bb)Bedeutung der Angemessenheit der Vergütung
e)Resultierende Tatverdachtsschwelle und Compliance durch Indizienmanagement
5.Tatvorsatz und Irrtumsfragen
6.Zusätzliche Deliktsvoraussetzungen, Vollendung, Beendigung, Verjährung, Versuch und Konkurrenzen
7.Täterschaft und Teilnahme – Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB)
8.Besonders schwere Fälle insbesondere bei Regelbeispielen
d)Unbenannte besonders schwere Fälle
9.Praxisrelevante und konkretisierende Fallkonstellationen
b)Zusammenwirken von Orthopäden und Sanitätshäusern – Entlassmanagement im Krankenhaus
c)Honorararztverträge in Krankenhäusern
d)Teilzeitanstellungen in Krankenhäusern
f)Kostenlose Überlassung von Geräten
g)Kostenlose Abgabe von Patienten bindenden Geräten und Angebot von Patientensupportprogrammen
h)Aushandlung von Rabatten beim Bezug von Arznei- und Hilfsmitteln
i)Wirtschaftliche Verordnungssteuerung durch Krankenkassen
j)Strukturelles Marktversagen – Förderung von Beleghebammen und -ärzten
k)Vermittlung ausländischer Patienten („Medizintourismus“)
l)Erwerb und Betrieb medizinischer Versorgungszentren
V.Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
1.Prinzipielle Anwendbarkeit des § 299 StGB im Gesundheitswesen
2.Mögliche Anwendungsfälle und Sperrwirkung
VI.Prinzipien der Compliance – Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
4.Das Prinzip der Bargeldlosigkeit
5.Das Prinzip der Kontendistanz