Finanzplaner 60+. Isabell Pohlmann. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Isabell Pohlmann
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Сделай Сам
Год издания: 0
isbn: 9783747100172
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und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Alter jedoch in einen anderen Staat verlegen, müssen Sie die staatliche Förderung, die Ihnen im Erwerbsleben zugeschrieben wurde, zurückzahlen.

       Private Versicherer. Klären Sie am besten frühzeitig vor dem Umzug, ob und wie Sie im Ausland an Ihr Geld kommen: Zahlt der Versicherer es auch auf ein ausländisches Konto und fallen dafür eventuell Gebühren an?

      Versorgung für Beamte

       Die Altersversorgung der Beamten unterscheidet sich an einigen Stellen deutlich von der gesetzlichen Rente. Profitieren können Pensionäre aber von Pension und Rente.

      Für die Beamten in Deutschland spielt die gesetzliche Rente in der Regel zumindest auf den ersten Blick nur eine untergeordnete Rolle. Sobald sie aus dem Berufsleben ausscheiden, können sie sich in erster Linie auf ihre Pension – ihr Ruhegehalt – verlassen. Auch ihre Angehörigen können darauf bauen, dass sie im Ernstfall nicht vollkommen mittellos dastehen, wenn ihr Ehepartner oder ihre Eltern sterben. Dafür sorgen das Witwen- beziehungsweise das Waisengeld.

      Aber natürlich gibt es zum Beispiel die­jenigen, die vor der Verbeamtung als Angestellte gearbeitet und so den Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Ebenso spielen Riester- und Rürup-Verträge als zusätzliche private Altersvorsorge eine Rolle.

      Auf die besondere Situation der Beamten wollen wir an dieser Stelle zumindest kurz eingehen: Wie hoch werden ihre Pensionsansprüche sein? Und wie können sie die gesetzliche Rentenversicherung im Alter um die 60 noch für sich nutzen?

      Die Unterschiede zwischen Rente und Pension sind enorm. Beispiel: die Berechnung der Höhe der Leistungen. Entgeltpunkte spielen beim Ruhegehalt des Beamten keine Rolle. Stattdessen hängt die Pensionshöhe davon ab,

      1 wie hoch das letzte Gehalt während seiner beruflichen Tätigkeit war und

      2 wie viele Dienstjahre er vorweist.

      Vereinfacht gesagt gilt: Ein Beamter erwirbt pro Dienstjahr eine Pensionsanwartschaft von rund 1,8 Prozent seines Bruttoendgehalts. Nach 40 Dienstjahren erreicht er eine Bruttopension von 71,75 Prozent seines letzten Bruttogehalts. Ein höherer Pensions­anspruch ist nicht möglich. Das bedeutet auch: Wenn jemand vor seiner Zeit als Beamter angestellt beschäftigt war und in dieser Zeit als Pflichtversicherter einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente erworben hat, wird diese Altersrente auf die Pension angerechnet – im Ruhestand darf das Einkommen nicht höher als 71,75 Prozent des letzten Gehalts liegen.

      Anders ist das, wenn sich Beamte mit freiwilligen Beiträgen an die Rentenkasse eine Altersrente sichern (siehe Abschnitt „Gesetzliche Rente als Chance“, S. 47).

      Eine weitere Besonderheit der Pension: In ihr ist die betriebliche Altersversorgung quasi mit enthalten – anders als für Angestellte gibt es für Beamte nicht die Möglichkeit, einen Teil des Bruttogehalts etwa in eine Direktversicherung einzuzahlen.

      Einen Überblick, wie hoch die Pensionsansprüche aktuell sind, können Beamte mittels der Versorgungsauskunft erhalten. Bundesbeamte haben darauf einen Rechtsanspruch. Für Beamte in den einzelnen Bundesländern sind die Möglichkeiten, sich über den aktuellen Stand zu informieren, je nach Land unterschiedlich.

      So schickt Baden-Württemberg seit 2017 allen Beamten auf Lebenszeit alle fünf Jahre automatisch eine Versorgungsauskunft zu. Anders läuft es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Hier können die Beamten ihre Versorgungsauskunft auf Antrag bekommen, in der Regel ab dem 55. Lebensjahr, aber höchstens zwölf Monate vor Eintritt in den Ruhestand.

      Wann endet das Berufsleben?

      Die reguläre Altersgrenze für die Pensionierung wurde wie bei der gesetzlichen Rente für die meisten Beamten von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente ist es aber auch für Beamte möglich, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden – frühestens ab einem Alter von 63 Jahren. Allerdings müssen sie auch dann, ähnlich wie Rentner, Abschläge in Kauf nehmen – bis zu 14,4 Prozent von ihren bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Pensions­ansprüchen.

