»Aber das ist etwas, was ein Richter niemals einsehen wird,« dachte der Angeklagte. »Niemals wollen sie etwas von Notwehr hören, besonders nicht, wenn es sich um einen armen Wanderer handelt, der schutz- und waffenlos in eine fremde Wohnung kommt. Was mich betrifft, ich kann so etwas keinen Mord nennen. Hätte ich den beiden nicht die Schädel eingeschlagen, so hätten sie es mir getan. Ich glaube, sie waren gar nicht wirklich eingeschlafen, obgleich sie still dalagen und sich nicht rührten. Sie taten nur so. Und wenn ich mich hätte verleiten lassen, im Ernst einzuschlafen, so hätte man ja sehen können, was geschehen wäre. Wupps wären sie aus dem Bett gesprungen und hätten die Axt ergriffen! Und es ist keine Kunst, in solcher Einöde eine Leiche zu begraben und gut zu verstecken. Es ist gar nicht recht, die Menschen solchen Versuchungen auszusetzen.«
Je öfter der Angeklagte auf diese Weise die Geschehnisse der Mordnacht wieder durchging, um so überzeugter wurde er, daß er nur in der Notwehr gehandelt habe.
Verhaftet zu werden, das hatte er zuerst gar nicht erwartet. Einesteils lag die Hütte, in der die beiden Alten, jedes mit seinem Axthieb in der Stirne, den ewigen Schlaf schliefen, sehr abgelegen, und er konnte hoffen, es werde nichts aufkommen, ehe er sich in Sicherheit gebracht hätte. Andererseits fühlte er sich die ganze Zeit über so unschuldig, daß er meinte, die höhere Gerechtigkeit müsse ihn beschützen. Denn die höhere Gerechtigkeit war etwas ganz anderes als die niedere, die irdische. Die sah es ein, wenn sich ein Ärmster in einer Notlage befand. Mit der höheren Gerechtigkeit ließ sich, sozusagen, ein verständiges Wort reden.
Was die höhere Gerechtigkeit gegen ihn einzuwenden haben konnte, das waren – das erkannte er bereitwillig an – ein paar Notlügen, die er sich während der Untersuchung erlaubt hatte, betreffs der Orte, wo er sich in der Mordnacht und in den ersten Tagen nach dem Mord aufgehalten hatte. Aber so gewissenhaft er auch war und so sehr er die Gerechtigkeit liebte, so war er doch der Ansicht, in seinem Fall sei dies verzeihlich. Denn wenn man, gegen Recht und Billigkeit, nur darum verhaftet wird, weil man vorbestraft war, und vielleicht auch ein kleines bißchen deswegen, weil man sich im Besitz des Sparkassenbuches der Ermordeten befand, so war man doch gezwungen, ein wenig von der Wahrheit abzuweichen. Man hatte doch erklären müssen, man habe das Buch einem Mitreisenden auf der Eisenbahn aus der Tasche gestohlen. Man hatte nicht einmal den Versuch gemacht, zu behaupten, man sei auf ehrliche Weise dazugekommen, sondern hatte es als gestohlen anerkannt. Und woher der Mitreisende das Sparkassenbuch hatte, das konnte man doch natürlich nicht wissen. Das war zuviel verlangt. Wie sollte man von dessen Tun und Treiben etwas wissen können?
Einmal ums andere ging der Angeklagte diesen Gedankengang durch, und er fühlte sich mehr und mehr unschuldig. Als sich dann nach einer Weile die Türe des Untersuchungsgefängnisses öffnete und der Referendar, der am Vormittag das Verhör geleitet hatte, mit dem Gefangenenaufseher, der vom Gerichtsgefängnis mit ihm hergeschickt war, sowie mit einem jungen Mann, der nach seinem Anzug eine Art von besserem Arbeiter zu sein schien, bei ihm eintrat, war er felsenfest davon überzeugt, daß er nur durch eine besondere Gnade davor bewahrt worden sei, einem Meuchelmord zum Opfer zu fallen.
Der Gefangene erhob sich sofort von seiner Pritsche und nahm eine höflich abwartende Haltung ein. Wie er dem Gefängnisgeistlichen versprochen hatte, wollte er sich jederzeit eines guten Betragens befleißigen und zeigen, daß er nicht nur ein Freund der Gerechtigkeit, das heißt der Obrigkeit sei, sondern auch ihr Diener.
»Ich will Ihnen mitteilen, Lamprecht, daß morgen das Urteil in Ihrer Sache gefällt wird,« sagte der junge Richter. »Und ich will Sie noch einmal ermahnen, sich vorher durch aufrichtige Reue und ein offenes Geständnis das Gewissen zu erleichtern, um dadurch Aussicht auf eine mildere Strafe zu erlangen.«
Der Angeklagte antwortete auf die Ermahnung des Richters mit einem energischen Kopfschütteln. Sonst aber nahm er sie mit Verständnis und Nachsicht entgegen.
