Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts. Markus Wagner. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Markus Wagner
Издательство: Bookwire
Серия: Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811443020
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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_bb6a80c0-9293-5809-8866-3b9f3217deb0">Die Berücksichtigungsfähigkeit von DIN-Normen im Strafrecht

       a)Dynamische Verweisungen auf DIN-Normen

       b)Statische Verweisungen auf DIN-Normen

       c)Einbeziehung über Technik-Klauseln

       aa)Die allgemein anerkannten Regeln der Technik

       bb)Der Stand der Technik

       cc)Der Stand von Wissenschaft und Technik

       3.Zusammenfassung

       II.Der Einfluss der Deutschen Corporate Governance Kodex auf das Strafrecht

       1.Allgemeines zum Deutschen Corporate Governance Kodex

       2.Die Relevanz des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen des Untreuetatbestandes

       a)Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex als taugliche Verhaltensnormen des § 266 StGB?

       aa)Rechtliche Qualität des Deutschen Corporate Governance Kodex

       bb)Verfassungsrechtliche Aspekte

       (1)Verfassungsrecht als Prüfungsmaßstab

       (2)Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip

       (3)Vereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz – Publizitätserfordernis

       (4)Zwischenergebnis

       cc)Strafrechtsdogmatisches Erfordernis der Schutzzweckidentität

       b)Begrenzungen durch die Sanktionsnorm

       3.Zusammenfassung

       Literaturverzeichnis

       Stichwortverzeichnis

      Inhaltsverzeichnis

       A. Der Begriff der Akzessorietät

       B. Zielsetzung und Gang der Untersuchung

       C. Die Basis der Untersuchung: Das Akzessorietätsphänomen

       D. Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Teils

      1

      

      2

      

      Dieser Befund erweckt den Eindruck, dass eine solchermaßen verstandene Akzessorietät lediglich ein Phänomen einzelner Straftatbestände sei. Ob das der Fall ist, wird im Zuge von Teil 1 der Untersuchung zu erörtern sein.

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