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Für von der BaFin beaufsichtigte Kreditinstitute (in Deutschland derzeit insgesamt 1.740 Banken und 674 Finanzdienstleistungsinstitute14) zeichnet sich die Umsetzung in die nationale Regulatorik mit der Konsultation 14/2020 zur 7. MaRisk Novelle klar ab.15 Eine Befassung im MaRisk Fachgremium zur 7. MaRiskNovelle soll ab Mitte 2021 erfolgen, um eine zügige Umsetzung in deutsches Aufsichtsrecht zu gewährleisten.16
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Die neue EBA-Leitlinie ist in sieben Hauptthemengebieten eingeteilt, wobei die drei Themen Governance, ESG und Daten hierbei die Eckpfeiler der Leitlinie bilden:
1. Die Governance als Überbau für das Kreditgeschäft gibt die Rahmenbedingungen für die Risikokultur, Strategie und Prozessabläufe vor – unter Beachtung des Proportionalitätsprinzips. In diesem Zusammenhang wird auch der Bereich der Geldwäscheprävention oder CTF (Counter-Terrorism Financing), und somit die Verhinderung von Terrorfinanzierung, explizit in der neuen Leitlinie mitberücksichtigt.
2. Einen sehr großen Raum nehmen zudem die Vorgaben zur Kreditvergabe, insbesondere die ESG-Faktoren ein. Diese bilden, wie hier beschrieben, die stützenden Pfeiler in der Zukunft.
3. Wenn man die Governance als den Überbau und die ESG-Faktoren als Stützpfeiler der Leitlinie sieht, dann bilden die Daten das Fundament für das Kreditgeschäft. Grund dafür ist eine neue Dimension an Datenanforderungen aus den fachlichen Bereichen, die eine detaillierte und granulare Dateninfrastruktur erfordert. Diese Anforderungen gelten explizit über den gesamten Kredit-Lebenszyklus. Sie umfassen sowohl die Berücksichtigung qualitativer Faktoren sowie Frühwarnindikatoren, mit einer hohen Anforderung an die Integrität und Transparenz der Daten, als auch das interne und externe Reporting. Ebenfalls umfasst ist die Ermittlung einer zukunftsgerichteten Kapitaldienstfähigkeit, die wiederum Daten für regelmäßige Sensitivitäts- und Negativ-Szenario-Analysen erfordert.
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Weitere Kategorien der EBA GL sind die Kreditvergabe, Sicherheiten, Monitoring und Pricing:
4. Hinsichtlich Kreditvergabeverfahren und Kreditwürdigkeitsprüfung bestehen die bereits erwähnten, erweiterten Anforderungen an die Informations- und Datenerhebungen gegenüber Kreditnehmern. Aber auch Anforderungen (i.S. der Dokumentation) an eine technologieunterstützte Kreditvergabe sind einzuhalten.Ein wichtiger Punkt dabei ist das Thema technologische Innovation. Die Aufsicht befindet sich hier in einer Konfliktsituation, was beispielsweise anhand der Diskussionen im Bereich Machine Learning bzw. Artificial Intelligence („AI“) zu sehen ist, da die Aufsicht noch nicht in jedem Bereich Antworten auf dringende Fragen gefunden hat. Auf der einen Seite sind Anforderungen im quantitativen oder analytischen Bereich im Grunde nicht mehr zu bearbeiten ohne, dass man auf entsprechende technologische Innovationen zurückgreift, wie AI oder Big Data. D.h. Nutzung und Bereitstellung nicht nur von internen Daten für die Überwachung, sondern auch unter Einbeziehung von externen Daten und Datenquellen. Die entscheidende Frage ist, wie die in Algorithmen hinterlegten Informations- und Datentransfers zu überwachen sind. Genau dies ist auch eine der neuen Herausforderungen, mit denen sich auch die Aufsicht konfrontiert sieht. Auf der einen Seite bedeutet die neue Leitlinie ein Push in Richtung der neuen Technologien, auf der anderen Seite bedingt dieser Vorstoß auch die Notwendigkeit, einen (aufsichts-)rechtlichen Rahmen dafür zu schaffen, um die Datennutzung kontrollieren und entsprechend validieren zu können.
