Anmerkungen
Frau Dr. Jasmine Stössel danke ich herzlichst für ihre tatkräftige Unterstützung bei der Vorbereitung und Ausarbeitung dieses Beitrags.
Sachs-Murswiek, Art. 2 Rn. 8.
Lorenz, JZ 2009, 57, 59.
Lorenz, JZ 2009, 57, 59; ähnl. auch Hufen, NJW 2001, 849, 852.
Sachs-Murswiek, Art. 2 Rn. 169; vgl. auch BSK-Schwarzenegger, Vor Art. 111 Rn. 16 mit Bezug auf die deutsche Grundrechtslehre.
BSK-Schwarzenegger, Vor Art. 111 Rn. 16 mit Bezug auf die deutsche Grundrechtslehre.
von Münch/Kunig-Kunig, Art. 2 Rn. 50; Dreier-Schulze-Fielitz, Art. 2 II Rn. 32; vgl. auch Maunz/Dürig-Di Fabio, Art. 2 Abs. 2 S. 1, Rn. 47. Wenn ein natürlicher Sterbevorgang jedoch durch künstliche Massnahmen gegen den Willen des Betroffenen verlängert wird, wird man Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG jedenfalls als betroffen ansehen können, vgl. Hilgendorf, JZ 2014, 545, 550.
Dreier-Schulze-Fielitz, Art. 2 II Rn. 32; Jarass/Pieroth-Jarass, Art. 2 Rn. 100; a.A. Sachs-Murswiek, Art. 2 Rn. 212.
BVerwG, Urt. des 3. Senats vom 2.3.2017 – 3 C 19.15 m.H. auf die EGMR-Rechtsprechung; vgl. Jarass/Pieroth-Jarass, Art. 2 Rn. 100; vgl. auch Sachs-Murswiek, Art. 2 Rn. 211.
Sachs-Murswiek, Art. 2 Rn. 211, welcher nicht nur eine Schutzpflicht, sondern sogar eine Berechtigung verneint, eine Person an ihrer Selbsttötung zu hindern, sofern ihr Entschluss bei völlig klarem Bewusstsein gefasst wurde; a.A. von Münch/Kunig-Kunig, Art. 2 Rn. 50, wonach – selbst wenn die Selbsttötung Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit ist – die Verhältnismässigkeitsprüfung bzgl. der Zulässigkeit der Inanspruchnahme der zur Gefahrenabwehr befugenden Vorschriften geprägt ist vom Gewicht des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, weshalb Selbsttötung durch polizeiliches Einschreiten verhindert werden darf; so auch Dreier-Schulze-Fielitz, Art. 2 II Rn. 32. Auch BT-Drs. 18/5373, S. 10 erwähnt im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmässigen Förderung der Selbsttötung die Gebotenheit der Unterbindung eines Selbsttötungsversuchs, soweit nicht erkennbar ist, ob diesem eine freiverantwortlich getroffene Entscheidungs zugrunde liegt.
EGMR vom 29.4.2002, 2346/02 Nr. 39, NJW 2002, 2851 – Pretty vs. United Kingdom; NK-EMRK-Meyer-Ladewig/Huber, Art. 2 Rn. 1; vgl. auch BSK-Schwarzenegger, Vor Art. 111 Rn. 17; a.A. Lindner, JZ 2006, 373, 376 f., welcher ein negatives Recht auf den eigenen