Finanzplaner 60+. Isabell Pohlmann. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Isabell Pohlmann
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Сделай Сам
Год издания: 0
isbn: 9783747100172
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welchen Gegenwert diese haben. Dazu informiert Sie der Rententräger, mit welchen Leistungen Sie nach derzeitigem Stand rechnen können, wenn Sie keine weiteren Beiträge an die Rentenversicherung zahlen. Neben der Höhe Ihrer Altersrente, die Ihnen nach derzeitigem Stand bei Erreichen der Regelaltersgrenze zustehen würde, erfahren Sie, wie hoch eine Erwerbsminderungs- und eine Hinterbliebenenrente heute ausfallen würden.

      Sie müssen einen Antrag beim Rentenversicherer stellen, um eine gesetzliche Rente zu bekommen. Beachten Sie, dass zwischen Antrag und erster Zahlung einige Zeit vergeht, sodass Sie zum Beispiel Ihre Altersrente etwa drei Monate vor der gewünschten ersten Zahlung beantragen sollten, damit sie pünktlich fließt. Sie können den Antrag allein ausfüllen. Aber einfacher ist es, wenn Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rententrägers helfen lassen („So kommen Sie an Ihr Geld“, S. 38).

      Aus der Rentenauskunft wissen Sie also, was Sie bekommen, wenn Sie ab jetzt nichts mehr in die Rentenkasse zahlen. Mit diesem Wert können Sie erst einmal weiter kalkulieren: Vielleicht sind Sie knapp 63 Jahre alt, denken über die Frührente nach, schauen auf die erworbenen Ansprüche und überlegen, dass Sie mit dem genannten Betrag auf Dauer hinkommen müssten.

      Bevor Sie sich endgültig für eine Frührente entscheiden, sollten Sie aber noch einmal genauer rechnen und sich beraten lassen: Bleibt es wirklich bei dieser Renten­höhe oder müssen Sie je nach persönlicher Situation die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat einplanen? Wie viel Rente erhalten Sie dann tatsächlich?

       Kontenklärung beantragen

      1 Stellen Sie anhand der Rentenauskunft fest, dass es noch Lücken in Ihrem Versicherungskonto gibt, beantragen Sie beim Rententräger ein Kontenklärungsverfahren.

      Aus eigener Kraft Rente erhöhen

      Sie selbst können – auch noch kurz vor Rentenbeginn – dafür sorgen, dass es nicht bei der in den Daten der Rentenversicherung genannten voraussichtlichen Höhe der Leistung bleibt. Das ist möglich, wenn Sie zusätzliche Beiträge an die Rentenkasse zahlen, mehr als Sie aufgrund Ihres Verdienstes eigentlich müssten.

      Im Regelfall kommt es für angestellt Beschäftigte zwar nicht infrage, freiwillig mehr einzuzahlen, doch unter bestimmten Voraussetzungen geht es eben doch. Denn Angestellte wie auch Selbstständige ab 50 können mit zusätzlichen Zahlungen die möglichen Abschläge ausgleichen, die ihnen häufig beim vorzeitigen Rentenbeginn drohen (siehe „Der Zugangsfaktor“, S. 19). Beantragen Sie dafür beim Rentenversicherungsträger, dass er Ihnen ausrechnet, wie viel Sie einzahlen können oder müssen, um zum Beispiel die Abschläge für ein Jahr oder für zwei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.

      Je nach Ihrer individuellen Situation auf dem Versicherungskonto kann sich eine Summe von einigen Zehntausend Euro ergeben. Eine solche Summe klingt zunächst abschreckend. Doch vielleicht haben Sie ein kleines Finanzpolster, etwa die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung. Es kann sich lohnen, diese Summe in die gesetzliche Rente zu stecken, zumal sich deren Rendite gerade auch im Vergleich zu privaten Versicherungen oder einer Rürup-Rente sehen lassen kann. Ein weiterer Vorteil: Sie müssen nicht die komplette Summe zahlen, auch kleinere Beträge sind möglich. Und Sie können die Einzahlung splitten und auf mehrere Jahre verteilen. Pro Kalenderjahr sind zwei Einzahlungen erlaubt.

       Der Clou: Weiterarbeiten ist erlaubt

      1 Auch wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen, um mögliche Rentenabschläge für eine Frührente auszugleichen: Sie sind nicht verpflichtet, tatsächlich vorzeitig in Rente zu gehen. Sie können weiterarbeiten, solange Sie wollen, und Ihre Rentenansprüche somit weiter erhöhen.

