Abb. 3: Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts nach der Equity-Methode[21]
Beteiligungsbuchwert zu Beginn der Fortschreibung bzw. Periode | ||
erfolgswirksame EK-Veränderungen | +/- | anteiliger Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag des Beteiligungsunternehmens |
+/- | ggf. erfolgswirksame Effekte aus der Anpassung an den Bilanzierungs- und Bewertungsrahmen des Investors | |
-/+ | Fortschreibung zu berücksichtigender stiller Reserven/Lasten | |
- | ggf. Fortschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwertes1 | |
+ | Auflösung eines passivischen Unterschiedsbetrags2 | |
+/- | Effekte aus anderen erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen | |
-/+ | außerplanmäßige Abschreibungen und ggf. Zuschreibungen | |
Dividendenausschüttung | - | anteilige Gewinnausschüttungen |
erfolgsneutrale EK-Veränderungen | +/- | erfolgsneutral vereinnahmte Differenzen aus der Währungsumrechnung |
+/- | ggf. erfolgsneutral vereinnahmte Zu- und Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert (nur IFRS) | |
+/- | Kapitaleinzahlungen/-rückzahlungen vom bzw. an den Investor | |
= Beteiligungsbuchwert am Ende der Periode | ||
1 Im Vergleich zum HGB findet nach IFRS keine planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes statt. Stattdessen ist der gesamte equity-Wert nach IAS 28.42 einem Wertminderungstest zu unterziehen. 2 Handelsrechtlich ist ein passivischer Unterschiedsbetrag bei der equity-Methode nach § 309 HGB zu behandeln. Nach IFRS wird der passivische Unterschiedsbetrag im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der equity-Methode erfolgswirksam erfasst. |
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Im Vergleich zur Quotenkonsolidierung werden somit nicht die einzelnen Bilanz- und GuV-Posten anteilig aus dem Beteiligungsunternehmen übernommen, sondern es wird lediglich der zustehende Anteil am Nettovermögen in das Anlagevermögen des Konzern- oder Einzelabschlusses des Partnerunternehmens aufgenommen.[22] Dennoch wird wie bei der Quotenkonsolidierung von Beginn an eine Kapitalkonsolidierung durchgeführt. Allerdings erfolgt die Berechnung, Zuordnung und Fortführung des anteiligen Unterschiedsbetrages in einer statistischen Nebenrechnung; eine explizite Bilanzierung bleibt demnach aus.[23] Da nur ein Beteiligungsbuchwert einschließlich des Unterschiedsbetrages in der Konzernbilanz ausgewiesen wird, wird die Art der Darstellung auch „one-line-consolidation“ genannt.[24]
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Die Eliminierung von Zwischenergebnissen aus upstream– und downstream-Transaktionen (vgl. Rn. 35) zwischen dem Konzernunternehmen und dem assoziierten Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen ist grundsätzlich anteilig durchzuführen.[25] Folglich enthält der regelmäßig anzupassende Beteiligungsbuchwert nur Gewinne bzw. Verluste, die auf Geschäftsvorfällen gegenüber Dritten beruhen.[26] Dagegen ist die Durchführung einer Schuldkonsolidierung sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei dieser Methode nicht erforderlich.[27]
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Im Vorfeld sollte wie bei der Quotenkonsolidierung nach dem Einheitsgrundsatz eine Anpassung an die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden des Mutterunternehmens erfolgen (Erstellung einer HB II).[28] Außerdem ist die Aufstellung eines Zwischenabschlusses ggf. durchzuführen, wenn der Abschlussstichtag des Beteiligungsunternehmens mehr als drei Monate vor dem Konzernbilanzstichtag liegt.[29] Sollte das Beteiligungsunternehmen im Ausland ansässig sein, dann würde im Falle der Equity-Methode eine Umrechnung des Eigenkapitals in die Währung des Konzernunternehmens ausreichen.[30]
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Da sich die Erhöhungen oder Verringerungen des Eigenkapitals in den Beteiligungswert des Teilhabers widerspiegeln, wird das Verfahren auch „Spiegelbildmethode“ genannt. Im Schrifttum hingegen herrscht Uneinigkeit darüber, ob die Equity-Methode als Konsolidierungs- oder Bewertungsmethode anzusehen ist. Dies liegt daran, dass die Methode einerseits die Durchführung von einigen Konsolidierungsschritten wie bei der Voll- und Quotenkonsolidierung erfordert, andererseits sich aber auf die Bewertung einer Beteiligungsposition konzentriert, da eine Übernahme der einzelnen Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen in die Summenbilanz ausbleibt. Küting/Weber sind der Ansicht, dass es davon abhängig sei, wie eine Konsolidierungsmethode definiert wird.[31]
2.3 Bilanzpolitische Wirkungen der beiden Bilanzierungsmethoden
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Die bilanzielle Darstellung von Gemeinschaftsunternehmen insbesondere im Konzernabschluss kann demzufolge in sehr unterschiedlicher Art und Weise erfolgen.[32] Welche Methode zur Anwendung kommt, bestimmt sich auch an den konkreten Auswirkungen auf die Konzernbilanz.[33] Eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Kapitalstruktur des Konzerns ist die Eigenkapitalquote.[34] Da das Konzerneigenkapital unabhängig von der verwendeten Methode regelmäßig gleich hoch ist, führt die Bilanzverlängerung[35] bei der Verwendung der Quotenkonsolidierung zu einer niedrigeren Eigenkapitalquote. Je stärker eine Finanzierung aus fremden Mitteln stattfindet, desto höher wird sich dieser Effekt auf die Eigenkapitalquote auswirken. Möchte ein Manager ein hohes Rating mittels einer niedrigen Fremdkapitalquote bzw. eines niedrigen Verschuldungsgrads erreichen, wird er folglich die Equity-Methode der Quotenkonsolidierung vorziehen.[36]
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Auch der Konzernanlagendeckungsgrad, mithilfe dessen die finanzielle Stabilität eines Unternehmens gemessen werden kann, fällt bei der Equity-Methode vorteilhafter aus, da bei gleichbleibendem Eigenkapital ein niedrigeres Anlagevermögen vorliegt. Betrachtet man dagegen die Konzernumsatzerlöse, dann fallen diese bei der Quotenkonsolidierung grundsätzlich höher aus.[37] Dieser Vorteil wird auch nicht durch eine niedriger ausfallende Umsatzrentabilität geschmälert, denn