1.Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts
2.Verfügender Nichtberechtigter
3.Verfügender kraft Rechtsscheins legitimiert
a)Anknüpfungspunkt des Rechtsscheins
b)Problemfall: Geheißperson kraft Rechtsscheins
5.Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers
a)Eigentum des Veräußerers als Bezugspunkt
b)Ausnahme: Schutz des guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis, § 366 Abs. 1 HGB
1.Genehmigung des Berechtigten
2.Nachträglicher Erwerb durch den Verfügenden
3.Beerbung des Nichtberechtigten durch den Berechtigten
B.Übereignung „kurzer Hand“ nach § 929 S. 2
I.Einigung über Eigentumsübertragung
II.Erwerber bereits im Besitz der Sache
IV.Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, § 932 Abs. 1 S. 2
1.Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts
2.Verfügender nicht Berechtigter
3.Besitz vor Übereignung vom Veräußerer erlangt (Rechtsschein)
5.Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers
C.Die Übereignung durch Besitzkonstitut, §§ 929, 930
I.Einigung über Eigentumsübertragung
1.Inhalt
b)Besondere Probleme bei der Sicherungsübereignung
a)Vereinbartes Besitzmittlungsverhältnis
b)Gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis
c)Rechtslage bei Unwirksamkeit des Besitzkonstituts
2.Problemfall Sittenwidrigkeit einer Sicherungsübereignung, § 138 Abs. 1