5 Volmer/Gaul, Arbeitnehmererfindungsgesetz, 2. Aufl., München 1983, § 9 RL Nr. 10, Rn. 397.
2.6 Fischer6
146
Umfrage der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände im Herbst 1985: Entwicklung der Lizenzsätze für Patentlizenzen von 1960–1985
– | Elektroindustrie: | ||
a) | – | heute | 1,5–2,0 % |
– | vor 20 Jahren | 3,0–3,5 % | |
b) | – | heute | 1,0–1,5 % |
– | vor 20 Jahren | 3,0–3,5 % | |
– | Maschinenbau: | ||
a) | – | heute | 3,0–4,0 % |
– | vor 20 Jahren | 5,0–7,0 % | |
b) | – | heute | 3,0 % |
– | vor 20 Jahren | 5,0–8,0 % | |
– | Chemie: | ||
a) | – | heute | |
– | vor 20 Jahren | 2,5–3,5 % | |
b) | – | heute | |
– | vor 20 Jahren | ||
– | Sonstige Industrien: | ||
a) | – | heute | 3,0–5,0 % |
– | vor 20 Jahren | 4,0–6,0 % | |
b) | – | heute | 3,0 % |
– | vor 20 Jahren | 3,0–5,0 % und mehr |
6 Mitt. 1987, 104ff., 107f.
2.7 Kuebart7
147
Kuebart hat in seiner Arbeit „Verrechnungspreise im internationalen Lizenzgeschäft“ die Grundlagen der Ermittlung steuerlich angemessener Lizenzgebühren bei Verträgen zwischen international verbundenen Unternehmen dargestellt und versucht, ein ganzheitliches Preisermittlungsmodell zu entwickeln.
Es werden in erster Linie die steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen an eine Methode zur Ermittlung der Lizenzgebühr veranschaulicht. Nur am Rande wird eine Technologiebewertung in nichtsteuerlichen Rechtskreisen vorgenommen. Kuebart stellt selbst die Ungeeignetheit vorhandener, insbesondere steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Modelle fest. Kuebart zeigt, dass die Standardmethoden des Fremdvergleichs im Lizenzgeschäft selten anwendbar sind und arbeitet heraus, dass ein ertragsorientierter Ansatz dem Grundsatz des Fremdvergleichs entspricht. Unter „ertragsorientiert“ versteht er einen Ansatz, der die Höhe der angemessenen Lizenzgebühr vom aufgrund des Lizenzgeschäfts zu erwartenden Gewinn abhängig macht. Das von Kuebart vorgestellte Modell ist ein derartiger ertragsorientierter Ansatz. Einer Ertragsberechnung folgt die Isolierung des auf die Lizenz zurückzuführenden Teils des Ertrags. Um den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden, hat Kuebart einen modularen Modellaufbau gewählt. So werden mehrere Teilmodelle zur Mengenprognose angeboten, die situationsspezifisch angewendet werden können. Dies gilt auch für Modelle der Preisverhandlung. Aus der Sicht von Kuebart wird dieses Modell nicht nur den Anforderungen aus Recht, Verwaltung und der Praxis, sondern auch den betriebswirtschaftlichen Anforderungen gerecht. Es handelt sich um ein dynamisch aufgebautes Modell. Eine Ertragsberechnung über mehrere Perioden wird verlangt. Das Modell berücksichtigt die Unsicherheit durch einen Prozess mehrerer Simulationen. Durch die Schritte der Wertfindung und der Preisfindung wird ein mehrstufiger Entscheidungsprozess nachgebildet.
Kuebart schlägt selbst eine empirische Überprüfung als Ergänzung seiner Arbeit vor. Diese Überprüfung sollte insbesondere die Erfolgsfaktoren im Lizenzbereich und ein Modell der Verhandlungsmacht berücksichtigen.
Da es sich um ein ganzheitliches Modell handelt, wird vorgeschlagen, die Umsetzung dieses Modells durch ein Team aus Experten der verschiedenen Bereiche der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften vorzunehmen.
7 Kuebart, S. 1ff., 403f. mit vielen lesenswerten betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Nachweisen; vgl. auch Kasperzak/Nestler, passim.
2.8.1 Übersicht 18
148
Lizenzgebühren für Produkte/Verfahren 1988 – 1.9.1994
Erzeugnis | Lizenzsätze % | ||
---|---|---|---|
Anlagen u. Masch.f. Tabakverarbeitung* | 4 | ||
Autozubehör* | 1,2–2,5 | ||
Backöfen* | 2–3 | ||
Batteriekapazitätsbestimmung | 5 | ||
Baukeramik* | 2–4 | ||
Baumaschinen* | 2,5–3 | ||
Baustoffe/Holzverarbeitung/Möbel | |||
– | Arbeitsstuhl | PKV, EZ | |
– | Bindemittel | EZ | |
– | Bodenplatten | 1,00 DM/m2 | |
– | Formaldehydfänger | EZ | |
– | Formteile aus Holzspänen | EZ | |
– | Gipsschaumelemente | 1, EZ | |
– | Gipsspanplatte | 1,2–5 | |
– | Raumklimatestsystem | 5–10 | |
– |