9 Vgl. etwa: Rose/Massawir 1967, Nohlen 1978 und 2014, Harrop/Miller 1987, van der Eijk 1993, Powell 2000, Rosenberger/Seeber 2008, Behnke/Grotz/Hartmann 2017.
10 Vgl. etwa Gyimah-Boadi 2019.
11 Siehe etwa die überzogene Pauschalkritik von Paul Collier (2008) an Wahlen in Afrika (kritisch hierzu: Krennerich 2009a). Vgl. stattdessen etwa Bleck/van de Walle 2019: 15 oder bereits Bratton/van de Walle 1997, Lindberg 2006.
12 Im Unterschied zu präsidentiellen und semi-präsidentiellen Regierungssystemen entscheiden in parlamentarischen Regierungssystemen nationale Wahlen nur über die Zusammensetzung des Parlaments, das seinerseits dann die Regierungschefin oder den Regierungschef wählt.
13 Damit sind alle drei wesentlichen Legitimationsobjekte der klassischen politischen Systemtheorie benannt: politische Amtsinhaber, politische Ordnung und politische Gemeinschaft.
14 Vgl. auch Behnke/Grotz/Hartmann 2017: 14.
15 Siehe die Kapitel zur Repräsentation von Frauen und von Minderheiten.
16 Vgl. auch Rosenberger/Seeber 2008: 19.
17 Sartori 1992: 95.
18 So brachte Dieter Nohlen (2014: 34) radikal-demokratische Kritiken an Wahlen auf den Punkt.
19 Söderberg Kovacs 2018: 3.
20 So hat Kai-Olaf Lang (2015) das politische System in Ungarn beschrieben. Er stufte es seinerzeit ausdrücklich noch nicht als autoritäres Regime ein.
21 Das Kapitel beruht in Teilen auf Krennerich 2017b.
22 Hermet/Rouquié/Linz 1986 (1978).
23 Damit sind drei klassische Legitimationsquellen angesprochen, die bereits Max Weber benannt hat.
24 Katzenberger, Paul: Abstimmung über Präsidenten. Was Sie über die Wahl in Russland wissen müssen, in: Süddeutsche Zeitung, Artikel v. 17. März 2018. Online unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/abstimmung-ueber-praesidenten-was-sie-ueber-die-wahl-in-russland-wissen-muessen-1.3910353.
25 Vgl. Merloe 2016, Cooley 2015.
26 Vgl. auch Gandhi/Lust-Okar 2009: 412.
27 Vgl. Krennerich 1996a: 36 f., 1997.
28 Siehe das Kapitel zu Wahlsystemen.
29 Vgl. Merzlou 2019: 2.
30 So auch Thompson 2019.
31 Vgl. auch Schedler 2002a.
32 Vgl. Nohlen 2014: 39.
33 Vgl. Legal Transformation Center 2012.
WAS SIND „FREIE UND FAIRE“ WAHLEN?
Mit der Zunahme von Mehrparteienwahlen in Demokratien wie Autokratien stellt sich die Frage, wann Wahlen „kompetitiv“ oder „frei und fair“ sind. Versteht man „Kompetitivität“ nicht nur im engeren Sinne als reine Parteienkonkurrenz, sondern umfassender als Merkmal von Wahlen in Demokratien,34 dann sind die beiden Konzepte nahezu deckungsgleich und nicht einfach mit Mehrparteienwahlen gleichzusetzen. In beiden Fällen geht es darum, dass das allgemeine aktive und passive Wahlrecht sowie Vereinigungs-, Versammlungs-, Meinungsund Pressefreiheit rechtlich wie faktisch gewährleistet werden und dass die Kontrahentinnen und Kontrahenten gleichberechtigt und möglichst chancengleich um Wählerstimmen werben können. Auch müssen die Wahlberechtigten tatsächlich frei entscheiden können. Dazu muss die Stimmabgabe geheim sein und es darf im Vorfeld oder bei den Wahlen kein unzulässiger Druck auf die Wählerschaft ausgeübt werden. Eine korrekte, transparente und überparteiliche Organisation der Stimmabgabe, Stimmenauszählung und Dokumentation der Wahlergebnisse soll weiterhin sicherstellen, dass keine der kandidierenden Personen und Parteien bevorteilt oder benachteiligt werden. Wahlbeschwerden wiederum müssen neutral geprüft und geahndet werden. Auch ist wichtig, dass es sich um eine Wahlentscheidung auf Zeit handelt und das Wahlsystem nicht die Wählerentscheidung „auf den Kopf stellt“.
An solchen Kriterien für freie und faire Wahlen richten sich mehr oder minder deutlich auch die internationalen Standards aus, wie sie beispielsweise die Europäische Union (EU), der Europarat (CoE), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa mit dem Office for Democratic Institutions and Human Rights (OSZE/ODIHR), die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), die Afrikanische Union (AU) sowie die Vereinten Nationen (VN) an Wahlen anlegen. Entsprechende Prüffragen finden sich in Handbüchern zur Wahlbeobachtung internationaler Organisationen sowie in den Materialien vieler nicht staatlicher Organisationen, die wahlberatend tätig sind oder Wahlen beobachten.35 Sie betreffen den gesamten Wahlprozess – angefangen vom Wahlrecht und der Registrierung der Wahlberechtigten und der kandidierenden Personen und Parteien über den Wahlkampf bis zur Stimmenabgabe und -auszählung sowie der Behandlung etwaiger Wahlbeschwerden. Allerdings sprechen Wahlbeobachterinnen und -beobachter meist nicht mehr von „freien und fairen“, sondern von Wahlen, die internationalen