Vgl. W. KINZIG, From the Letter to the Spirit to the Letter. The Faith as Written Creed, in: DERS., Neue Texte (s. Anm. 57), 293–310 (303): »It may help to imagine creeds as made up of homological ›building blocks‹ that were created during the first three centuries.« Er identifiziert dafür fünf »Sitze im Leben«: Kult, Mission, Konversion, Recht und Theologie.
Origenes, dial. 1f. (SC 67, 52,6–54,15; 56,7–13 Scherer = Kinzig I, 120a.b). Das Bekenntnis des Gregor Thaumaturgus, das in der Vita Gregorii des Gregor von Nyssa überliefert ist (GNO X/1, 17,24–19,5 Heil = Kinzig I, § 117) ist in seiner Authentizität umstritten.
KELLY, Glaubensbekenntnisse (s. Anm. 9), 205; zustimmend zitiert bei RITTER, Glaubensbekenntnis(se) (s. Anm. 60), 411 (unter der Überschrift »Nizäa als Wende«).
Dazu jetzt P. GEMEINHARDT/T. GEORGES, Vom philosophischen Schulbetrieb zum kirchlichen Katechumenat: Institutionalisierungen religiöser Bildung im spätantiken Christentum, in: Gemeinhardt/Tanaseanu-Döbler, Paradies (s. Anm. 22), 153–175.
VINZENT, Entstehung (s. Anm. 47), 235–240.
Während Kelly konstatierte, dass alle anderen Bekenntnisse des Westens im 4. bis 6. Jahrhundert Zusätze zum Romanum hätten, aber keine signifikanten Auslassungen und die Richtung der Tradition daher deutlich sei (KELLY, Glaubensbekenntnisse [s. Anm. 9], 179f.), stellt Westra diese unilineare Sicht infrage: Einerseits seien bei Bekenntnissen, die zeitlich nach dem Romanum lägen, Varianten gegenüber diesem zu verzeichnen, die auf eine frühere Verzweigung der Genealogie hindeuteten (WESTRA, Apostles’ Creed [s. Anm. 10], 63–65) unter Rekurs auf eine wenig rezipierte Beobachtung von P. SMULDERS, Some Riddles in the Apostles’ Creed, in: Bijdr. 31 [1970] 234–260; andererseits wiesen die Überschneidungen zwischen dem Romanum und der Traditio apostolica auf einen gemeinsamen, in vorkonstantinischer Zeit zu suchenden »Urtext« hin, den Westra »Proto-R« nennt (WESTRA, Apostles’ Creed [s. Anm. 10], 65–68). Ich bin gegenüber diesem Postulat aus bereits oben genannten Gründen skeptisch.
Kinzig II, § 254b und 376 (Näheres s.o. Anm. 37 und 2). Die Zuweisung der einzelnen Sätze des Apostolikums an die Apostel wurde ausgelassen.
J. Herzer/A. Käfer/J. Frey (Hg.), Die Rede von Jesus Christus als Glaubensaussage. Der zweite Artikel des Apostolischen Glaubensbekenntnisses im Gespräch zwischen Bibelwissenschaft und Dogmatik (UTB 4903), Tübingen 2018.
Zum descensus ad inferna (bzw. ad inferos) vgl. in dem soeben erwähnten Band M. FRENSCHKOWSKI, Hinabgestiegen in das Reich der Toten. Jenseitsmythen, Christologie und der Weg der Seele, in: Herzer/Käfer/Frey, Rede (s. Anm. 89), 255–286 (mit reichem religionsgeschichtlichen Material). Eine ausführliche Untersuchung des descensus in Glaubensbekenntnissen im Blick auf deren Grundstruktur mythischen Erzählens einschließlich der vorausgehenden Traditionsgeschichte bietet demnächst P. GEMEINHARDT, Sphärenwechsel im Christusmythos. Höllen- und Himmelfahrt Christi als mythische Strukturmomente in spätantiken christlichen Glaubensbekenntnissen und ihren Kontexten, in: A. Zgoll/C. Zgoll (Hg.), Mythische Sphärenwechsel (MythoS 2), Berlin u.a. 2020, 539–622.
Vgl. KELLY, Glaubensbekenntnisse (s. Anm. 9), 366f., der die Annahme zurückweist, der als dualistisch, ja manichäisch angesehene Priscillianismus habe mit dieser Klausel bekämpft werden sollen, die vielmehr »ganz zufällig und unbeabsichtigt in das Bekenntnis eingedrungen« sei (a.a.O., 368).
Caesarius von Arles, sermo 9,1 (CChr.SL 103, 47 Morin = Kinzig II, § 271a).
Anonymus, Expositio de fide catholica (CPL 505; WESTRA, Apostles’ Creed [s. Anm. 10], 312 = Kinzig II, § 265).
Kinzig II, §§ 255, 256, 259. Die Belege, die eine Durchsicht der lateinischen, dem Apostolikum nahestehenden Texte (Kinzig II, §§ 253–347) ergab, werden im Folgenden nicht vollständig aufgezählt.
KELLY, Glaubensbekenntnisse (s. Anm. 9), 367.
Darunter eine weitere anonyme Auslegung des Credos, die mit der in Anm. 93 genannten eng verwandt ist (Kinzig II, § 273), sowie zwei pseudambrosianische Schriften (a.a.O., §§ 310 und 323).
WESTRA, Apostles’ Creed (s. Anm. 10), 92–95.
Niketas von Remesiana, symb. 1–10 (Burn [Hg.], Niceta [s. Anm. 29], 38–49 = Kinzig II, § 324); vgl. P. GEMEINHARDT, Die Kirche und ihre Heiligen. Studien zu Ekklesiologie und Hagiographie in der Spätantike (STAC 90), Tübingen 2014, 83–86. Nach WESTRA, Apostles’ Creed (s. Anm. 10), 215 gehörte sanctorum communionem nicht zum Text des von Niketas ausgelegten Bekenntnisses (anders Kinzig und Gamber; ebenso KELLY, Glaubensbekenntnisse [s. Anm. 9], 174). VINZENT, Ursprung (s. Anm. 15), 365–370, bestreitet wiederum gegen Westra die Möglichkeit, Niketas als Zeugen für das Apostolikum als Text heranzuziehen, und stellt darüber hinaus die Zuschreibung der Instructiones an Niketas überhaupt infrage (einschließlich ihrer herkömmlichen Datierung auf das letzte Drittel des 4. Jahrhunderts), allerdings ohne durchschlagende Begründung.
Fides Hieronymi (CChr.SL 69, 275,1–17 Bulhart = Kinzig III, § 484). Dieser Text ist gelegentlich für die sanctorum communio als erste Quelle namhaft gemacht worden (z.B. H. KRUSE, »Gemeinschaft der Heiligen«. Herkunft und Bedeutung des Glaubensartikels, in: VigChr47 [1993], 246–259 [257], aber mit problematischer Begründung). Hieronymus als Verfasser ist auf jeden Fall wenig wahrscheinlich; ob es Gregor von Elvira war, wie alternativ vermutet worden ist, mag hier auf sich beruhen.
Zur Kyrill-Rezeption durch Niketas vgl. C.A. CVETKOVIĆ, ›Sancta ecclesia catholica‹ and ›Communio sanctorum‹: Nicetas of Remesiana and the Unity