Finanzplaner 60+. Isabell Pohlmann. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Isabell Pohlmann
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Сделай Сам
Год издания: 0
isbn: 9783747100172
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erst 2005 geheiratet, greift neues Recht und sie erhält nur 55 Prozent seiner Rente.

      Eine besondere Regelung gibt es in den ersten drei Monaten nach dem Monat, in dem der Versicherte gestorben ist. Während dieses Sterbevierteljahrs bekommt die Witwe oder der Witwer grundsätzlich die volle Rente, auf die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch hatte. Eigenes Einkommen wird noch nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Es spielt also auch keine Rolle, ob und in welcher Höhe Sie eigene Rentenansprüche haben.

      Nach Ablauf der drei Monate kann es allerdings sein, dass Sie – je nach Höhe einer eigenen Altersrente oder auch je nach Verdienst in Ihrem Job – Kürzungen der Hinterbliebenenrente hinnehmen müssen. Denn sobald Sie mit Ihrem Einkommen einen bestimmten Freibetrag überschreiten, fallen die monatlichen Rentenleistungen niedriger aus. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt „Witwenrente komplett anders“, S. 88.

       Die gesetzliche Rente gibt es nur auf Antrag. Auch bei privaten Vorsorgeverträgen müssen Sie spätestens einige Monate vor Rentenbeginn aktiv werden, um an Ihr Geld zu kommen.

      Neben der Altersrente werden viele auf Geld aus privaten Vorsorgeverträgen zurückgreifen können, für die sie sich zum Teil schon vor vielen Jahren entschieden haben. Um an das Geld zu kommen, ist aber Eigeninitiative gefragt. Die gesetzliche Rente erhalten Sie nur nach einem Rentenantrag. Ein solcher expliziter Antrag ist zwar bei einer privaten Versicherung oder einer Betriebsrente nicht nötig, aber gewisse Informationspflichten haben Sie auch hier, damit die Auszahlung der Leistungen starten kann.

      Die gesetzliche Rente beantragen

      Sie wissen, wann Sie in Rente gehen wollen? Sie haben die Renteninformationen und die Rentenauskünfte überprüft, die Sie in regelmäßigen Abständen bekommen haben? Mögliche Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf haben Sie im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens geschlossen?

      Ist das der Fall, reicht es aus, wenn Sie etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn den Rentenantrag stellen. Dann bleibt noch genügend Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen, sodass Sie pünktlich mit der ersten Zahlung rechnen können.

       Fristen einhalten. Stellen Sie den Rentenantrag nicht so zeitig, bleibt das zunächst ohne Folgen: Sie erhalten Ihre erste Rente zwar nicht unbedingt zum angepeilten Termin, aber für eine bestimmte Zeit rückwirkend. Wenn Sie zum Beispiel am 22. Juni 2019 die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreichen und Ihre erste Rente ab Juli fließen soll, sollten Sie spätestens bis zum 30. September 2019 Ihren Antrag beim Rentenversicherer eingereicht haben. Dann bekommen Sie ab dem 1. Juli 2019 Ihre Rente – gegebenenfalls rückwirkend. Sie haben ab dem Ersten des Monats, ab dem die erste Rente fließen soll, maximal drei Monate Zeit. Stellen Sie den Antrag erst nach Ende dieser Frist, also beispielsweise am 20. Oktober 2019, erhalten Sie erst ab dem 1. Oktober 2019 Ihre Altersrente.

       Formular verwenden. Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihre Rente mit dem offiziellen Formular der Rentenversicherung beantragen. Sie können es in den Beratungsstellen der Rentenversicherung bekommen oder es sich zuschicken lassen – nutzen Sie dazu die kostenlose Service-Hotline der Rentenversicherung unter 0 800 / 10 00 48 00.

       Antrag ausfüllen. Der offizielle Rentenantrag (Formular R100) hat 25 Seiten. Keine Angst – so schlimm, wie das zunächst aussieht, ist es nicht. Denn zum Glück müssen Sie bei vielen Fragen nur dann Angaben machen, wenn es noch Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf gibt. Einige Angaben lassen sich aber nicht umgehen: Der Rentenversicherer benötigt unter anderem Informationen zur Person, zur Bankverbindung und auch zur Krankenkasse.

       Weitere Unterlagen einreichen. Zusätzlich zum ausgefüllten Renten­antrag müssen Sie einige Unterlagen einreichen, zum Beispiel eine Geburtsurkunde. Wollen Sie die Rente für schwerbehinderte Menschen bean­tragen, reichen Sie eine Kopie Ihres Schwer­behindertenausweises ein. Wenn Sie derzeit Sozialleistungen erhalten, müssen Sie die Kontaktdaten der zahlenden Stelle sowie Ihr Aktenzeichen angeben.

