Finanzplaner 60+. Isabell Pohlmann. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Isabell Pohlmann
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Сделай Сам
Год издания: 0
isbn: 9783747100172
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einen fallen die Rentenansprüche grundsätzlich etwas niedriger aus. Denn die Rentenhöhe hängt ja entscheidend davon ab, wie viel Beiträge jemand im Laufe des Arbeitslebens zahlt. Wer nicht bis zur vorgesehenen Altersgrenze arbeitet, zahlt nicht so lange in die Rentenkasse ein und überweist somit insgesamt weniger als bei „pünktlichem“ Rentenbeginn möglich wäre.

      Dazu kommen für viele Frührentner Abschläge: Wie wir gesehen haben, darf die Rentenversicherung den ohnehin niedrigeren Rentenanspruch unter Umständen weiter kürzen – um 0,3 Prozent für jeden Monat der vorgezogenen Rentenzahlung. Will etwa eine Frau, die knapp 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, zwei Jahre zu früh in Rente gehen, bleiben von 1 100 Euro Monatsrente nur noch 1 020,80 Euro – sie verliert knapp 80 Euro im Monat.

      Diese Kürzung der Leistungen droht Frührentnern fast immer – nur wenn Sie die Bedingungen für die 2014 eingeführte abschlagsfreie Frührente, die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ erfüllen, können Sie ohne die Kürzungen vorzeitig in Rente gehen.

      Folgende Formen eines vorgezogenen Rentenbeginns sind möglich:

       Vorzeitig gehen ohne Abschläge. Wer mindestens 45 Jahre rentenver­sichert war, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte be­ziehen. Je nach Geburtsjahr ist ein Rentenbeginn zwischen dem 63. und dem 65. Lebensjahr möglich. Wer zum Beispiel 1955 geboren wurde, darf im Alter von 63 Jahren und sechs Monaten vorzeitig in Rente gehen, ohne dass ihm deshalb die monatlichen Leistungen gekürzt werden (siehe Tabelle links). Für die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, zählen bei diesem Modell unter anderem Zeiten, in denen Versicherte Pflichtbeiträge geleistet haben – also etwa als angestellt Beschäftigte. Auch Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten gehören dazu. Arbeitslosigkeit zählt dagegen nur, sofern der Versicherte Arbeitslosengeld I bezogen hat. Und auch diese Zeiten sind in der Regel außen vor, wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn lag.

       Vorzeitig gehen mit Abschlägen. Erwerbstätige, die keine 45 Jahre Versicherungszeit nachweisen, aber immerhin 35 Jahre, können eine Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Während die Altersgrenze für die oben genannte abschlagsfreie Rente je nach Geburtsjahr stufenweise auf bis zu 65 steigt, bleibt es hier unabhängig vom Geburtsjahr möglich, mit 63 zu gehen. Die Vorgaben für die geforderte Wartezeit sind weniger streng – es zählen zum Beispiel alle Phasen der Arbeitslosigkeit, also beispielsweise auch Zeiten mit Bezug von Hartz-IV-Leistungen. Der Haken: Soll die erste Rente vorzeitig fließen, zieht der Rentenversicherer je nach Geburtsjahr des Versicherten bis zu 14,4 Prozent von den Ansprüchen ab (siehe Tabelle S. 25).

       Aus gesundheitlichen Gründen. Versicherte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 dürfen schon deutlich vor dem 63. Geburtstag in Rente gehen, wenn sie eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren vorweisen. Dann ist je nach Geburtsjahr ein Rentenbeginn zwischen dem 60. und dem 62. Lebensjahr möglich. Aber auch sie müssen Rentenabschläge in Kauf nehmen, wenn sie in den Ruhestand gehen. Ihre bis dahin erworbenen Leistungs­ansprüche werden um bis zu 10,8 Prozent gekürzt.

       Noch früher in Rente?

      1 Lässt die Gesundheit keine oder kaum noch Arbeit zu, kann auch deutlich vor dem 60. Geburtstag eine Rente fließen – dann jedoch nicht als Alters-, sondern als Erwerbsminderungsrente. Diese wird später in eine Altersrente umgewandelt.