      Dazu kommt: Je früher Sie aus dem Berufsleben ausscheiden wollen, desto weniger Dienstjahre werden Sie vorweisen können. Dementsprechend werden Sie häufig allein schon dadurch einen niedrigeren Pensionsanspruch haben.

      Denken Sie als Beamter über den vorzeitigen Austritt aus dem Dienst nach, gilt wie für Rentner: Prüfen Sie genau, ab wann Sie mit welchen Abschlägen gehen können. Überlegen Sie gut, ob Sie sich den Schritt leisten können. Reicht auch die reduzierte Pension, um die zu erwartenden Ausgaben zu decken? Worauf es beim Finanzcheck zum vorzeitigen Ruhestand ankommt, finden Sie ab S. 29 im Kapitel „Kann ich es mir leisten, früher in Rente zu gehen?“.

        Selbst rechnen im Internet

      1 Wie hoch wird meine Pension sein? Über das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Nordrhein-Westfalen haben Beamte die Möglichkeit, sich online eine unverbindliche Versorgungsauskunft erstellen zu lassen (beamtenversorgung.nrw.de). Auch Beamte aus anderen Bundesländern können diese frei zugängliche Möglichkeit nutzen.

      Wie bei Rentnern auch gehen wir davon aus, dass Ihnen im Ruhestand monatlich etwa 80 Prozent des letzten Nettogehalts zur Verfügung stehen sollten. Das können Sie allein aus der Pension gar nicht erreichen – schließlich gilt ja eine Obergrenze für die Pensionshöhe von 71,75 Prozent.

      Sie haben mehrere Möglichkeiten, diese Lücke zu schließen. Beispielsweise können Sie einen Riester- oder einen Rürup-Vertrag abschließen. Das hat den besonderen Vorteil, dass Sie von staatlicher Förderung profitieren – entweder nur von Steuervorteilen (Rürup-Vertrag) oder von staatlichen Zulagen plus Steuervorteilen (Riester-Vertrag).

      Bei der Rürup-Rente sind deutlich höhere geförderte Einzahlungen möglich als bei einem Riester-Vertrag. Verdient zum Beispiel ein Beamter 50 000 Euro brutto im Jahr, könnte er bis zu 14 000 Euro im Jahr steuerlich gefördert in einen Rürup-Vertrag einzahlen. Dadurch kann auch in wenigen Jahren bis zum Ruhestand noch eine ansehn­liche Rente herauskommen. Für Riester-­Sparer werden hingegen höchstens Jahresbeiträge bis 2 100 Euro staatlich gefördert. Aber: Die Rürup-Rente hat auch beträchtliche Schwächen. So sind mit dem Vertragsabschluss Kosten verbunden, und die Verträge sind eher unflexibel. Deshalb sollten Sie sich vor einem Abschluss gut informieren. Weitere Informationen rund um die Rürup-Rente und dazu, was beim Abschluss zu beachten ist, finden Sie unter test.de/ruerup.

      Gesetzliche Rente als Chance

      Gerade für pensionsnahe Jahrgänge jenseits der 60 ist noch eine andere Option interessant, um die Pensionslücke zu schließen: die Zahlung freiwilliger Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Beamte haben die Möglichkeit, für bis zu fünf Jahre freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zu zahlen, um sich so eine gesetzliche Rente zu sichern.

      Warum sollte ich das tun, wird sich mancher Beamte nun fragen – freiwillige Beiträge in das vermeintlich schwächere Alters­sicherungssystem zahlen? Zunächst: Die Renditen der gesetzlichen Rentenversicherung können sich im Vergleich zu einer klassischen privaten Rentenversicherung (ohne staatliche Förderung) und auch zur staatlich geförderten Rürup-Rente auf jeden Fall sehen lassen. Darüber hinaus haben die freiwilligen Rentenbeiträge zwei weitere Vorteile: Da die gesetzliche Rente für den Beamten aus freiwilligen und nicht aus Pflichtbeiträgen hervorgeht, wird sie nicht auf seine Pension angerechnet. Sie kommt also zur Pension hinzu. Außerdem sind die meisten Pensionäre privat krankenversichert, und für privatversicherte Pensionäre erhöht sich die gesetzliche Rente noch um einen Zuschuss: Derzeit zahlt die Rentenkasse 7,3 Prozent der Rente als Zuschuss zur Krankenversicherung. Aus einer gesetzlichen Monatsrente von 200 Euro werden so 214,60 Euro.

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