F.Gutgläubig lastenfreier Erwerb, § 936
I.Lastenfreier Erwerb gem. §§ 929 S. 1, 936 Abs. 1 S. 1
1.Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 929 S. 1
2.Belastung der Sache mit dem Recht eines Dritten
3.Kein Abhandenkommen beim Rechtsinhaber, § 935
4.Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers im Hinblick auf das Recht des Dritten, § 936 Abs. 2
a)Grundsatz: Guter Glaube an das unbelastete Eigentum des Verfügenden
II.Der lastenfreie Erwerb gem. §§ 929 S. 2, 936 Abs. 1 S. 2
1.Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 929 S. 2
2.Vorherige Besitzerlangung vom Veräußerer
III.Der lastenfreie Erwerb gem. §§ 930, 936 Abs. 1 S. 3
1.Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 930 oder nach § 931 und Veräußerer nicht mittelbarer Besitzer
2.Belastung der Sache mit dem Recht eines Dritten
3.Nachträgliche Besitzerlangung auf Grund der Veräußerung
4.Kein Abhandenkommen beim Rechtsinhaber, § 935
5.Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers im Hinblick auf das Recht des Dritten, § 936 Abs. 2
IV.Lastenfreier Eigentumserwerb des Erwerbers nach §§ 931, 936 Abs. 1 S. 1 bei mittelbarem Besitz des Veräußerers
2.Einschränkung durch § 936 Abs. 3
a)Direkte Anwendung des § 936 Abs. 3
b)Analoge Anwendung auf das Anwartschaftsrecht
4. Teil Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an Grundstücken, §§ 873, 925, 891–893
I.Auflassung
II.Eintragung in das Grundbuch
III.Einigsein oder Bindung gem. § 873 Abs. 2
IV.Berechtigung des Veräußerers
1.Grundsatz: Berechtigung bei Eintragung des Erwerbers
2.Vorverlagerung des Zeitpunkts nach § 878