Die Altersrenten im Überblick
Auch wenn der Gesetzgeber ein Renteneintrittsalter zwischen 65 und 67 vorsieht: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen. Welche Rentenart unter welchen Bedingungen infrage kommt, zeigt die Tabelle.
Art der Rente Altersgrenze 1) Mindest- wartezeit Diese Zeiten zählen für die Wartezeit
Regelaltersrente Sie wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. 5 Jahre Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Minijobs, aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (bekannt geworden als „Rente mit 63“) 63 Jahre. Ab Geburtsjahrgang 1953 wird sie stufenweise auf 65 Jahre angehoben. 45 Jahre Unter anderem Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung, Zeiten mit freiwilligen Beiträgen (wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen), Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I, Pflege- und Kindererziehungs- bzw. -berücksichtigungszeiten
Altersrente für langjährig Ver­sicherte Rentenbeginn möglich ab 63 Jahren, jedoch mit Abschlägen für vorzeitigen Beginn. 35 Jahre Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Minijobs, Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2) Wird seit 2012 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben (betrifft alle ab Jahrgang 1952). Früherer Rentenbeginn nach Geburtsjahr zwischen 60. und 62. Lebensjahr möglich. 35 Jahre Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Minijobs, Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten
1) Ausnahmen möglich für entlassene Mitarbeiter im Bergbau und bei frühzeitig vereinbarter Altersteilzeit. 2) Grad der Behinderung von mindestens 50. Bei Versicherten bis Jahrgang 1950 reicht der Nachweis der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis 31. Dezember 2000 geltenden Recht.Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

       Sie erfüllen die Voraussetzungen, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, und Sie wollen es auch? Bleibt zu klären: Haben Sie die finanziellen Mittel dafür?

      Wählen Sie den Vorruhestand, sollten Sie vorab überlegen, ob Sie damit klarkommen, dass Sie während Ihrer gesamte Rentendauer weniger Einkommen haben, als wenn Sie länger arbeiten würden. Das zeigt das folgende Beispiel von Zwillingsbrüdern. Für den besseren Vergleich gehen wir davon aus, dass sie gleich gut verdienen:

      Beispiel: Hans und Ulrich aus Bonn wurden am 15. Januar 1956 geboren. Sie haben zuletzt überdurchschnittlich verdient und beide pro Jahr je 1,4 Entgeltpunkte für ihr Rentenkonto gesammelt. Anspruch auf die Regelaltersrente haben sie im Alter von 65 Jahren und zehn Monaten. Demnach können sie ab dem 1. Dezember 2021 ihre Regelaltersrente beziehen. Verdienen sie weiter so wie bisher, werden sie dann voraussichtlich auf 58 Entgeltpunkte kommen. Daraus ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Monatsrente von knapp 1 860 Euro:

       45 Versicherungsjahre. Angenommen, Hans hat nach dem Schulabschluss durchgängig gearbeitet und kommt auf 45 Versicherungsjahre. Will er vorzeitig in Rente gehen, kommen für ihn gleich zwei Rentenarten infrage, die Frührente mit und die ohne Abschläge. Hans wählt die Rente ohne Abschläge – also die „Rente mit 63“: Er kann ab Oktober 2019 mit 63 Jahren und acht Monaten die erste Rente beziehen. Auch wenn er keine Abschläge fürchten muss, hat er leichte finanzielle Einbußen: Er hört zwei Jahre und zwei Monate vor dem vorgesehenen Rentenbeginn auf, Rentenbeiträge zu zahlen. Er sammelt damit etwa 2,967 Entgeltpunkte weniger, als wenn er durchgearbeitet und wie zuletzt pro Jahr 1,4 Punkte gesammelt hätte. Statt auf 58 Entgeltpunkte kommt er nur auf gut 55 Punkte. Das bringt ihm nach derzeitigem Stand eine Monatsrente von knapp 1 762 Euro. Die fehlenden knapp drei Entgeltpunkte bedeuten derzeit ein Minus von rund 96 Euro Rente im Monat.

       Weniger als 45 Versicherungsjahre. Sein Bruder Ulrich ist nach der Schule längere Zeit im Ausland gewesen und hat studiert. Er kommt lediglich auf knapp 40 Versicherungsjahre. Die abschlagsfreie Frührente kommt damit für ihn nicht infrage, doch er kann ab Februar