       Höhe des Einkommens. Wenn Sie noch berufstätig sind, benötigt der Rentenversicherungsträger außerdem die Information darüber, wie hoch Ihr Einkommen in der Zeit vom Rentenantrag bis zum tatsächlichen Ausstieg aus dem Job ist. Möglich ist, dass der Arbeitgeber für bis zu drei Monate im Voraus mitteilt, wie hoch Ihr Einkommen in dieser Zeit voraussichtlich sein wird. Anhand dessen rechnet der Rentenversicherer dann die Ansprüche hoch, und Sie verlieren keine Zeit, sodass Ihre erste Rente pünktlich fließen kann. Allerdings ist das nicht unbedingt die beste Lösung: Denn sollte das Einkommen doch höher sein als vorab erwartet, etwa weil Ihnen der Arbeitgeber noch einen Bonus zahlt, wird dieses Plus bei der Rente nicht mehr berücksichtigt, wenn Sie sich für die vorzeitige Hochrechnung entschieden haben. Falls Sie mit einer Extrazahlung rechnen, sollten Sie zur Sicherheit im Rentenantrag ankreuzen, dass auf die Hochrechnung des Einkommens verzichtet werden soll. In dem Fall ermittelt der Rentenversicherer erst dann Ihren endgültigen Rentenanspruch, wenn er von Ihrem Arbeitgeber nach Ausscheiden aus dem Job die abschließenden Informationen über die tatsächliche Einkommenshöhe erhält. Damit gehen Sie sicher, dass alles angerechnet wird. Es kann allerdings sein, dass die erste Rente dann mit einigen Tagen Verspätung ausgezahlt wird.

       Wer kennt sich aus?

      Sie müssen den Rentenantrag nicht allein ausfüllen. Sie können sich zum Beispiel einen Termin in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geben lassen. Dort nehmen dann die Ansprechpartner Ihre Daten auf und füllen den Antrag aus. Legen Sie dort auch die notwendigen Zusatzunterlagen vor, die der Berater mit aufnehmen beziehungsweise kopieren kann. Weitere Informationen bietet eine Broschüre mit dem Titel „Ihr Rentenantrag – so geht’s“, die Sie kostenlos unter deutsche-rentenversicherung.de herunterladen können.

      So kommen Sie an Ihre Betriebsrente

      Wenn Sie über den Betrieb für das Alter vorgesorgt haben, startet die Auszahlung der Betriebsrente in der Regel mit dem Austritt aus dem Arbeitsleben. Wann und wie Sie an Ihr Geld kommen können, hängt vor allem davon ab, was in den Bedingungen für die Versorgung vereinbart wurde.

       Termin beachten. Spätestens wenn Sie den Antrag auf eine gesetzliche Rente stellen, sollten Sie mit dem Arbeitgeber bezüglich der Auszahlung Ihrer Betriebsrente Kontakt aufnehmen.

       Jobwechsel im Auge behalten. Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie immer beim selben Unternehmen angestellt waren – Ihnen also nur eine Firma die Vorsorgeleistungen schuldet. Haben Sie den Job gewechselt, sollten Sie auch den oder die früheren Arbeitgeber über den anstehenden Rentenbeginn informieren. Schwierig kann es werden, wenn Sie den Kontakt zu einem der früheren Unternehmen komplett verloren haben und nicht wissen, ob es überhaupt noch existiert oder was nach einem Firmenzusammenschluss gilt. Wenn Ihre betriebliche Altersvorsorge über ein externes Versorgungswerk wie eine Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung oder Unterstützungskasse läuft, können Sie dort um Informationen bitten. Läuft die betriebliche Altersvorsorge über eine Direktzusage und vermuten Sie, dass der ehemalige Arbeitgeber pleite ist, können Sie sich an den „Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ (PSVaG) in Köln wenden, telefonisch erreichbar unter 02 21 / 93 65 90. Weitere Kontaktdaten und Informationen finden Sie im Internet unter psvag.de. Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers. Vielleicht kommen Sie auch bei Ihrer Gewerkschaft, beim Arbeitgeberverband oder der IHK an Informationen.

       Rentenanpassungen kontrollieren. Gerade bei älteren Verträgen über eine betriebliche Altersvorsorge ist es wichtig, die Mitteilung über die Rentenhöhe nicht einfach abzuheften: Der Arbeitgeber muss alle drei Jahre überprüfen, ob eine Rentenanpassung als Inflations­ausgleich nötig und aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage auch möglich ist. Diese Erhöhung gibt es nicht immer automatisch. Als Empfänger der Leistungen sollten Sie deshalb im Auge behalten, ob der frühere Arbeitgeber die Renten anpasst. Wenn dieser Schritt