Eftir Þetta geort sueriazst Þeir j fóstbrœðralag ok skylldu allt æiga at helminge60
Die Brüderschaft wird auch hier wiederum mit dem Ausdruck „fóstbrœðralag“ bezeichnet. Über die Art und Weise ihrer Entstehung werden keine Angaben gemacht, es heißt nur, daß die Brüderschaft „geschworen“ wurde. Die einzige genannte Konsequenz ist die Gütergemeinschaft.
Bei SAXO GRAMMATICUS: GESTA DANORUM 1.V (Höginus und Hithinus) wird erzählt, daß Höginus seine Tochter Hilda mit Hithinus verlobte, und daß die beiden sich gegenseitige Rache schworen; sollte der eine durch das Schwert fallen, so sei der andere verpflichtet, ihn zu rächen.
At Høginus filiam suam Hithino despondit, coniurato invicem,
uter ferro perisset, alterum alterius ultorem fore61
Von einem Zweikampf vor der Verbrüderung wird nichts gesagt. Desgleichen wird auch das Ritual nicht erwähnt.62
SAXOs Hinweis, daß Höginus und Hithinus „invicem coniurati“ waren, könnte recht gut als eine lateinische Übersetzung des altnordischen „fóstbrœðr“ angesehen werden. Die entsprechende Stelle des Sörla Þattr legt einen solchen Vergleich nahe.
Gull-Þóris saga (Kap. 2)
Die Gull-Þóris saga, eine spätisländische Saga, die in ihrer jetzt vorliegenden Gestalt dem 14. Jh. angehören dürfte,63 ist der einzige hier in Frage kommende Beleg, in dem von einer größeren Gruppe von f ó s t brœðr berichtet wird.64
Darüber hinaus ist die Stelle ein besonders gutes Beispiel für die Doppeldeutigkeit des Ausdrucks „fóstbrœðr“, denn es wird gesagt, daß Þorir und neun Männer, die gemeinsam aufgewachsen waren („fóstbrœðr“), einander Blutsbrüderschaft schworen („fóstbrœðralag“):
Þar riezt til Þorir ok Þeir IX fost brædr ok suorduzt
allir i fostbrædralag. skilldi hverr Þeira annars hefna.
Þeir skilldu saman æiga feingit fé ok vfeingit. Þat ær
Þeir feingi. iafnt ok til ynne. ok var Þorir fyrir madr
Þeira.65
Neben der Rachepflicht („skilldi hverr Þeira annars hefna“) hebt die Gull-Þóris saga das „félag“ besonders hervor (Þeir skilldu saman æiga feingit fé ok vfeingit. Þat ær Þeir feingi“). Ganz genau mit den gleichen Worten war auch in der Egils saga einhenda ok Ásmundar berserkjabana die Gütergemeinschaft zwischen den Blutsbrüdern Árán und Ásmundr bezeichnet worden „… eiga fé saman, fengit ok ófengit“).
Auch in einem anderen Sinn ist die Stelle der Gull-Þóris saga merkwürdig: es wird nämlich von Þórir gesagt, daß er der „fyrir madr“ der 9 fóstbrœðr gewesen sei. Dies widerspricht ganz und gar dem Eindruck von einer absoluten Gleichheit der „Brüder“, den man aus allen bisher genannten Quellen gewinnt.66
Þattr Orms Stórólfssonar
Ein fóstbrœðr-Schwur findet sich auch im Þattr Orms Stórólfssonar im Rahmen der Olafs saga Tryggvasonar.
