(2)Konsequenzen für die Legitimation von Verweisungen auf EU-Verordnungen
cc)Verweisungen auf Völkerrecht
II.Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf Rechtsakte der Exekutive und der Judikative
1.Verweisung auf Rechtsverordnungen
a)Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip
b)Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG
aa)Reichweite des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG – die Bedeutung des Begriffs „Strafbarkeit“
bb)Reichweite der Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG – die Bedeutung des Begriffs „gesetzlich“
cc)Konsequenzen für die Relevanz von Rechtsverordnungen
c)Verstoß gegen Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG
d)Insbesondere: Rückverweisungsklauseln
b)Sonst rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte
aa)Meinungsstand vor dem 2. UKG
bb)Meinungsstand nach dem 2. UKG
c)Sonst rechtswidrige belastende Verwaltungsakte
aa)Strenge Verwaltungsaktsakzessorietät
bb)Materielle Verwaltungsrechtsakzessorietät
cc)Deliktsspezifische Auslegung
III.Sanktionsnormbezogene Verweisungen auf Unionsrecht unter dem Gesichtspunkt des Parlamentsvorbehalts gem. Art. 103 Abs. 2 GG
IV.Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf Regelungen Privater