Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II. Ulrich Falk. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Ulrich Falk
Издательство: Bookwire
Серия: Schwerpunkte Klausurenkurs
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811492714
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Schmerzensgeld cc) Aufwendungen und Verdienstausfall der Mutter 2. Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 II BGB i. V. m. § 229 StGB II. Ansprüche des A gegen die S-AG 1. Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 I 1 BGB a) Schuldverhältnis b) Pflichtverletzung 2. Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 I BGB 3. Anspruch auf Schadensersatz aus § 831 BGB 4. Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 1, 6 HaftPflG

      Fall 3 Straßenbahn › Lösungswege

      I. Ansprüche des A gegen F

      1. Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 I BGB

      A könnte einen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens nach § 823 I BGB haben.

      a) Rechtsgutsverletzung

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      Die Verbrennungen, die er erlitten hat, stellen sowohl eine Körperverletzung (Eingriff in die körperliche Integrität) als auch eine Gesundheitsschädigung (Störung innerer Lebensvorgänge) dar.

      b) Verkehrssicherungspflicht

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      Vertiefungs- und Aufbauhinweis:

      Zur Begründung einer Handlungspflicht des F kommen vorliegend zwei Ansätze in Betracht: eine allgemeine Verkehrspflicht gegenüber hilflosen Personen und eine besondere Verkehrspflicht, deren Begründung in der Dienstanweisung der S-AG liegen könnte.

      aa) Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

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      Somit ist zu prüfen, ob von F ein weitergehendes Verhalten zu fordern war. Dies wäre dann der Fall, wenn A erkennbar hilfsbedürftig war und eine gefährliche Situation als vorhersehbar betrachtet werden muss. An diesem kritischen Punkt ist auf den konkreten Sachverhalt einzugehen:

      A wies eine Blutalkoholkonzentration von 2,5 Promille auf. Dies bedeutet aus medizinischer Sicht, dass bei einem nicht sehr alkoholgewöhnten Menschen bereits eine Alkoholvergiftung vorliegt. Die hochgradige Trunkenheit des A war angesichts der lallenden Sprache und allgemeinen Verhaltensweise offensichtlich. Auch hatte F einige Mühe, den A überhaupt aufzuwecken.

      Ein hochgradig betrunkener und übermüdeter