Im Majestätsbriefe, welchen die Böhmen von Rudolph dem Zweiten erpreßt hatten, war eben so, wie in dem Religionsfrieden der Deutschen, ein Hauptartikel unausgemacht geblieben. Alle Rechte, welche der letztere den Protestanten bewilligte, kamen nur den Ständen, nicht den Unterthanen zu gute: bloß für die Unterthanen geistlicher Länder hatte man eine schwankende Gewissensfreiheit ausbedungen. Auch der böhmische Majestätsbrief sprach nur von den Ständen und von den königlichen Städten, deren Magistrate sich gleiche Rechte mit den Ständen zu erringen gewußt hatten. Diesen allein wurde die Freiheit eingeräumt, Kirchen und Schulen zu errichten und ihren protestantischen Gottesdienst öffentlich auszuüben; in allen übrigen Städten blieb es dem Landstande überlassen, dem sie angehörten, welche Religionsfreiheit er den Unterthanen vergönnen wollte. Dieses Rechts hatten sich die Deutschen Reichsstände in seinem ganzen Umfange bedient, und zwar die weltlichen ohne Widerspruch, die geistlichen, denen eine Erklärung Kaiser Ferdinands dasselbe streitig machte, hatten nicht ohne Grund die Verbindlichkeit dieser Erklärung bestritten. Was im Religionsfrieden ein bestrittener Punkt war, war ein unbestimmter im Majestätsbriefe; dort war die Auslegung nicht zweifelhaft, aber es war zweifelhaft, ob man zu gehorchen hätte; hier war die Deutung den Ständen überlassen. Die Unterthanen geistlicher Landstände in Böhmen glaubten daher, eben das Recht zu besitzen, das die Ferdinandische Erklärung den Unterthanen deutscher Bischöfe einräumte; sie achteten sich den Unterthanen in den königlichen Städten gleich, weil sie die geistlichen Güter unter die Krongüter zählten. In der kleinen Stadt Klostergrab, die dem Erzbischof zu Prag, und in Braunau, welches dem Abt dieses Klosters abgehörte, wurden von den protestantischen Unterthanen eigenmächtig Kirchen aufgeführt und, ungeachtet des Widerspruchs ihrer Gutsherren und selbst der Mißbilligung des Kaisers, der Bau derselben vollendet.
Unterdessen hatte sich die Wachsamkeit der Defensoren in etwas gemindert, und der Hof glaubte, einen ernstlichen Schritt wagen zu können. Auf Befehl des Kaisers wurde die Kirche zu Klostergrab niedergerissen, die zu Braunau gewaltsam gesperrt und die unruhigsten Köpfe unter den Bürgern ins Gefängniß geworfen. Eine allgemeine Bewegung unter den Protestanten war die Folge dieses Schrittes; man schrie über Verletzung des Majestätsbriefs, und der Graf von Thurn, von Rachgier beseelt und durch sein Defensoramt noch mehr aufgefordert, zeigte sich besonders geschäftig, die Gemüther zu erhitzen. Aus allen Kreisen des Königreichs wurden auf seinen Antrieb Deputierte nach Prag gerufen, um dieser gemeinschaftlichen Gefahr wegen die nöthigen Maßregeln zu nehmen. Man kam überein, eine Supplik an den Kaiser aufzusetzen und auf Loslassung der Gefangenen zu dringen. Die Antwort des Kaisers, schon darum von den Ständen sehr übel aufgenommen, weil sie nicht an sie selbst, sondern an seine Statthalter gerichtet war, verwies ihnen ihr Betragen als gesetzwidrig und rebellisch, rechtfertigte den Vorgang in Klostergrab und Braunau durch einen kaiserlichen Befehl und enthielt einige Stellen, welche drohend gedeutet werden konnten.
Der Graf von Thurn unterließ nicht, den schlimmen Eindruck zu vermehren, den dieses kaiserliche Schreiben unter den versammelten Ständen machte. Er zeigte ihnen die Gefahr, worin alle Theilnehmer an dieser Bittschrift schwebten, und wußte sie durch Erbitterung und Furcht zu gewaltsamen Entschließungen hinzureißen. Sie unmittelbar gegen den Kaiser zu empören, wäre jetzt noch ein zu gewagter Schritt gewesen. Nur von Stufe zu Stufe führte er sie an dieses unvermeidliche Ziel. Er fand daher für gut, ihren Unwillen zuerst auf die Räthe des Kaisers abzuleiten, und verbreitete zu dem Ende die Meinung, daß das kaiserliche Schreiben in der Statthalterei zu Prag aufgesetzt und nur zu Wien unterschrieben worden sei. Unter den kaiserlichen Statthaltern waren der Kammerpräsident Slawata und der an Thurns Statt zum Burggrafen von Karlstein erwählte Freiherr von Martinitz das Ziel des allgemeinen Hasses. Beide hatten den protestantischen Ständen schon ehedem ihre feindseligen Gesinnungen dadurch ziemlich laut an den Tag gelegt. daß sie allein sich geweigert hatten, der Sitzung beizuwohnen, in welcher der Majestätsbrief in das böhmische Landrecht eingetragen ward. Schon damals drohte man ihnen, sie für jede künftige Verletzung des Majestätsbriefes verantwortlich zu machen, und was von dieser Zeit an den Protestanten Schlimmes widerfuhr, wurde, und zwar nicht ohne Grund, auf ihre Rechnung geschrieben. Unter allen katholischen Gutsbesitzern waren diese beiden gegen ihre protestantischen Unterthanen am härtesten verfahren. Man beschuldigte sie, daß sie diese mit Hunden in die Messe hetzen ließen und durch Versagung der Taufe, der Heirathen und Begräbnisse zum Papstthum zu zwingen suchten. Gegen zwei so verhaßte Häupter war der Zorn der Nation leicht entflammt, und man bestimmte sie dem allgemeinen Unwillen zum Opfer.
