Finanzplaner 60+. Isabell Pohlmann. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Isabell Pohlmann
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Сделай Сам
Год издания: 0
isbn: 9783747100172
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einen, wie viel Sie während Ihres Erwerbslebens verdienen und wie viel Beiträge Sie dementsprechend in die Rentenversicherung einzahlen,

       zum anderen, zu welchem Zeitpunkt, also in welchem Alter, Sie Ihre erste Rente beziehen wollen.

      Für Ihre persönliche Rentenrechnung werden aber nicht nur die Zeiten berücksichtigt, in denen Sie selbst als Angestellter – dann gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber – oder auch als Selbstständiger Beiträge leisten: Auch andere Lebensphasen wie Kinder­erziehungszeiten, Krankheitszeiten oder Phasen der Arbeitslosigkeit fließen in die Berechnung Ihrer Rentenhöhe mit ein.

      Viele Mütter von mittlerweile erwachsenen Kindern sollen ab 2019 mehr Rente erhalten. Das ist eine der jüngeren Gesetzesänderungen zur Rente, auf die sich die Bundesregierung im Sommer 2018 geeinigt hat. Bisher werden Eltern, meist den Müttern, von vor 1992 geborenen Kindern zwei Jahre Erziehungszeit und damit bis zu zwei Entgeltpunkte pro Kind für ihr Rentenkonto gutgeschrieben. Ab 2019 sollen es 2,5 sein. Pro Kind bringt das ein Rentenplus von etwa 15 bis 16 Euro im Monat. Für ab 1992 geborene Kinder sind und bleiben es bis zu drei Punkte je Kind.

      Für jeden Versicherten ergibt sich letztlich eine ganz eigene Rechnung: Anhand der sogenannten Rentenformel ermittelt der Rentenversicherer individuell, wie viel Leistung Sie im Alter bekommen.

      Die Rentenformel lautet:

      Entgeltpunkte

      x Zugangsfaktor

      x Rentenartfaktor

      x Aktueller Rentenwert

       = Monatsrente

      Diese Formel lässt sich am besten verstehen, wenn man die Faktoren aufschlüsselt:

      Die Entgeltpunkte

      Jeder Versicherte erwirbt im Laufe seiner Erwerbstätigkeit sogenannte Entgeltpunkte – egal, ob er selbst Pflichtbeiträge oder frei­willige Beiträge an die Rentenversicherung zahlt oder ob es sich um Phasen ohne eigene Beitragszahlungen wie Kindererziehungszeiten handelt. Je mehr Entgeltpunkte er am Ende des Arbeitslebens gesammelt hat, desto höher fällt seine Rente aus.

      Am einfachsten ist dies am Beispiel eines Angestellten nachzuvollziehen: Lebt er in den westlichen Bundesländern und verdient 2018 brutto das Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen in Deutschland in Höhe von 37 873 Euro, haben er und sein Arbeitgeber 18,6 Prozent davon an die Rentenversicherung gezahlt: Das macht rund 7 044 Euro für das Jahr 2018. Die Rentenbeiträge bringen dem Erwerbstätigen einen Entgeltpunkt für sein Rentenkonto.

      Verdient unser Angestellter 2018 exakt das Doppelte – 75 746 Euro –, kommt er auf zwei Entgeltpunkte für 2018. Wenn er hingegen 70 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient – rund 26 500 Euro im Jahr –, werden ihm 0,7 Entgeltpunkte für 2018 auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben.

      Der Wert für das Durchschnittseinkommen 2018 ist allerdings momentan noch nicht endgültig. Er kann im Nachhinein etwas abweichen, wenn sämt­liche Einkommensdaten ausgewertet sind.

      Etwas anders sieht die Rechnung für einen Arbeitnehmer in den östlichen Bundesländern aus. Die in jedem Jahr anhand des Einkommens ermittelten Entgeltpunkte werden noch mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor liegt zum Beispiel im Jahr 2018 bei 1,1248. Mit diesem Zusatzfaktor, der jährlich neu festgelegt wird, soll der Nachteil ausgeglichen werden, der heute noch beim Lohnniveau zwischen Ost und West besteht.

      Umgerechnet bedeutet das: Verdient ein Arbeitnehmer in Rostock oder Dresden 2018 die 37 873 Euro, bekommt er nicht einen Entgeltpunkt für sein Konto, sondern 1,1248. Ab 2025 soll es diesen West-/Ost-Unterschied aber nicht mehr geben.

