Am ersten konnten die Fürsten bei der Reformation zu gewinnen hoffen, wenn nämlich sie bei der Besetzung der zu schaffenden Reichsinstitutionen den Hauptanteil bekamen, und so brachten sie denn auch im Laufe des 15. Jahrhunderts mehrere, meist von Martin Mayr erdachte, Reformpläne vor. Allein die Gegensätze zwischen den Fürsten waren zu groß, ihre Absicht, die eigene Macht zu vermehren, zu offenkundig, als dass sie Anklang hätten finden können. Die verfeindeten Häuser Brandenburg und Wittelsbach dachten die Reform als Kampfmittel gegeneinander zu gebrauchen, und alle Fürsten hofften, durch sie die in ihren Territorien gelegenen Städte und Ritterschaften sich unterwerfen zu können. Man gewöhnte sich daran, auf den Tod des Kaisers als auf den Zeitpunkt zu blicken, wo die schwierigste Hemmung wegfallen würde, umso mehr als sein Sohn Maximilian freudig sich der großen Angelegenheit widmen zu wollen versprach.
Im Jahr 1459 war dem ungleichen Paar, Friedrich von Österreich und Leonor von Portugal, der erste und einzige Sohn, Maximilian, geboren, der mit ebenso viel Ungestüm seiner Stunde zu großen Taten entgegensah, wie das Volk mit Ungeduld und Vertrauen seinen Regierungsantritt erwartete. Denn der Jugendliche war ganz und gar das Gegenteil seines Vaters, begierig, das noch schwankende Ostreich in feste Hand zu fassen, aber auch Vater und Mehrer des Heiligen Römischen Reichs zu werden.
Außer dem ersten königlichen Habsburger, Rudolf, ist Maximilian der erste Kaiser, von dessen äußerer Erscheinung wir uns ein überzeugendes Bild machen können; vielleicht ist es auch das, was ihn uns so besonders nahebringt.
Maximilian II. (* 31. Juli 1527 in Wien; † 12. Oktober 1576 in Regensburg), zeitgenössisch auch „Maximilian der Ander[e]“, war Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und Erzherzog zu Österreich von 1564 bis 1576.
Wir sehen ihn so, wie ihn Dürers Meisterhand kurz vor seinem Tode gezeichnet hat.
Das Bild zeigt Maximilian alt, ganz ausgereift, aber ohne ein Zeichen der Auflösung.
Die Züge sind scharf ausgeprägt, mit keinem anderen Gesicht vergleichbar, sehr vornehm, sehr hoheitsvoll und doch voll Güte. Maximilian wurde nicht verkannt, wenn er, wie er gern tat, in einem schäbigen alten Wams einherging; sein Gesicht verkündigte seine Würde. In den Falten um Augen und Mund liegt ein ganz leises Lächeln, die Spur eines Humors, der die Parade des Lebens mit leichtem Zweifel betrachtet, nicht wie ein religiöser Mensch, dem sie Schein ist, sondern wie einer, der weiß, dass er eine Rolle in einem Drama zu spielen hat. Den Hermelin, der ihm zugeteilt ist, trägt er mit Anstand und möchte ihn nicht lassen; aber es ist ihm bewusst, dass er dem Theater gehört, ihn zwar verpflichtet, die seiner Rolle angemessenen Taten zu tun, sein eigentliches Wesen jedoch nichts angeht. Diese Eigenart, die Dinge nicht bis zum äußersten ernst zu nehmen, gab ihm Überlegenheit, aber auch etwas Dilettantisches und war insofern Ursache einer Schwäche. So wenig geblendet er durch die Requisiten des Lebens war, so verwandt fühlte er sich dem Leben selbst: er interessierte sich für alles, traute sich alles zu, ergriff alles und riss durch sein warmes Eingehen alle mit. Es kam ihm mehr darauf an, möglichst viel Leben an sich zu reißen, als in einer Sache Meister zu sein; war er doch Kaiser. Bei aller Umgänglichkeit, Leutseligkeit und Skepsis war er doch erfüllt von seiner Größe. Seiner freien Art lag nichts ferner als Pose, als sich auszustaffieren mit erklügelten Gebärden; aber in den Pausen seines atemlosen Lebens war er beschäftigt, Denkmäler seines Ruhmes aufzutürmen, die zugleich die seines Hauses und des Reiches waren.
