Abbildung 1.2: Deutsche Unternehmensrechtsformen
Öffentliche Unternehmen
Öffentliche Unternehmen befinden sich überwiegend in staatlichem Eigentum. Sie können in der Rechtsform von Körperschaften öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts verfasst sein. Sogenannte Eigenbetriebe, Regiebetriebe und Sondervermögen sind dagegen öffentliche Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Öffentliche Unternehmen werden derzeit zunehmend in privatrechtliche Rechtsformen überführt (zum Beispiel die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Post AG, die aus der Bundespost hervorgegangen sind).
Zahlenmäßig spielen die öffentlichen Unternehmen im Vergleich zu den privatrechtlichen Unternehmen jedoch kaum eine Rolle. Das statistische Bundesamt weist zur Zeit von den insgesamt knapp dreieinhalb Millionen Unternehmen lediglich ca. 15.000 öffentliche Unternehmen in Deutschland aus.
Privatrechtliche Unternehmen
Die am häufigsten vorkommende Rechtsform ist das privatrechtliche Unternehmen, und hiervon wiederum sind die Einzelunternehmen zahlenmäßig herausragend. Mehr als zwei Millionen Unternehmen, das heißt mehr als zwei Drittel aller Unternehmen in Deutschland, haben diese Rechtsform, gefolgt von den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Dies zeigt, dass die Unternehmenslandschaft in Deutschland ganz überwiegend privatrechtlich und mittelständisch geprägt ist.
Bei der Festlegung der Rechtsform sind eine Reihe von Aspekten und Kriterien von Bedeutung. In Tabelle 1.2 finden Sie die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen und einige Konsequenzen, die sich aus der jeweiligen Form ergeben. Die beiden wichtigsten Unternehmensformen sind:
Tabelle 1.2: Privatrechtliche Unternehmensformen und Konsequenzen
Rechtsform | Wesentliche Rechtsgrundlage | Leitung | Haftung | Mindestkapital | Wesentliche Steuerbelastung | Gründerzahl | Publizitätspflicht | Handelsregister |
Einzelunternehmung | Handelsgesetzbuch HGB | Inhaber allein | Inhaber unbeschränkt | Kein Mindestkapital | Einkommensteuer | 1 Gründer | keine | Eintragung erforderlich |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts | Bürgerliches Gesetzbuch BGB | Gemeinschaftlich, durch Satzung andere Regelung möglich | Alle Gesellschafter unbeschränkt | Kein Mindestkapital | Einkommensteuer, Gewerbesteuer bei Gewerbe | 2 Gründer | keine | nicht erforderlich |
Offene Handelsgesellschaft OHG | HGB und BGB | Grundsätzlich alle Gesellschafter | Alle Gesellschafter unbeschränkt | Kein Mindestkapital | Einkommensteuer, Gewerbesteuer | 2 Gründer | keine, nur bei Großunternehmen | alle Gesellschafter |
Kommanditgesellschaft KG | HGB und BGB | Komplementäre | Komplementäre unbeschränkt Kommanditisten mit Einlagenhöhe | Kein Mindestkapital | Einkommensteuer, Gewerbesteuer | Komplementär, Kommanditist | wie bei OHG, Einsichtsrecht des Kommanditisten | Eintrag erforderlich |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH | GmbH Gesetz | Geschäftsführer | Als juristische Person nur mit Gesellschaftsvermögen | 25.000 Euro | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer | 1 Gründer | Publiziätspflichtiger Jahresabschluss | Eintrag als Firma erforderlich |
Aktiengesellschaft AG | Aktiengesetz AktG | Vorstand, Kontrolle durch Aufsichtsrat und Wahl durch Hauptversammlung | Als juristische Person nur mit Gesellschaftsvermögen | 50.000 Euro | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer | 1 Gründer | Publizitätspflichtiger Jahresabschluss | Eintrag als Firma erforderlich |
Möchte ein einzelner Unternehmer im eigenen Namen und in eigener Verantwortung das Geschäft führen, so ist das eine Einzelunternehmung.
Wollen sich mehrere natürliche oder juristische Personen zu einer gemeinsamen Unternehmung vereinigen, dann handelt es sich um eine Gesellschaftsunternehmung.
Neben den in der Tabelle 1.2 aufgeführten Aspekten der verschiedenen Unternehmensformen können weitere Gesichtspunkte, wie die Gewinnverteilung unter den Eigentümern, die Finanzierungsformen, die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern oder die Gründungskosten bei der Unternehmensgründung eine Rolle spielen.
Unternehmensgründung – Rechtsformen im Vergleich
Sie wollen ein kleines Unternehmen im Einzelhandel gründen. Dieses möchten Sie auch weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich führen. Sie sind bereit, dafür über das betriebliche Vermögen hinaus mit Ihrem Privatvermögen zu haften und haben genügend Kapital zur Finanzierung des Unternehmens zur Verfügung. In diesem Fall bietet sich Ihnen die Gründung eines Einzelunternehmens an. Wollen Sie allerdings nicht mit Ihrem Privatvermögen haften und können Sie ein Mindestkapital von 25.000 Euro aufbringen, dann liegt die Gründung einer GmbH nahe. Als nachteilig könnte sich in beiden Fällen aber eine begrenzte