III.Verfügender aus dem Grundbuch legitimiert, § 891
IV.Kein Widerspruch im Grundbuch eingetragen, § 899
V.Keine positive Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs
1.Grundsätzlich maßgeblicher Zeitpunkt
2.Vorverlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts
b)Vorverlegung durch Eintragung einer Vormerkung
5. Teil Erwerb einer Vormerkung, §§ 883 ff.
A.Ersterwerb, §§ 883 Abs. 1, 885
I.Schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung an einem Grundstück
II.Bewilligung/einstweilige Verfügung
III.Eintragung in das Grundbuch
IV.Fortbestehen der Bewilligung im Zeitpunkt der Eintragung
VI.Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 893 Alt. 2, 892
B.Zweiterwerb (Übertragung), § 398 i.V.m. § 401 Abs. 1 analog
I.Einigung über Abtretung der gesicherten Forderung
II.Doppelte Berechtigung des Zedenten
C.Rechtswirkungen der Vormerkung
I.Sicherungswirkung, § 883 Abs. 2
III.Insolvenzsicherungswirkung
D.Ansprüche bei vormerkungswidrigen Verfügungen
II.Analoge Anwendung der §§ 987 ff.
6. Teil Erwerb des Eigentums durch Gesetz und Hoheitsakt
A.Der Eigentumserwerb kraft Gesetzes
I.Die Mobiliarersitzung, §§ 937 ff.
2.Rechtsfolgen der Ersitzung