I.Numerus clausus der Sachenrechte und Typenzwang
V.Die Abstraktheit der dinglichen Rechtsgeschäfte
A.Erwerb des unmittelbaren Besitzes
I.Originärer Erwerb des unmittelbaren Besitzes
II.Abgeleiteter Erwerb des unmittelbaren Besitzes
III.Abgeleiteter Besitzerwerb durch bloße Einigung, § 854 Abs. 2
IV.Besitz bei Einschaltung eines Besitzdieners, § 855
V.Fingierter Erbenbesitz, § 857
B.Verlust des unmittelbaren Besitzes
D.Übertragung des mittelbaren Besitzes
E.Verlust des mittelbaren Besitzes
3. Teil Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft
I.Einigung über Eigentumsübertragung
2.Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen
1.Besitzerwerb auf Erwerberseite
b)Einschaltung von Geheißpersonen
2.Kein Besitz (mehr) auf Veräußererseite
3.Übertragung auf Veranlassung des Veräußerers
5.Wechsel des unmittelbaren Besitzers?
1.Verfügungsbefugter Eigentümer
b)Verfügungsbeschränkungen, insbesondere §§ 1365, 1369
2.Verfügungsbefugter Nichteigentümer
a)Verfügungsbefugnis durch Rechtsgeschäft, die Ermächtigung nach § 185 Abs. 1
b)Verfügungsbefugnis kraft Gesetzes