Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Klaus Ulsenheimer
Издательство: Bookwire
Серия: Praxis der Strafverteidigung
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811406421
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des Arztes

       I.Werbung und Standesrecht

       1.Lockerung des allgemeinen Werbeverbots für Ärzte

       2.Grundsätzliches Werberecht

       3.Zielsetzung des Werbeverbots

       4.Patientenschutz versus Kommerzialisierung

       II.Strafbare Verhaltensweisen des Arztes im Rahmen der Werbung

       1.Strafbarkeit nach § 16 Abs. 1 UWG

       a)Irreführende Werbung durch unwahre Angaben (objektiver Tatbestand)

       b)Vorsatzerfordernis (Irrtumsproblematik)

       2.Strafbarkeit nach § 3 S. 2 Nr. 1-3, § 14 HWG

       a)Schutzzweck der Strafnormen

       b)Irreführende Verhaltensweisen

       c)Das Verhältnis von Standes-, Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht

       d)Adressat des § 14 HWG

       e)Objektive Tatbestandsvoraussetzungen

       f)Vorsatzerfordernis und Irrtumsfälle

       g)Ordnungswidrigkeiten, Konkurrenzen, Verjährung

       3.Strafbarkeit nach § 148 Nr. 1 GewO

       4.Strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch

       Teil 13Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen

       I.Einleitung und Überblick

       1.Vom eng verflochtenen Gesundheitswesen zum primären Feld der Korruptionsbekämpfung

       2.Zu gewährleisten: Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung

       II.Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)

       1.Betroffener Personenkreis (täterschaftliche Qualifikation)

       a)Anwendungsfälle des Gesundheitswesens

       b)Fehlende Qualifikation der Vertragsärzte

       c)Fehlende Qualifikation in weiteren Fällen

       2.Vorteilsbezogene Tathandlung

       a)Extensiv ausgelegter Vorteilsbegriff

       aa)Einbeziehung von Vertragsabschlüssen

       bb)Mittelbare Vorteile und Einbeziehung des Drittvorteils

       cc)Einschränkungen des Vorteils infolge Sozialadäquanz?

       dd)Einschränkungen des Vorteils in Drittmittelfällen?

       b)Tathandlungen der Nehmerseite

       aa)Fordern

       bb)Sich versprechen lassen

       cc)Annehmen