3.Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zum übrigen Recht
D.Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Teils
Teil 2 Die Begründung des Akzessorietätsverhältnisses
A.Der Gegenstand des Akzessorietätsverhältnisses
IV.Schwierige Abgrenzungsfälle und die Relevanz der Differenzierung
1.Auswirkungen der Einordnung für das Akzessorietätsverhältnis
2.Grenzfälle zwischen Tatbestand und Rechtswidrigkeit
aa)Die vertretenen Auffassungen bzgl. der deliktskategorischen Einordnung
(1)Generelle Einordnung als Tatbestandsausschließungsgrund
(2)Generelle Einordnung als objektive Bedingung der Strafbarkeit
(3)Generelle Einordnung als Rechtfertigungsgrund
(4)Differenzierung nach dem geschützten Rechtsgut
(5)Differenzierung nach dem verwaltungsrechtlichen Charakter der Genehmigung
(6)Differenzierung nach der Art der Formulierung im Normtext
bb)Kritik und Entwicklung einer eigenen Auffassung
b)Rechtliche Relevanz und Missbilligung der Gefahr im Rahmen der objektiven Zurechnung
aa)Annäherung an den Begriff der Sozialadäquanz und Verhältnis zum erlaubten Risiko
bb)Die zur deliktssystematischen Verortung vertretenen Ansichten
(1)Verortung in der Schuldhaftigkeit
(2)Verortung in der Rechtswidrigkeit
(3)Verortung im subjektiven Tatbestand
(4)Verortung im objektiven Tatbestand
(5)Beschränkung auf den Bereich beruflicher Verhaltensweisen
cc)Entwicklung einer eigenen Auffassung
(1)Grundvoraussetzungen der Berücksichtigung der Sozialadäquanz tatbestandlichen Verhaltens
(3)Konsequenzen speziell für das Wirtschaftsstrafrecht