gewüthet. Zählt jedoch Eusebios (hist. eccl. VIII.6) Afrika und Mauretanien unter die Länder, deren Kirchen am meisten gelitten, so zeigt er seine geringe Bekanntschaft mit den Schicksalen der westlichen Glaubensbrüder, um so mehr, da diese allgemeine Erwähnung das Einzige ist, was er von der Verfolgung im Abendlande meldet. Es ist aber kein Zweifel, daß die Drangsale der afrikanischen Gläubigen mit denen der von Aegypten, Kleinasien und Syrien in keinen Vergleich gesetzt werden können: denn die wenigen Urkunden von unbezweifelter Aechtheit, welche in Bezug auf die ersteren übrigen, deuten sämmtlich darauf hin, daß die dortigen Obrigkeiten nicht die Darbringung von Götzenopfer, sondern lediglich die Auslieferung der heiligen Schrift und der zum Gottesdienste bestimmten Gefäße forderten. Deßwegen litt auch der größte Theil der dortigen Blutzeugen um der Standhaftigkeit willen, womit sie die Auslieferung weigerten, und an den meisten Orten blieb die Verfolgung auf die Geistlichkeit beschränkt: denn die diokletianische Verfolgung hatte das Eigenthümliche, daß die Geistlichen gezwungen werden sollten, die heilige Schrift zum Verbrennen auszuliefern. Man glaubte wahrscheinlich, das Christenthum müsse von selbst zu Grunde gehen, würde es so in dieser Ouelle wie in seinem Fundamente untergraben. (Alb Frick historia Traditorum. Ulmae 1740 4.) Einige Gläubige ließen sich von unweisem Eifer so weit hinreißen, daß sie ungerufen vor die Richter traten und anzeigten, sie hielten die heiligen Schriften verborgen, würden dieselben aber nicht ausliefern. Diese verbot Mensurius, Bischof von Karthago, verloren sie dabei das Leben, als Märtyrer zu verehren (Augustin. brevicul. collat. c. Donat. c. 13 nr. 25). Blutiger als in Afrika scheint die Verfolgung in Italien getobt zu haben, wo man von den Gläubigen geradezu des Götzenopfers Darbringung forderte. Selbst über die Alpen erstreckte sich die Verfolgung: denn zu Augusta in Rhätien litt Afra. So günstig Cäsar Konstantius für die Christen auch gesinnt war, doch vermochte er in seinem Antheile die Christen nicht vor schweren Drangsalen zu schützen. Diejenigen, welche um seine Person waren, hatten nichts zu befahren, sondern er bediente sich Diokletian’s Verordnung vielmehr nur, um den Gehalt ihrer Gesinnung zu prüfen. Er stellte sich nämlich, als ließe er seinen christlichen Hofleuten nur zwischen ihres Glaubens Verläugnung oder der Entfernung von ihren Würden die Wahl. Doch ehrte er die Standhaften dann um so mehr, während er die Abtrünnigen mit Schimpf ihrer Stellen entsetzte, weil, wie er bemerkte, auf die Treue dessen, der seinen Gott und ewigen Herrn verrathen habe, ein irdischer Gebieter um so minder bauen könne (Euseb. vita Constant. I. 16). Nicht aber vermochte er zu verhindern, daß einige seiner Statthalter, wohl vorzüglich der vom Hoflager entfernteren, das Gebot des allgewaltigen Augustus mit blutiger Folgsamkeit ehrten. Mehr als selbst in Maximian’s Ländern litt die Kirche in Spanien, wo Dacian Statthalter war. Wie groß der Blutzeugen Anzahl in den Städten Spaniens zeigen aufgefundene Inschriften, welchei prahlerisch verkünden, der christliche Name sey unter Diokletian in diesem Lande vertilgt worden. (Stollberg IX. 373 flg.) Daß auch hier manche Gläubige sich von unklugem, ungestümen Eifer bethören ließen, erhellt aus der Kirchenversammlnng zu Illiberis, wo (can. LX.) verboten wird, jene als Märtyrer zu verehren, welche wegen Zerbrechung der Götzenbilder von den Heiden getödtet worden. Auch in Gallien waren die Christen von der Verfolgung nicht frei. Die Kirchen wurden zum Theil verschlossen, zum Theil niedergerissen, und Eusebios, den Schutz, dessen sich die Christen unter Konstantius erfreuten, so angelegentlich preisend, sagt (de vita Constant. 1. 17) doch, man habe außer dem Palaste nicht einmal den Namen eines Christen nennen dürfen. Daraus erhellt zur Genüge, daß auch in Gallien Diokletian’s Gesetz in aller Strenge bekannt gemacht wurde. Ueberdieß deuten die Berichte von gallischen, unter Maximian gekrönten Märtyrern alle auf eine von diesem und Diokletian gemeinschaftlich unternommene Verfolgung; und konnte Konstantius des Dacian’s unmenschliches Wüthen in Spanien nicht hindern, so begreift sich leicht, wie er auch nicht verwehren konnte, daß manche entferntere Obrigkeit in Gallien über Christen Todesurtheile aussprachen. Uebrigens ist glaublich, daß der obrigkeitlichen Personen Mehrzahl an dem Unwillen des nahen Caesar’s mehr als an des fernen Augustus Gunst gelegen war, und sie daher die Gläubigen mit Glimpf behandelten. Konstantius selber unterließ Nichts, was seine Verhältnisse gestatteten, um die Bedrängten zu trösten. In seinem Palaste wurde christlicher Gottesdienst gehalten. Ueber die Verfolgung in Britannien fehlen alle Nachrichten. In jenen Provinzen des Morgenlandes endlich, wo die Verfolgung im J. 303 noch minder getobt hatte, ward als jenes letzte furchtbare Blutedikt angelangt war, das Schwert nun gleichfalls häufiger gezückt. Da aber jede Steigerung der Verfolgung nur dazu diente, die Zwecklosigkeit derselben in ein helleres Licht zu setzen, so begannen selbst grause Statthalter vor des vergossenen Blutes Menge zu schaudern. Doch war ihre Schonung selbst sinnreiche Grausamkeit: denn sie ließen den standhaften Bekennern das rechte Auge ausbrennen und das linke Knie lähmen, und sandten sie also verstümmelt in die Erzgruben, um in jeder Gattung der Mühseligkeit ihr Martyrthum langsam zu vollenden.
