Vgl. zur Bilanzierung von Contractual Joint Venture im Einzelnen unten Rn. 83 ff.
Vgl. Kutschker/Schmid Internationales Management, 2011, S. 890 f.
Vgl. Bader/Preusche PiR 2011, 251.
Vgl. Beck‘sches Hdb./Stengel 2014, § 23 Rn. 8 m.w.N. und 11.
Vgl. Bader/Preusche PiR 2011, 251; Labrenz u.a. KoR 2008, 181 m.w.N.
Vgl. Bader/Preusche PiR 2011, 251.
Vgl. Kutschker/Schmid Internationales Management, 2011, S. 890.
Vgl. Beckʼsches Hdb./Stengel 2014, § 23 Rn. 7 ff. und 85 ff. m.w.N.
Beckʼsches Hdb./Stengel 2014, § 23 Rn. 7 f.
Vgl. Beckʼsches Hdb./Stengel 2014, § 23 Rn. 7 ff. und 85 ff. m.w.N.
Vgl. Hdb. des Gesellschaftsrechts/Baumanns/Wirbel 2009, § 28 Rn. 2 f.; Beckʼsches Hdb./Stengel 2014, § 23 Rn. 10.
Vgl. Hdb. des Pharmarechts/Schütze/Vormann 2010, § 19 Rn. 10.
Vgl. Weindl Unternehmensprofil, 2014, verfügbar unter: www.bsh-group.de/index.php?page=100325.
Im Rahmen der Änderungen nach IFRS 11 wird BMW das bis jetzt at-equity bewertete Joint Venture ab dem Geschäftsjahr 2014 als Joint Operation einstufen und somit anteilig konsolidieren. Diese Änderung ergäbe für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2013 eine Bilanzsummenerweiterung in Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrages. Vgl. BMW AG Geschäftsbericht, 2014, S. 113, als pdf verfügbar unter: www.bmwgroup.com/bmwgroup_prod/d/0_0_www_bmwgroup_com/investor_relations/finanzberichte/geschaeftsberichte/2013/_pdf/geschaeftsbericht2013.pdf.
SGL Automotive Carbon Fibers GmbH & Co. KG Leichtbau, 2013, verfügbar unter: www.sglacf.com/.
Ein ungleiches Beteiligungsverhältnis schließt eine einvernehmliche Entscheidungsfindung hinsichtlich der relevanten Aktivitäten als begründete Bedingung für eine gemeinschaftliche Beherrschung nicht automatisch aus. Vgl. hierzu die Ausführungen unter Rn. 73 f.
Vgl. Volkswagen AG China, 2013, verfügbar unter: www.volkswagenag.com/content/vwcorp/content/de/investor_relations/Warum_Volkswagen/Marke_Focus.html.
E.ON SE Geschäftsbericht, 2013, S. 15, als pdf verfügbar unter: www.eon.com/content/dam/eon-com/ueber-uns/publications/GB_2013_D_eon.pdf.
Zur allgemeinen Terminologie 1. Kap. Rn. 1 ff.; zu Equity- und Contractual Joint Venture 2. Kap. Rn. 18 ff.
Vgl. dazu Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg Haufe IFRS-Kommentar, 2014, § 34 Rn. 2.
Zu dieser Erkenntnis gelangen mittlerweile auch viele deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen, die meist im Geschäftsbericht nur noch den Konzernabschluss darstellen.
4 › II. Grundlagen der Bilanzierung von Joint Venture nach HGB und IFRS
II. Grundlagen der Bilanzierung von Joint Venture nach HGB und IFRS
4 › II › 1. Überblick über die Bilanzierungsmethoden
1. Überblick über die Bilanzierungsmethoden
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Wie erwähnt betreffen die im HGB und IFRS kodifizierten Bilanzierungsregelungen für Joint Venture vor allem die Abbildung von Gemeinschaftsunternehmen und deren bilanzielle Aufnahme im Konzernabschluss der Partnerunternehmen. Während sich die Bilanzierung der Gemeinschaftsunternehmen im Einzelabschluss der Partnerunternehmen von der bilanziellen Aufnahme in den Konzernabschluss unterscheiden, erfolgt dagegen bei Contractual Joint Venture in Form einer sog. gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation) die bilanzielle Erfassung im Einzel- und Konzernabschluss des Partnerunternehmens nach den gleichen Regeln. Für die Bilanzierung auf Ebene des Gemeinschaftsunternehmens selbst bestehen neben den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften grundsätzlich keine spezifischen Joint Venture Regelungen.
Abb. 2:
Stufenkonzeption des Konzernbilanzrechts