Subjektorientierung
• führt zur Sicht der Mehrperspektivität von Problemen: Gesellschaft-Lebenswelten-Lebenstile-Lebensführung in ihrer Wechselwirkung (
• ist die Grundlage für eine sozialökologische Orientierung in der Sozialen Arbeit (
• setzt die Reflexion anthropologischer und gesellschaftlicher Fragestellungen sowie Kenntnisse über mikro-, meso- und makrosoziologische Phänomene (
• entscheidet mit über Fragen der Ethik und Moral methodischen Handelns (
• beansprucht einen zirkulären Problemlösungsprozess (
• initiiert probabilistische bzw. interdependente Thesenformulierungen bezüglich Annahmen über Entstehen und Veränderung von Problemen (
• gibt die Richtung für die Zieleformulierungen vor (
• bildet die Basis für Handlungsleitende Konzepte (
• ist die Grundlage für die Interaktionsmedien (
• setzt spezifische Kompetenzen bei Fachkräften voraus (
• ist die Basis für eine verständigungsorientierte Intersubjektivität im Handeln zwischen Klienten und Fachkräften (
4.6 Verständigungsorientiertes Handeln
Aus den Überlegungen zur Berufs- und Praxisethik und den Versuchen, einen Verhaltenskodex zu entwickeln, lässt sich eine allgemeine Grundhaltung ableiten, die als notwendige Basis allen Handelns in der Sozialen Arbeit gelten muss: die Verständigungsorientierung (
Es geht in der Sozialen Arbeit zuvorderst und zunächst um soziales Handeln mit ganz konkreten Menschen in ihrer jeweiligen Lebenswelt, wie viele Facetten ein Problem in den jeweiligen Arbeitsbereichen auch haben mag. »Soziales Handeln« ist nach Max Weber ein Handeln, »welches seinem von dem oder den Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten anderer bezogen wird und daran in seinem Ablauf orientiert ist« (1976, S. 1). Er erweitert diese Definition um die Wechselseitigkeit des Handelns zwischen Akteuren: »Soziale Beziehung soll ein seinem Sinngehalt nach aufeinander gegenseitig eingestelltes und dadurch orientiertes Sichverhalten mehrerer heißen« (S. 13). Eine völlige Übereinstimmung konkreter Beziehungen mit diesen Formulierungen sieht Weber als Grenzfälle, allerdings verliert das Handeln den Charakter einer sozialen Beziehung, wenn »ein Aufeinanderbezogensein des beiderseitigen Handelns tatsächlich fehlt« (S. 14), wobei, und dies ist besonders bedeutsam, im realen Handeln Übergänge nicht die Ausnahme, sondern die Regel sind. Das Bemühen um Verständigung ist also ständig bedroht durch Entfremdung, Gegenseitigkeit durch Schein-Gegenseitigkeit (Wynne), Bestätigung durch Pseudobestätigung (Laing), Solidarität durch Täuschungsmanöver (Goffman), kommunikatives Handeln durch strategisches Handeln (Habermas) oder wie dieser Tatbestand im Einzelnen auch bezeichnet werden mag. Es gilt also nicht ein strenges »Entweder-oder«, sondern ein »Sowohl-als-auch«, was sich bildhaft in Form eines Kontinuums darstellen lässt (
Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit hat neben und in Wechselwirkung zu dem Beziehungsaspekt natürlich auch einen Inhaltsaspekt, es geht ja nicht nur um »Beziehungsarbeit« allein, quasi um ihrer selbst willen, sondern immer auch um die Erledigung, die Bewältigung, die Veränderung einer »Sache«. Eine noch so gute Beziehung zwischen einer Sozialpädagogin und einem Elternpaar, das ein Kind in Pflege nehmen will, nützt wenig, wenn nicht auch Inhalte, eingebettet in den Beziehungsprozess, transportiert werden, die manchmal den guten Kontakt vielleicht sogar etwas stören können (Verpflichtungen der Pflegeeltern, Pflegegeld, Besuchsregelungen, Kontrolle durch das Jugendamt, Erziehungsziele usw.). Die Fokussierung auf den Beziehungsaspekt darf die Pflicht zur Sachlichkeit, einschließlich der Forderung nach Verständlichkeit (Schulz von Thun 1998, S. 129 ff.) nicht auslöschen. Darüber hinaus zeigt sich aber auch noch ein weiterer Aspekt, den Watzlawick u. a. in ihren schon