11.
Die Leiden der abendländischen Christen waren von keiner langen Dauer. Diokletian’s Glücksstern schien zugleich mit seiner Gunst für die Christen untergegangen zu seyn. Schon auf seiner Reise von Rom nach Ravenna im Dezember des J. 303 überfiel ihn eine Krankheit, welche der Aerzte Kunst lindern, doch nicht heben konnte. Da der Winter regnerisch und kalt war, so mußte er seines Rückreise durch Venetien und Illyrien nach Nikomedia beschleunigen, wo er nach geendigtem Sommer angekommen, sich in seinem Palaste verschloß, seine Gesundheit zu pflegen. Das Gerücht seiner Krankheit verbreitete sich in der Stadt; man urtheilte über derselben Zustand nach der Hofleute Mienen und Gebärden; und als wider die bisherige Gewohnheit des Kaisers öffentliches Erscheinen zu lange währte, so hielt man ihn im Dezember 304 bereits für todt. Um die in Umlauf gesetzten Gerüchte zu zerstreuen, sah Diokletian sich endlich den ersten März 305 veranlaßt, öffentlich zu erscheinen. Aber seine Gestalt war durch das lange Siechthum so verfallen, daß man ihn nur mit Mühe erkannte. Zu der körperlichen Schwäche gesellte sich ein Trübsinn, der hinwieder von derselben eindringlicher gemacht wurde, und auf welchen das vergossene Blut so vieler Unschuldigen, deren manche seinem Herzen nahe gestanden, gewiß nicht ohne Einfluß blieb. In diesem dumpfen, lebenssatten Zustand beschloß er der Herrschaft zu entsagen (Stollberg IX 318 flg.). Doch sollte dieß mit dem Glanze geschehen, mit welchem er sie angetreten hatte, und er übte über sein Geschöpf Maximian noch genug gebietenden Einfluß, daß auch dieser sich, obgleich sehr ungern herbeiließ, von dem Throne herabzusteigen. So legten denn beide am ersten Mai 305, Diokletian zu Nikomedia, Maximian zu Mailand den Purpur vor dem versammelten Heere ab, und überließen die Augustuswürde dem Konstantius und Galerius. Zu Caesarn wurden ernannt: Severus, ein entkräfteter Wollüstling, nur Würfel zu regieren und Reigen zu ordnen kundig, und Maximinus Daja, des Galerius Neffe, einstmals Viehhirt, seinem Oheim an roher Grausamkeit gleich, an Aberglauben ihn aber übertreffend, und zügelloser Wollüstling. Sie verdankten ihre Erhebung dem Galerius, welcher in ihnen lenksame Werkzeuge zu finden hoffte. Diokletian hatte diese Wahl nicht gebilligt, doch eben weil aller Geschäfte überdrüssig, auch nicht mit Entschiedenheit bestritten. (Stollberg IX. 379 flg.) Diese Regentenveränderung machte der Verfolgung im Westen ein Ende: denn Konstantius war durch den Rang eines Augustus kaum zur Machtvollkommenheit gelangt, als er auch die Christen in seinen Ländern anzufeinden verbot und ihnen die eingezogenen Kirchen zurückgab. Severus, welcher Italien und Afrika als von ihm abhängiger Caesar beherrschte, ahmte seine Milde nach, entweder aus Scheu vor dem Augustus, oder weil es ihm an Gutmüthigkeit weniger, als an männlichem Ernste und Regenteneigenschaften gebrach. Konstantius überlebte diesen Wechsel der Dinge nicht lange: denn er starb den 25. Julius 306 zu Eborakum (York), wo er sich wegen eines Krieges wider die Kaledonier aufhielt. Doch den Christen wie dem Reiche ersetzte ihn sein Sohn Konstantin, welchen Gottes Erbarmung zu einem großen Werke erkohren hatte. (Stollberg IX. 385 flg.)
12.
In Italien blieb indessen der Gläubigen Ruhe nicht ohne Störung: denn in der Verwirrung des Krieges, welchen Galerius wider Maximian und seinen Sohn Maxentius, die sich zu Rom und in Italten als Augusten anerkennen ließen, führte, mögen die Christen daselbst von ihren einmal ermuthigten Feinden manche Drangsal erlitten haben: denn Maxentius hatte sogleich im Anfange seiner Regierung 307 ein Verbot, den Christen Leides zuzufügen erlassen, da ihm daran lag sich der Neigung seiner Unterthanen zu versichern; und verübte er auch Grausamkeiten, so doch nur aus Wollust und argwöhnischer Furcht, nicht aus Aberglauben oder Blutdurst (Euseb. hist. eccl. VIII. 14). Härter war dagegen das Loos der