Datenschutz für Unternehmen. Ricarda Kreindl,. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Ricarda Kreindl,
Издательство: Автор
Серия:
Жанр произведения: Юриспруденция, право
Год издания: 0
isbn: 9783854023791
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zur Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen (Kapitel V der DSGVO) und für besondere Verarbeitungssituationen (Kapitel IX der DSGVO).[38]

      1.4.1.2Treu und Glauben

      1.4.1.3Transparenz

      1.4.2 Zweckbindung

      Personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden (Art 5 Abs 1 lit b DSGVO).

      1.4.3 Datenminimierung

      Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke notwendige Maß beschränkt werden (Art 5 Abs 1 lit c DSGVO).

      1.4.4 Richtigkeit

      +Bei erstmaliger Erhebung muss mit der üblichen Sorgfalt geprüft werden, ob die Daten richtig sind.

      +Werden dem Verantwortlichen zu einem späteren Zeitpunkt Unrichtigkeiten bekannt, so muss dieser die Daten entsprechend korrigieren.

      +Ergeben sich Anzeichen, dass personenbezogene Daten unter Umständen unrichtig sind, trifft den Verantwortlichen diesbezüglich eine Nachforschungspflicht.

      1.4.5 Speicherbegrenzung

      Personenbezogene Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist (Art 5 Abs 1 lit e 1. HS DSGVO).

      1.4.6 Integrität und Vertraulichkeit

      Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet. Dies inkludiert den Schutz

      +vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und

      +vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung (Art 5 Abs 1 lit f DSGVO).

      Diese Sicherheit hat der Verantwortliche durch die Ergreifung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu gewährleisten. Diese werden durch Art 32 DSGVO konkretisiert (Details siehe Kapitel 12).