1.Unrecht durch abstrakte Gefährdung?
2.Zahlungseinstellung/Konkurseröffnung als objektive Bedingung der Strafbarkeit?
3.Fortbestand des „tatsächlichen Zusammenhangs“?
1.Unangemessene Fixierung von Kriminalität
2.Der einfache Bankrott als Anwendungsfall einer mittelalterlichen Erfolgshaftung?
3.Der „tatsächliche Zusammenhang“ als ungeeignetes Mittel zur Beschränkung einer Erfolgshaftung
III.Der Beginn einer Reform des Konkursstrafrechts
1.Die Einwände der großen Strafrechtskommission gegen das geltende Konkursstrafrecht
2.Dogmatisch-konstruktive Ersetzung des „tatsächlichen Zusammenhangs“ durch eine Umgestaltung der Bankrottdelikte
a)Die Einführung eines konkreten Gefährdungsdelikts
b)Sonderproblem: Die Buchdelikte
3.Stellungnahme: Unzulänglichkeit der frühen Reformvorschläge
a)Die konkrete Gefahr als Surrogat für den Verletzungserfolg?
b)Einwände gegen die Beibehaltung der alten Rechtslage im Rahmen der Buchdelikte
IV.Die Versöhnung mit dem Schuldprinzip: Das 1. WiKG
1.§ 283 StGB: Der Bankrott im Kontext der „wirtschaftlichen Krise“
a)Die wirtschaftliche Krise als neues unrechtsbegründendes Merkmal
c)Auffüllen des tatbestandlichen Unrechtsgehalts durch weitere normative Tatbestandsmerkmale
d)Neuverortung des Relativsatzes in § 283 Abs. 6 StGB
2.§ 283b StGB: Die Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht außerhalb der Krise
a)Abstraktes Gefährdungsdelikt außerhalb der Krise
b)Inhalt und Funktion des § 283b Abs. 3 StGB
3.Konsequenz für den „tatsächlichen Zusammenhang“ nach der Gesetzesreform
C.Rückschritt durch Rechtsanwendung?
I.Nichtbeachtung der Bezugsgegenstandsänderung
II.Die Entscheidung des BVerfG zu § 240 KO
III.Die Übertragung des „tatsächlichen Zusammenhangs“ durch die Rechtsprechung in der Bundesrepublik
1.Entscheidungssammlung zum „tatsächlichen Zusammenhang“ im Rahmen des § 283b StGB
a)Die Entscheidung des BGH vom 20.12.1978
b)Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27.9.1979