      Der Rentenbescheid

      Wenn Sie sich über den Zeitpunkt des Rentenbeginns klar sind und Ihre Rente beantragt haben, bekommen Sie Ihren Rentenbescheid, in dem schwarz auf weiß steht, wie hoch Ihre Rente ausfällt. Der Rentenbescheid listet Ihre sämtlichen Versicherungszeiten auf und nennt die diesen Zeiten zugewiesenen Entgeltpunkte.

      Checkliste

      Rentenbescheid kontrollieren

      In Rentenbescheide können sich Fehler einschleichen. Schauen Sie sich Ihren Bescheid deshalb – eventuell auch mithilfe eines Renten- oder Versichertenberaters – unter anderem auf diese Punkte hin an:

       Zahlendreher. Wurden Ihre Einkommen und die Beitragszahlungen richtig berücksichtigt, oder stimmt die Höhe nicht? Nutzen Sie zum Beispiel die Sozialversicherungsbescheinigungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber jedes Jahr erhalten haben, um die Werte zu prüfen.

       Beitragszeiten. Wurden alle Jobs angerechnet, zum Beispiel auch Nebenjobs während des Studiums oder Phasen, in denen Sie als Selbstständiger freiwillige Beiträge an die Rentenkasse gezahlt haben?

       Ausbildung. Als ehemaliger Lehrling in einem Betrieb haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre Ausbildungszeit besser bewertet wird: Sie bekommen für bis zu drei Jahre mehr Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben, als Ihnen allein aufgrund Ihres (niedrigen) Einkommens als Lehrling zustünden. Die Aufwertung steht Ihnen zu, bis Sie damals die letzte Prüfung bestanden hatten. Ist das berücksichtigt?

       Krankheiten und Arbeitslosigkeit. Tauchen auch die Tage auf Ihrem Rentenbescheid auf, an denen Sie krank oder vorübergehend arbeitslos waren?

       Scheidung. Vergleichen Sie, ob die Daten zu Ihrem Versorgungsausgleich richtig berücksichtigt wurden. Was genau beim Versorgungsausgleich passiert, zeigt der Kasten auf S. 43.

       Umzug. Sind Sie (mehrmals) zwischen den alten und den neuen Bundesländern umgezogen? Dann sollten Sie prüfen, ob der Rentenversicherer für die Zeiten in den neuen Ländern immer den Umrechnungsfaktor berücksichtigt hat, der Ihnen hierfür zusteht.

      Die Rente wird grundsätzlich zum Monatsende bezahlt und durch den Renten­service der Deutschen Post angewiesen. Sind Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert, wird nicht die komplette Monatsrente überwiesen, sondern nur das, was nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge übrig bleibt. Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, den Bescheid zu kontrollieren (siehe Checkliste rechts). Sie haben einen Monat Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen.

       Wer kennt sich aus?

      Sie sind unsicher, ob Ihre Rente stimmt und alle Zeiten auf Ihrem Rentenkonto richtig berücksichtigt wurden? Lassen Sie sich einen Termin in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geben. Oder wenden Sie sich an einen freien Rentenberater, damit er den Bescheid überprüft. Experten finden Sie online unter rentenberater.de.

       In Rente mit 63 oder 67? Dazwischen ist vieles machbar. Ein früherer Beginn ist bei gesundheitlichen Problemen möglich.

      Über viele Jahre hinweg galt die Grundregel: Mit 65 Jahren ist Schluss mit der Arbeit. Die Rede war dann von der sogenannten Regelaltersrente. Das ist die Rente, die die allermeisten Erwerbstätigen ohne Probleme bekommen können. Denn wenn Sie mindestens fünf Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen, haben Sie Anspruch auf diese Rente. Seit 2012 steigt aber das Eintrittsalter für diese Regelaltersrente stufenweise an – je nach Geburtsjahr ist per Gesetz ein Beginn zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr vorgesehen (siehe Tabelle „Altersgrenzen für die Rente“ rechts).

      Demnach dürfen zum Beispiel Versicherte, die zum Geburtsjahrgang 1955 gehören, frühestens mit 65 Jahren und neun Monaten ihre erste Altersrente beziehen. Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, haben erst mit 67 Jahren Anspruch auf die Regelaltersrente.

      Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Versicherte aber schon früher gehen.