Hans-Peter Richter
Strafrecht
Allgemeiner Teil 1
Imprint
Titel und Untertitel in Originalsprache
Name des Autors
published by: epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de
Copyright: © 2013 Name des Autors
ISBN 978-3-8442-5646-8
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Richter-Verlag
Hans-Peter Richter
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24229 Dänischenhagen
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1. Auflage 2013 (E-Book),
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1. Kapitel – Einführung, allgemeine Grundlagen
Warum dieses Buch?
Das Angebot an Lehr- und Lernbüchern und sog. Skripten ist inzwischen nahezu unüberschaubar. Wie sollen sich also Studierende orientieren, die einen Einstieg in das Strafrecht suchen?
Während die Professoren überwiegend das klassische Lehrbuch empfehlen (am Liebsten natürlich das eigene!) und alle Arten von Skripten verteufeln, greifen Studierende zu Recht lieber zu leichterer und preiswerterer Kost. Diesem Bedürfnis der Studierenden nach einer knappen aber ausreichenden Darstellung trägt dieser Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil 1 Rechnung. Es werden die wesentlichen Grundzüge des Allgemeinen Teils des StGB verständlich erläutert und an einfachen Fällen veranschaulicht. Durch Wiederholungsfragen wird schließlich eine Lernkontrolle ermöglicht.
So können Studierende wegen des überschaubaren Umfangs und der leicht nachvollziehbaren Art der Darstellung die wesentlichen Grundlagen des Stoffs in kurzer Zeit erarbeiten.
Um diesem Anliegen gerecht zu werden, wurde bewusst auf die Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung in Form von Zitaten weitgehend verzichtet und die sprachliche wie gedankliche Ausgestaltung sind ebenfalls diesem Zweck angepasst, um so ein möglichst unproblematisches Durcharbeiten zu gewährleisten.
Der Stoff wird nur soweit vertieft wie es nötig ist, so dass der „rote Faden“ zum ersten Verständnis erhalten bleibt. Dementsprechend werden Streitstände und abweichende Ansichten nur an unumgänglichen Stellen erwähnt (auch wenn dabei bewusst die sog. „Wissenschaftlichkeit“ des Werkes auf der Strecke bleibt!).
Dieses Buch will und kann das „klassische Lehrbuch“ oder eine gute Vorlesung nicht ersetzen sondern es soll diese Lehrangebote ergänzend vorbereiten.
Die Gebrauchsanweisung für dieses Buch
Das Buch enthält jeweils drei große Blöcke:
1. Stoffvermittlung
2. Fallbearbeitung
3. Wiederholung / Lernkontrolle
Die Stoffvermittlung enthält eine straffe Darstellung der wesentlichen Grundzüge des zu behandelnden Stoffes.
In der Fallbearbeitung wird die Anwendung dieses Stoffes auf einen einfachen Fall geübt.
Die Lernkontrolle / Wiederholung erfolgt anhand von Fragen zum vorangegangenen Stoff. Die stichwortartigen Antworten sollte man zunächst für eine ernsthafte Selbstkontrolle abdecken.
Zu Beginn sollte der Leser den jeweiligen Stoff gründlich erarbeiten, d.h. der Stoffteil muss gelesen, verstanden und gelernt werden! Sodann ist der Bearbeitungsfall selbständig zu lösen und anschließend mit der Musterlösung zu vergleichen. Am Ende des Kapitels sollen die Wiederholungsfragen unbedingt beantwortet werden.
Hat man auf diese Weise Kapitel für Kapitel durchgearbeitet, empfiehlt es sich, in einem zweiten Durchgang zunächst noch einmal die Fälle selbständig zu lösen. Auch die Wiederholungsfragen sollte man nochmals beantworten (aufschreiben, welche Fragen nicht gewusst wurden und im Stoffteil des Buches nacharbeiten!). Soweit Literaturangaben vorhanden sind, sollte der Leser diese vertiefende Literatur nunmehr durcharbeiten. Konnten die Wiederholungsfragen nicht beantwortet werden, sollten diese zum Schluss nochmals bearbeitet werden. Auf diese Weise ist ein optimaler Lerneffekt gewährleistet.
Die Arbeit der Studierenden
Regelmäßig beginnen Studierende ihre Studien an der Universität im Bereich des Strafrechtes mit der Erarbeitung des StGB, Allgemeiner Teil. Dies ist recht problematisch, weil gerade der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches derjenige ist, der aufgrund seiner Abstraktheit und seiner vielfältigen dogmatischen Schwierigkeiten ausgesprochen kompliziert und schwer erfassbar ist.
Das Lernziel besteht nun aber nicht nur aus der dogmatischen Erfassung und Durchdringung des dargelegten Stoffes „Strafrecht“, sondern es sollte zumindest auch im Erlernen der Anwendung dieses Stoffes auf Fälle liegen. Ob in den Leistungsnachweisen während des Studiums, im Examen oder später in der Praxis, stets wird der Jurist mit einem Fall konfrontiert, den er zu bearbeiten und zu lösen hat.
Der vorliegende Band 2 der Reihe Juristische Grundkurse, StGB, Allgemeiner Teil 1, stellt einmal die elementaren Grundzüge des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches dar. Angesichts der ungeheuren Stofffülle im Allgemeinen Teil umfasst dieser erste Teil lediglich die Bereiche Kausalität, Zurechnung, Vorsatz, Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld. Diverse allgemeine Fragen, wie z. B. Geltungsbereich des Strafrechts, allgemeine Verbrechenslehre, allgemeine Handlungslehren etc. bleiben dem Sinn des Buches entsprechend bewusst unbehandelt und sollten durch Lehrbücher zumindest im Überblick zu späterer Zeit im Eigenstudium erarbeitet werden.
Der abstrakte Stoff wird sodann in Falllösungen und Beispielfällen angewendet. Dabei soll gezeigt werden, wann und wo die jeweilige Frage innerhalb eines Falles Bedeutung erlangt. Bei den Musterlösungen wird vor allem gezeigt, wie die Frage systematisch sauber in die Lösung einzuarbeiten ist. Daneben sollen die Falllösungen ganz allgemein die Technik und Methodik der Fallbearbeitung vermitteln.
Da der Stoff des Allgemeinen Teils des StGB sich isoliert nicht anhand von Fällen erläutern lässt, wird er zusammen mit einigen wenigen, relativ einfachen Normen des Besonderen Teils dargestellt. Dadurch ergibt sich neben einer eingehenden Behandlung des Allgemeinen Teils gleichzeitig ein erster Einblick in einige Delikte des Besonderen Teils, so dass man insoweit auch von einem Grundkurs im StGB innerhalb dieses Buchs sprechen kann.
Die Literaturhinweise dienen der Vertiefung des Stoffes oder der Erschließung von im Skriptum nicht dargestellten Bereichen.
Methodik und Technik der Fallbearbeitung
Viele, vielleicht allzu viele Bücher sind bereits zu diesem Thema geschrieben worden. Das kann aber nicht darüber hinweg täuschen, dass es nicht möglich ist, dieses Anliegen abstrakt und in wohlgeformten Sätzen zu erfassen, geschweige denn zu erlernen. Daher soll hier nicht auf juristische Methodenlehre eingegangen, sondern es soll lediglich das unumgängliche Handwerk der Fallbearbeitung vermittelt werden. Dazu bedarf es vor allem der Schulung am Fall, d.h. des immerfort wiederholten Versuchs eigener Falllösung. Nur aus den