Maximilian war 34 Jahre alt, als sein Vater starb. Schon zwei Jahre später fand der denkwürdige Reichstag von Worms statt, von dem man nach dem Urteil Mösers den Beginn eines neuen Zeitalters für Deutschland datieren sollte. Er nennt den das ganze Reich umfassenden Ewigen Landfrieden, der hier verkündigt wurde, eine große und glückliche Konföderation, durch welche das dem Auseinanderfallen nahe Reich noch einmal zu einem lebens- und handelsfähigen Organismus zusammengefasst sei. Die Fehde wurde nicht für einen beschränkten Zeitraum, sondern für immer aufgehoben, sie hörte auf, ein unter gewissen Umständen zulässiges Rechtsmittel zu sein. Sicherlich musste es außerordentliche Folgen sowohl für das öffentliche Leben wie auch für die einzelne Person haben, dass nun in allen Streitfällen der Prozess an die Stelle der Waffen trat. Da gleichzeitig das Söldnerheer mehr oder weniger allgemein die ständigen Heere ersetzte, entwöhnten sich allmählich alle Schichten des Volkes der Waffen, das Volk wurde friedlich, Rohheit und Gewalttätigkeit beschränkten sich auf die Söldner und Landsknechte, auf den Auswurf der Gesellschaft. Menschen, die sich im 15. Jahrhundert noch als ritterliche Unholde, als verwilderte Helden gebärden konnten, wurden schlechtweg als Verbrecher angesehen. Freilich liefen die Unbewaffneten Gefahr, den Bewaffneten gegenüber eine gutartige und respektable, aber schüchterne oder gar feige Lämmerherde zu werden. Auch die Anarchie hat Vorzüge, auf ihrem unsicheren Boden erwachsen starke Persönlichkeiten, erwachsen alle die Mittel der Selbsthilfe, durch die während des hohen Mittelalters gerade das Bürgertum so rühmliche Ergebnisse erkämpfte. Doch indessen wären Besorgnisse dieser Art überflüssig gewesen. Der Ausspruch, es fehle nicht an guten Gesetzen, sie müssten nur ausgeführt werden, konnte auch auf das Fehdeverbot angewendet werden. Es wurde so wenig beobachtet, als wenn der Reichstag zu Worms ein Auftritt in einem Theaterstück gewesen wäre. Im Jahr 1499, also ein Jahr später, unterwarf der Erzbischof von Trier die Reichsstadt Boppard, ohne dass jemand der Vergewaltigten zu Hilfe gekommen wäre.
Allerdings gelangte auch die bessere Hälfte des Fehdeverbots, das Kammergericht, noch nicht gleich zu regelmäßiger und durchgreifender Tätigkeit. Dennoch war es etwas Großes und Bedeutendes, dass ein Gesetz in Übereinstimmung von Kaiser und Ständen geschaffen war, auf das immer wieder zurückgegriffen werden konnte. Nach fast hundertjährigem Projektieren und Experimentieren schien die vielberedete Reformation endlich zustande gekommen. Auf einem Reichstag zu Nürnberg hatte der Abt Trithemius gesagt, es sei viel vorgeschlagen, besprochen und erwogen, aber außer Worten sei nichts ausgerichtet, weil alle nur den eigenen Vorteil gesucht hätten. Das war nun anders geworden: auf kaiserlicher und auf ständischer Seite stand je ein Mann, der bei allem natürlichen Eigennutz doch den ehrlichen Willen hatte, die Reformation im Interesse des Reiches durchzuführen, allerdings in ganz verschiedenem Sinne, der eine wesentlich monarchisch, der andere wesentlich aristokratisch; die beiden Männer waren Maximilian und der Erzbischof von Mainz, Berthold von Henneberg. Das Ringen der beiden hat den großen Reichstagen zu Beginn des 16. Jahrhunderts den dramatischen Charakter gegeben.
Berthold aus dem Geschlecht der Grafen von Henneberg wurde 1484 mit 43 Jahren Erzbischof von Mainz.
Berthold von Henneberg (* 1441/1442; † 21. Dezember 1504 in Aschaffenburg) war Erzbischof von Kurmainz, damit Reichserzkanzler und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches und maßgeblich verantwortlich für die Reichsreform.
Nach allem, was wir von ihm wissen, war er ein untadeliger Mann von konservativer Gesinnung, fest in seinen Überzeugungen, stolz und ernst. Von ihm stammt das erste deutsche Zensurgesetz. Es ist vom 4. Januar 1486 und beklagt den Missbrauch, der mit der göttlichen Kunst des Bücherdrucks getrieben werde, namentlich durch Übersetzungen ins Deutsche, wodurch ins Volk getragen werde, was nur den Gelehrten zuständig sei. Ähnlich wie Geiler von Kaisersberg und Wimpheling sprach er sich frei gegen die übermäßigen Geldforderungen der Kirche, überhaupt gegen kirchliche Übergriffe aus, ohne den päpstlichen Primat anzugreifen. Er war durchaus ein Mann der Ordnung, der an Hand der Tradition die fließenden, unklaren Verhältnisse des Mittelalters in feste, geregelte verwandeln wollte.
Albrecht von Brandenburg, genannt Albrecht Achilles (* 9. November 1414 in Tangermünde; † 11. März 1486 in Frankfurt am Main), aus dem Haus Hohenzollern, war als Albrecht I. ab 1440 Markgraf zu Ansbach und ab 1464 Kulmbach sowie später als Albrecht III.
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