»Ich sehe ja wohl ein, daß sich der Herr Referendar in einer schwierigen Lage befindet,« sagte er. »Ich habe gelernt, die Gerechtigkeit zu lieben, die die Grundlage von allem ist, das, worauf wir uns verlassen können. Man hat seine Bedenken, ich sehe es ein. Man möchte weder einen Unschuldigen verurteilen, noch einen Verbrecher freisprechen.«
Während der Angeklagte dies sagte, machte der Richter einige Male eine Bewegung mit der Hand, um ihn zu unterbrechen; der Angeklagte sah es wohl, aber er tat nicht, als ob er es merke. Wenn man zwanzig Jahre im Zuchthaus gewesen ist, hat man einige Erfahrung gesammelt und weiß einiges zu sagen, was einem Referendar, der vielleicht zum erstenmal zu Gericht sitzt, nützlich zu hören sein kann.
Er durfte bis zum Schluß ausreden. Dann fuhr der Richter vollkommen unberührt fort:
»Es wird Ihnen schwer, Lamprecht, eine klare und deutliche Antwort zu geben. Darum hab' ich Ihnen drei Punkte aufgesetzt, die Sie zu beantworten haben.« Damit zog der Referendar ein Papier hervor, das er, während er den Inhalt vorlas, dem Angeklagten vor die Augen hielt:
»Gesteht der Unterzeichnete, Julius Martin Lamprecht, ein, in der Nacht vor dem dreizehnten Februar 1909 den Häusler Jonas Mikaelsson mit einem Axthieb ermordet zu haben?
Gesteht der Unterzeichnete, Julius Martin Lamprecht, ein, in der Nacht vor dem dreizehnten Februar 1909 die Häuslersfrau Brita Gustava Mikaelsson durch einen Axthieb ermordet zu haben?
Gesteht der Unterzeichnete, Julius Martin Lamprecht, ein, gewußt zu haben, daß die beiden Ehegatten im Besitz eines Sparkassenbuches über zweihundert Kronen waren, und daß er die Morde begangen hat, um sich dieses Sparkassenbuches zu bemächtigen?«
Der Referendar legte das Papier auf den Tisch.
»Nun überlegen Sie sich das, Lamprecht,« sagte er. »Sie wissen selbst, Sie haben keine Aussicht, freigesprochen zu werden, aber ein freiwilliges Geständnis kann das Urteil mildern. Hier liegt das Papier, und ich werde Ihnen Tinte und Feder hierherbringen lassen.«
Der Angeklagte war über die Kritik, die der Richter an seiner Art, sich auszudrücken, ausübte, tief beleidigt und hatte seine gute Laune vollständig eingebüßt. Sein Blick war starr und leer geworden.
»Sie haben doch verstanden, was ich gesagt habe, Lamprecht?« fragte der Richter. »Sie wissen also, es sind drei Fragen, die Sie beantworten sollen, und Tinte und Feder werden hier auf dem Tisch bereit sein.«
Der Angeklagte zog die Luft tief in die Lungen ein. Er war so beleidigt, daß er keinen Wert mehr auf ein gutes Benehmen legte. Er spuckte auf das Papier. Dann ging er zu seiner Pritsche, warf sich darauf und schloß die Augen.
»Es wird Ihnen sogleich ein neues Papier gebracht werden, Lamprecht,« sagte der Richter mit derselben Gelassenheit, die er seither gezeigt hatte. »Sie haben eine Stunde Zeit, Lamprecht. So lange bleib' ich hier im Gerichtsgebäude, um Ihre Antwort zu erwarten. Sie suchen Aufschub und Ausflüchte, Lamprecht. Dafür ist jedoch die Zeit vorbei, und es ist meine Absicht, Ihnen das klarzumachen.«
Der Angeklagte antwortete nur mit einem Fluche.
Gleich darauf hörte er, wie die Tür geöffnet wurde, und er nahm an, seine Besucher hätten das Untersuchungsgefängnis verlassen, gab sich aber nicht die Mühe, die Augen zu öffnen und nachzusehen, ob es wirklich der Fall sei.
Lamprecht fühlte, daß er als Sieger aus dem Wortwechsel hervorgegangen war. »Dieses Jüngelchen wagt nicht, eine Verurteilung auszusprechen,« dachte er. »Jedenfalls nicht, solange ich entschieden leugne. Was sein Papier angeht, so brauche ich das nicht zu beantworten. Wozu sollte das dienen?«
Als er wieder ausgestreckt auf seiner Pritsche lag, sah er dieselben Gesichte wie vorhin, führte dieselben Auseinandersetzungen mit dem Richter und dem öffentlichen Ankläger und wurde mit jeder Minute mehr und mehr von seiner völligen Unschuld überzeugt. Die Alten in der Hütte hatten im Hinterhalt auf einsame Wanderer gelegen und mehr als einen Landfahrer auf dem Gewissen, dessen war er nun völlig sicher.
Zugleich war es ihm ein sehr reizvoller Gedanke, daß ihn der Richter im Gefängnis besucht hatte, um ihn zu einem Geständnis zu überreden. Das war ihm ein Beweis, daß man ihn für einen bedeutenden und gefährlichen