      Auch wenn Sie etwa als Selbstständiger nur freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen, sammeln Sie Punkte für Ihr Rentenkonto. Das gilt außerdem für Zeiten, in denen jemand anders die Beitragszahlungen für Sie übernimmt, zum Beispiel während des Wehrdienstes oder in einer Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld I beziehen.

      Der Zugangsfaktor

      Im Zugangsfaktor schlägt sich nieder, ob Sie pünktlich – also bei Erreichen der vom Gesetzgeber vorgesehenen Grenze für die Altersrente – in den Ruhestand gehen oder früher oder später. Diese sogenannte Regelaltersgrenze liegt für die Versicherten je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr (siehe Tabelle „Altersgrenzen für die Rente“, S. 25).

       Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden meist 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.

      Für alle Versicherten, die genau pünktlich in Rente gehen, liegt der Zugangsfaktor bei 1,0. Wer dagegen schon ein Jahr früher in Rente geht, muss häufig hinnehmen, dass der Zugangsfaktor nur bei 0,964 liegt. Der Grund: Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden bei fast allen Altersrenten 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.

      Etwas anders sieht die Rechnung allerdings aus, wenn Sie die Voraussetzungen für die „abschlagsfreie“ vorgezogene Rente erfüllen – die „Rente für besonders langjährig Versicherte“. In dem Fall bleibt es auch bei frühzeitigem Rentenbeginn beim Zugangsfaktor 1.

      Doch nicht nur ein vorzeitiger Rentenbeginn hat Auswirkungen auf den Zugangsfaktor, auch ein verspäteter macht sich bemerkbar. Geht ein Berufstätiger zum Beispiel erst genau ein Jahr später als vom Gesetzgeber vorgesehen in Rente, ergibt sich ein Zugangsfaktor von 1,06. Denn für jeden Monat über der Altersgrenze bekommt er einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Monatsrente.

      Der Rentenartfaktor

      Die Höhe des Rentenartfaktors hängt davon ab, um welche Art von Rente es sich handelt. Je mehr eine Rente zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen soll, desto höher ist der Faktor.

      Für die Altersrente und die Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt der Rentenartfaktor bei 1,0. Für die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt der Faktor dagegen beispielsweise lediglich 0,5.

      Der aktuelle Rentenwert

      Das ist der finanzielle Gegenwert, den Rentner für jeden gesammelten Entgeltpunkt erhalten. Ist in den Medien von Rentensteigerungen die Rede, heißt das übersetzt, dass dieser aktuelle Rentenwert erhöht wird. Seit Mitte 2018 liegt der aktuelle Rentenwert bei 32,03 Euro in den westlichen und bei 30,69 Euro in den östlichen Bundesländern.

      Daraus ergibt sich: Wenn ein 1953 geborener Mann zum 1. November 2018 pünktlich mit 65 Jahren und sieben Monaten in Rente gegangen ist und bis dahin 40 Entgeltpunkte gesammelt hat, erhält er nun in Bremen eine Altersrente von 1 281 Euro und in Görlitz knapp 1 228 Euro.

      Die aktuellen Rentenwerte gelten in der Regel bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.

      Vorab informiert

      Für Ihre persönliche Finanzplanung ist es wichtig, dass Sie nicht erst als Rentner, sondern bereits deutlich vorher wissen, wie hoch Ihre Rente etwa ausfallen wird. Daher erhalten Sie regelmäßig vom Rentenversicherer eine Übersicht zu Ihren Ansprüchen:

       Die Renteninformation. Der Rentenversicherungsträger schickt seinen Versicherten einmal im Jahr die sogenannte Renten­information. Er teilt darin mit, welche Ansprüche sie bisher erworben haben und wie viel Altersrente es werden kann, wenn sie weiter so Beiträge zahlen wie in den vergangenen fünf Jahren. Außerdem rechnet er den Rentenanspruch hoch: Was kommt heraus, wenn es in jedem Jahr bis zum Ruhestandsbeginn Rentensteigerungen von 1 und von 2 Prozent gibt?

       Die Rentenauskunft. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie alle drei Jahre anstatt der Renteninformation die ausführlichere Rentenauskunft. Dort finden Sie unter anderem eine Übersicht über die auf Ihrem Versichertenkonto gespeicherten Versicherungszeiten (also neben Phasen der Erwerbstätigkeit