DS-GVO/BDSG. David Klein. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: David Klein
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811488519
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Protection Act (COPPA) und DS-GVO, MMR 2017, 15; Rogosch Die Einwilligung im Datenschutzrecht, 2013; Roßnagel Handbuch Datenschutzrecht, 2003; Roßnagel/Richter/Nebel Besserer Internetdatenschutz für Europa, ZD 2013, 104; Schneider/Härting Wird der Datenschutz nun endlich internettauglich?, ZD 2012, 199; Szoka/Thierer COPPA 2.0: The new Battle over Privacy, Age Verification, Online Safety & Free Speech, Progress & Freedom Foundation Progress on Point Paper No 16.11; dies. Social Networking and Age Verification: Many Hard Questions; No Easy Solutions, Progress & Freedom Foundation Progress on Point Paper No 14.5; Wagner Der Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Kommission, DuD 2012, 676; Walter Einwilligung von Minderjährigen im Internet, DSB 2013, 140.

A. Einordnung und Hintergrund

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      Ausweislich des ErwG 38 sind nach Ansicht des europäischen Gesetzgebers Kinder (die DS-GVO meint damit alle Minderjährigen, siehe unten Rn. 25) hinsichtlich der Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten besonders schutzwürdig, da diese sich insbesondere über die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Risiken und Folgen weniger bewusst sein werden. Gefahren werden dabei vor allem bei der Verwendung personenbezogener Daten von Kindern für Werbezwecke oder für die Erstellung von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen gesehen und bei der Erhebung von personenbezogenen Daten von Kindern bei der Nutzung von Diensten, die Kindern direkt angeboten werden.

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      Um dem besonderen Schutz von Kindern zu entsprechen, wurde mit Art. 8 eine Vorschrift in die DS-GVO eingefügt, welche die Anforderungen an die datenschutzrechtliche Einwilligung für und von Minderjährigen in einem Teilbereich, nämlich bei Diensten der Informationsgesellschaft, gesondert regelt.

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      Auch soweit die DS-GVO keine Regelung zur Einwilligungsfähigkeit von Kindern trifft, füllt das BDSG die entstehende Lücke nicht ausdrücklich. Insoweit dürfte es bei der – umstrittenen – Rechtslage nach dem alten BDSG bleiben (siehe Kommentierung zu Art. 7 und unten Rn. 11).

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B. Kommentierung

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