Asbiorn und Ormr werden fóstbrœðr und verpflichten sich für den Fall, daß einer von ihnen durch Waffengewalt umkommen sollte, zur Blutrache:
… Þeir soruzst j fóstbræðralag at fornum sid at
huorr skyllde annars hefna sa er leingr lifde ef hinn
yrde uoppnndaudr.67
Sturlaugs saga Starfsama
Die Sturlaugs saga starfsama, eine späte Saga, die Jan de VRIES68 als eine „wahllose Aneinanderreihung allbekannter Motive“ charakterisierte, erzählt, daß Sturlaugr und Framar fóstbrœðr wurden und daß sie dadurch zu gegenseitiger Rachepflicht gezwungen waren:
Nu sverjast Þeir í fóstbræðralag, Sturlaugr ok Framar,
ok skal hvorr hefna annars, sem Þeir séu skilbornir bræðr.69
Mit ganz ähnlichen Worten wie in der Völsunga saga wird auch hier der brüderliche Charakter des fóstbrœðralag besonders unterstrichen („sem Þeir se sambornir bręðr“ – „sem Þeir séu skilbornir bræðr“. Die Rachepflicht wird als eine Pflicht von Brüdern hingestellt („hefna annars, sem Þeir séu skilbornir bræðr“). Allerdings heißt es an dieser Stelle „skilborinn“ (= ehelich gezeugt, geboren) anstelle des üblichen „semborinn“, das Wort will aber ebenfalls wirkliche Blutsverwandtschaft bezeichnen.
Haralds Rímur Hringsbana
In den Haralds rímur hringsbana kommt dem „brœðralag“ eine unmittelbare Funktion im Erzählungsgeschehen zu. Dies ist sonst nur bei besonders alten Belegen der Fall.
Die Rímur von Harald Hringsbani gehören zur ältesten Schicht der isländischen „rímur“. Höchstwahrscheinlich wurden sie während der ersten Hälfte des 15. Jh. geschrieben. Der Inhalt scheint auf einer verlorengegangenen Fornaldarsaga zu beruhen.70
Haraldr, der Sohn des Dänenkönigs Hringr, hat Hermóðr, den Anführer einer Kriegerschar, erschlagen. Eines Tages trifft er im Wald auf ein Zeltlager. Man teilt ihm mit, daß der Anführer des Kriegerverbandes, bei dem er sich nun befindet, Hertryggr heiße und daß er sich auf der Suche nach dem Mörder Hermóðs befinde, dem er das Leben nehmen wolle. Haraldr verschweigt daraufhin seinen tatsächlichen Namen und macht Hertryggr den Vorschlag, mit ihm Brüderschaft zu schließen; er behauptet, daß es Hertryggr nur so gelingen könne, Haraldr zu treffen:
Bræðra lag vit bryniv Þund
eg binda uil.71
Hertryggr geht auf Haralds Vorschlag ein, und mit einem gegenseitigen Racheschwur bekräftigen sie ihre Verbrüderung:
Hvor skal annars hefna bratt.
ef holdar deyda.72
Unmittelbar danach legt Haraldr seinen Kopf auf Hertryggrs Knie und gibt sich als eben jener Haraldr zu erkennen, der Hermóðr erschlagen hat. Hertryggr, in dessen Hand nun die Macht über das Leben desjenigen gelegt ist, den er zu töten beabsichtigte, verschont Haraldr und lädt ihn ein, mit ihm in den Kampf zu ziehen. Dies ist ein besonders schönes Beispiel für die unwiderrufliche Gültigkeit des (fóst)brœðralag.
Saxo Grammaticus: Asmund und Aswit
Im Zusammenhang mit der Egils saga einhenda ok Asmundar berserkjabana habe ich darauf hingewiesen, daß sich eine ganz ähnliche Erzählung auch bei SAXO GRAMMATICUS findet: die berühmte Geschichte von Asmund und Aswit.73
Asmund ist der Sohn des Herrschers von Hethmarchia,74 Aswit der Sohn des Königs von Wik. Eines Tages verirrt sich Asmund auf der Jagd. Nachdem er lange in der Wildnis herumgestreift war, gelangt er zufällig zum Hause des Königs Biorno, des Vaters von Aswit. Nachdem die beiden Königssöhne einige Zeit miteinander verbracht haben, bestärken sie ihre Freundschaft durch ein höchst eigentümliches Gelübde: derjenige von ihnen, der den anderen überlebt, soll sich mit dem anderen begraben lassen.
Prætera ipse filiusque regis, convictu paulisper
habito, ad confirmandum inter se amicitæ cultum
omnibus coniuravere votis, quemcumque eorum vita
prolixior excepisset, mortuo contumulandum fore.
Tantus enim societatis eorum atque amicitæ vigor
exstabat, ut neuter, altero fatis absumpto,