Am 23sten Mai 1618 erschienen die Deputierten bewaffnet und in zahlreicher Begleitung auf dem königlichen Schloß und drangen mit Ungestüm in den Saal, wo die Statthalter Sternberg, Martinitz, Lobkowitz und Slawata versammelt waren. Mit drohendem Tone verlangten sie eine Erklärung von jedem Einzelnen, ob er an dem kaiserlichen Schreiben einen Antheil gehabt und seine Stimme dazu gegeben? Mit Mäßigung empfing sie Sternberg; Martinitz und Slawata antworteten trotzig. Dieses bestimmte ihr Geschick. Sternberg und Lobkowitz, weniger gehaßt und mehr gefürchtet, wurden beim Arme aus dem Zimmer geführt, und nun ergriff man Slawata und Martinitz, schleppte sie an ein Fenster und stürzte sie achtzig Fuß tief in den Schloßgraben hinunter. Den Sekretär Fabricius, eine Kreatur von Beiden, schickte man ihnen nach. Ueber eine so seltsame Art zu exequieren verwunderte sich die ganze gesittete Welt, wie billig; die Böhmen entschuldigten sie als einen landüblichen Gebrauch und fanden an dem ganzen Vorfalle nichts wunderbar, als daß man von einem so hohen Sprunge so gesund wieder aufstehen konnte. Ein Misthaufen, auf den die kaiserliche Statthalterschaft zu liegen kam, hatte sie vor Beschädigung gerettet.
Es war nicht zu erwarten, daß man sich durch diese rasche Execution in der Gnade des Kaisers sehr verbessert haben würde; aber ebendahin hatte der Graf von Thurn die Stände gewollt. Hatten sich diese, aus Furcht einer noch ungewissen Gefahr, eine solche Gewalttätigkeit erlaubt, so mußte jetzt die gewisse Erwartung der Strafe und das dringender gewordene Bedürfniß der Sicherheit sie noch tiefer hineinreißen. Durch diese brutale Handlung der Selbsthilfe war der Unentschlossenheit und Reue jeder Rückweg versperrt, und ein einzelnes Verbrechen schien nur durch eine Kette von Gewalttaten ausgesöhnt werden zu können. Da die That selbst nicht ungeschehen zu machen war, so mußte man die strafende Macht entwaffnen. Dreißig Direktoren wurden ernannt, den Aufstand gesetzmäßig fortzuführen. Man bemächtigte sich aller Regierungsgeschäfte und aller königlichen Gefälle, nahm alle königlichen Beamten und Soldaten in Pflichten und ließ ein Aufgebot an die ganze böhmische Nation ergehen, sich der gemeinschaftlichen Sache anzunehmen. Die Jesuiten, welche der allgemeine Haß als die Urheber aller bisherigen Unterdrückungen anklagte, wurden aus dem ganzen Königreiche verbannt, und die Stände fanden für nöthig, sich dieses harten Schlusses wegen in einem eigenen Manifest zu verantworten. Alle diese Schritte geschahen zur Aufrechthaltung der königlichen Macht und der Gesetze – die Sprache aller Rebellen, bis sich das Glück für sie entschieden hat.
Die Bewegungen, welche die Zeitung des böhmischen Aufstandes am kaiserlichen Hofe verursachte, waren bei weitem nicht so lebhaft, als eine solche Aufforderung es verdient hätte. Kaiser Matthias war der entschlossene Geist nicht mehr, der ehedem seinen König und Herrn mitten im Schooße seines Volks aufsuchen und von drei Thronen herunterstürzen konnte. Der zuversichtliche Muth, der ihn bei einer Usurpation beseelt hatte, verließ ihn bei einer rechtmäßigen Verteidigung. Die böhmischen Rebellen hatten sich zuerst bewaffnet, und die Natur der Dinge brachte es mit sich, daß er folgte. Aber er konnte nicht hoffen, den Krieg in Böhmen einzuschließen. In