5. Neben den genannten Hauptthemengebieten nimmt der Bereich Sicherheitenbewertung einen großen Raum in dieser Guideline ein. Hier ist insbesondere die Limitierung der Verwendung statistischer Modelle (d.h. Assetbewertung soll in erster Linie von einem Bewerter durchgeführt werden und nicht von einer Modellrechnung)17 hervorzuheben.
6. Auch das eingangs erwähnte Kapitel Monitoring, d.h. die Überwachung während des Kreditlebenszyklus, ist kein grundsätzlich neuer, aber ein sehr dominierender Bereich. Darunter zu fassen sind insbesondere die Themen Frühwarnsystem, Integration und Stresstest bzw. Sensitivitätsanalysen.
7. Abschließend sei noch das Thema Pricing (aufsichtsrechtliche Erwartungen an eine risikobasierte Preisgestaltung) erwähnt, welches jedoch nur einen vergleichsweisen kurzen Abschnitt in der EBA-Leitlinie einnimmt, sowie, nicht zu vergessen, die umfangreichen Anhänge.
1 EZB, 03.2018 – SSM-Aufsichtshandbuch, Europäische Bankenaufsicht: Funktionsweise des SSM und aufsichtlicher Ansatz, S. 4 (ISBN 978-92-899-3720-7). 2 EBA/CP/2019/04, Tz. 67, 69. 3 EBA/CP/2019/04, Tz. 63; EBA/GL/2020/06, Tz. 70. 4 EBA/CP/2019/04, Tz. 74, 75. 5 EBA/CP/2019/04, Tz. 47; EBA/GL/2020/06, Tz. 53. 6 EBA/CP/2019/04, Tz. 85, 88; EBA/GL/2020/06, Tz. 89. 7 EBA/CP/2019/04, Tz. 121, 145; EBA/GL/2020/06, Tz. 117, 158. 8 EBA/CP/2019/04, Tz. 48; EBA/GL/2020/06, Tz. 56. 9 EBA/GL/2020/06, Tz. 149. 10 EBA/GL/2020/06, Tz. 182, 183. 11 EBA/CP/2019/04, Tz. 186; EBA/GL/2020/06, Tz. 199, 200. 12 EBA/GL/2018/06, TZ 83, 96, 241. 13 https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/EUBankenaufsicht/SSM/ssm_node.html. 14 https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/bankenfinanzdienstleister_node.html. 15 https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2020/kon_14_20_Konsultation_MaRisk.html. 16 https://www2.deloitte.com/de/de/pages/audit/articles/marisk-ueberblick.html. 17 EBA/GL/2020/06, Tz. 210.
II. Auswirkungen der finalen EBA-Leitlinie zur Kreditvergabe und -überwachung
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Wir führen in regelmäßigen Abständen Umfragen auf eigenen Themennachmittagen mit den eingeladenen Banken durch und haben anlässlich einer dieser Reihen im November 2019 eine Umfrage zu den Anforderungen aus der neuen EBA-GL durchgeführt, damals allerdings noch auf Basis des Konsultationspapiers. Die Ergebnisse werden nachfolgend beschrieben:
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Von den Teilnehmern wollten wir wissen, wie sie die EBA-Leitlinie für ihr jeweiliges Institut einordnen und bewerten. Hierfür haben wir den fünf wesentlichen Bereichen der Leitlinie zusätzlich die Kategorien 1) Fachlichkeit/Methodik, 2) Prozesse sowie 3) Daten & Systeme zugeordnet und die Teilnehmer gebeten, die Auswirkung bzw. Komplexität zu bewerten. Anschließend wurde eine Abstimmung zu den folgenden Fragen durchgeführt:
1. Sind die EBA-Kreditleitlinien in Ihrem Haus bereits thematisiert worden?
2. Wie schätzen Sie die Komplexität der neuen Kreditleitlinien insgesamt ein?
3. Wie bewerten Sie den Umsetzungsaufwand im Zusammenhang mit den neuen Governance-Anforderungen?
4. Die Leitlinien enthalten ausführliche Vorgaben zur Kreditvergabe.