b)Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der schädigenden Einwirkung
c)Die Eröffnungswehen als Bestimmungskriterium für den „Beginn der Geburt“
4.Subjektiver Tatbestand des § 218 StGB
5.Täterschaft und Teilnahme am illegalen Schwangerschaftsabbruch
6.Strafschärfungs- und Strafmilderungsgründe (§ 218 Abs. 2 und Abs. 3 StGB)
7.Der Versuch des illegalen Schwangerschaftsabbruchs
8.Der Tatbestandsausschluss gemäß § 218a Abs. 1 StGB
9.Der Rechtswidrigkeitsausschluss gemäß § 218a Abs. 2 und Abs. 3 StGB
a)Die medizinisch-soziale Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB)
bb)Speziell: Die Problematik eines späten Abbruchs der Schwangerschaft in Fällen des § 218a Abs. 2 StGB
cc)Die tatbestandlichen Voraussetzungen der medizinisch-sozialen Indikation
b)Die kriminologische Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB)
10.Die Einwilligung der Schwangeren als Rechtfertigungsvoraussetzung in § 218a StGB
11.Der persönliche Strafausschließungsgrund des § 218a Abs. 4 S. 1 StGB und das Absehen von Strafe (§ 218a Abs. 4 S. 2 StGB)
13.Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
14.Verletzung ärztlicher Feststellungs-, Darlegungs-, Beratungs- und Vergewisserungspflichten
a)Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs ohne schriftliche Feststellung nach § 218a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB (§ 218b Abs. 1 S. 1 StGB)
b)Strafbares Erstellen einer unrichtigen Feststellung nach § 218a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB (§ 218b Abs. 1 S. 2 StGB)
c)Untersagung der Feststellungsberechtigung
d)Strafbarkeit des abbrechenden Arztes nach § 218c StGB wegen der Verletzung bestimmter Darlegung-, Beratungs- und Vergewisserungspflichten
15.Verbotenes Werben für den Schwangerschaftsabbruch und verbotenes Inverkehrbringen geeigneter Mittel zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 219a und b StGB)
Teil 6Kastration und Sterilisation
I.Strafbarkeitsrisiken der Kastration
1.Die Kastration im engeren Sinne
2.Der Kastration weithin gleichgestellte ärztliche Behandlungen
3.Sonstige Eingriffe mit triebbeeinflussender Wirkung
II.Strafbarkeitsrisiken der Sterilisation