdelikt im Kontext der Verbindungsthese
2.Das bedingte Gefährdungsdelikt im Kontext der Trennungsthese
3.Konsequenz für das Bankrottstrafrecht
Teil 3 Anwendung auf das Bankrottstrafrecht
A.Interpretationsvorschlag des § 283 Abs. 1 StGB nach der Verbindungsthese
I.Ausgangspunkt: § 283 Abs. 6 StGB als „Erfolgskomponente“
II.Konsequenz: Erfordernis einer Deckungsbeziehung
1.Verknüpfung über einen Kausalzusammenhang?
a)Maßstab der Verursachung eines Erfolges
b)Formulierung eines Kausalgesetzes im Sinne des § 283 Abs. 1 StGB
2.Verknüpfung über einen Schuldzusammenhang?
3.Verknüpfung über einen tatsächlichen Zusammenhang?
III.Ablehnung der Verbindungsthese
B.Interpretationsvorschlag des § 283 Abs. 1 StGB nach der Trennungsthese
I.Dogmatische Vorüberlegungen zum Strafgrund abstrakter Gefährdungsdelikte
1.Abstraktionsüberschuss abstrakter Gefährdungsdelikte?
2.Strafgrund der abstrakt gefährlichen Handlung?
a)Legitimation abstrakter Gefährdungsdelikte nach der Präsumtionstheorie
b)Legitimation abstrakter Gefährdungsdelikte auf Grund der „generellen Gefährlichkeit“ bestimmter Tätigkeiten
3.Strafgrund des „ungefährlichen Einzelfalls“?
a)Zulassung des Gegenbeweises der Ungefährlichkeit
b)Teleologische Reduktion bei erwiesener Ungefährlichkeit der Handlung?
II.Stellungnahme: Das hier vertretene Konzept zur Begründung abstrakter Gefährdungsdelikte
a)Das abstrakte Gefährdungsverbot im Wirtschaftsstrafrecht als gesetzlich fixierte Maximin-Regel