Soldatengesetz. Stefan Sohm. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Stefan Sohm
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811407343
Скачать книгу
die Ankündigung des Weißbuchs 1970 werde „nicht mehr verfolgt“.

      10

      11

      12

      13

      14

      

      15

      Außer BS und SaZ haben auch Personen, die in ein Reservewehrdienstverhältnis berufen werden, einen Diensteid nach § 9 Abs. 1 zu leisten (§ 6 ResG). Zudem hat eine Vielzahl von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland und Angehörigen des öff. Dienstes bei Amts-/Dienstantritt einen (Amts-)Eid abzulegen, u.a.:

der BPräs gem. Art. 56 GG
der BK und die Bundesminister gem. Art. 64 Abs. 2 GG
die ParlSts gem. § 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der ParlSts
die Richter des BVerfG gem. § 11 BVerfGG.
der Bundesbeauftragte für den Datenschutz gem. § 22 Abs. 2 BDSG
die Richter und ehrenamtl. Richter gem. § 38 DRiG und § 45 Abs. 2, 3 und 6 DRiG
die Notare gem. § 13 der Bundesnotarordnung
die Rechtsanwälte gem. § 12a BRAO.

      Die Eidesformel ist der jew. Amts-/Berufsgruppe angepasst. Die Formulierung des § 9 Abs. 1 Satz 2 findet sich in fast allen Eidesvorschriften wieder.

      16

Beamte, die aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Formel „ich schwöre“ ablehnen (§ 64 Abs. 3 BBG)
Nichtdeutsche, die in ein Beamtenverhältnis berufen werden sollen, gem. § 38 Abs. 3 BeamtStG i.V.m. § 7 Abs. 3 BeamtStG
Nichtdeutsche, die zu Honorarkonsularbeamten ernannt werden sollen (§ 21 Abs. 2 Satz 2 des Konsulargesetzes)
Ehrenamtl. Richter, die aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wollen (§ 45 Abs. 4 DRiG).

      17

      Als Erlassregelung des BMVg zu § 9 ist die ZDv A-1420/23 (Diensteid und feierliches Gelöbnis) zu nennen.

II. Erläuterungen im Einzelnen 1. Eid (Absatz 1)

      18

      19

      20

      Der Eid wird vom Eidgeber (Soldat) gegenüber einem Eidnehmer (Bundesrepublik Deutschland) geleistet; bei der Anrufung Gottes übernimmt dieser die Funktion des Eidwächters. Die Bedeutung des Eides liegt weniger im rechtl. als im ethischen Bereich.

      21