2.Erscheinungsformen von Joint Venture12 – 18
3.Terminologie und Eingrenzung der Untersuchung19 – 26
II.Grundlagen der Bilanzierung von Joint Venture nach HGB und IFRS27 – 82
1.Überblick über die Bilanzierungsmethoden27 – 31
2.Die Bilanzierungsmethoden im Vergleich32 – 43
3.Bilanzierung von Joint Venture nach HGB44 – 59
4.Bilanzierung von Joint Arrangement in der Internationalen Rechnungslegung60 – 82
III.Bilanzierung von gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations) nach IFRS83 – 102
1.Bilanzierung im Einzel- und Konzernabschluss der Partnerunternehmen83 – 86
2.Bilanzielle Sonderfragen87 – 102
IV.Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) nach IFRS103 – 170
1.Bilanzierung im Einzelabschluss des Partnerunternehmens103 – 106
2.Bilanzierung im Konzernabschluss des Partnerunternehmens107 – 170
V.Wesentliche Abweichungen der Bilanzierung nach HGB171 – 175
4 › I. Grundlagen
I. Grundlagen
4 › I › 1. Bilanzierung und Aktualität von Joint Venture aus deutscher Sicht
1. Bilanzierung und Aktualität von Joint Venture aus deutscher Sicht
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Der grenzüberschreitende Handel mit Gütern und Dienstleistungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Angesichts des anhaltenden Trends zur Globalisierung und des in den meisten Branchen immer intensiveren Wettbewerbs gelten Kooperationen in vielen Fällen sogar als zwingend, um erfolgreich im globalen Konkurrenzumfeld bestehen zu können. Um die Unternehmensziele zu erreichen, wenden sich viele Unternehmen Kooperationen bzw. Allianzen zu, um so die Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Teilung von Ressourcen, Wissen und Fähigkeiten besser und nachhaltiger als im Alleingang zu lösen. Zu den Formen möglicher Allianzen gehören insbesondere Joint Venture, die in den letzten Jahren immer stärker an Bedeutung gewonnen haben.
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Besonders an Bedeutung gewann in den letzten Jahren die am stärksten institutionalisierte Kooperationsform, das Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen). Allein 70 % von den dreißig größten im DAX gelisteten deutschen Kapitalmarktunternehmen unterhielten laut einer im Jahr 2011 durchgeführten Studie von Bader/Preusche im Geschäftsjahr 2010 Joint Venture-Aktivitäten.[1] Insbesondere in bestimmten Branchen wie der Energieversorgung, der Bauindustrie oder der Automobilindustrie liegt eine hohe Anwendung von Joint Venture in der Praxis vor.[2] Ausgeweitet auf den europäischen Raum ermittelten Leitner-Hanetseder/Stockinger bezogen auf das Geschäftsjahr 2010 eine Joint Venture-Praxisrelevanz von etwas mehr als 70 % bei einer Grundgesamtheit von insgesamt 343 untersuchten Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen in Europa.[3] Speziell auch die Europäische Union fördert die Gründung von internationalen Joint Venture kleiner und mittlerer Unternehmen mit mehreren Programmen – wie zum Beispiel dem Programm Joint European Venture.[4]
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Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten sind bei Joint Venture im Rahmen der Rechnungslegung auch spezifische Bilanzierungsthemen zu lösen. Die Rechnungslegung von Joint Venture hat – wie bei anderen Unternehmensformen – zunächst die grundsätzliche Aufgabe der Zahlungsbemessung für die steuerliche Gewinnermittlung[5] sowie für die gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilung an die Eigentümer (Ausschüttungsbemessung) zu erfüllen. Darüber hinaus hat die Rechnungslegung noch insbesondere unternehmensbezogene Informationen an Kapitalgeber, Management und andere Interessenten zu liefern. Denn die internationale Ausrichtung der Unternehmen zieht meist auch einen erhöhten externen Finanzbedarf nach sich. Hierfür greifen viele Unternehmen auch (z.B. wegen der derzeitigen „Kreditklemme“ der Kreditwirtschaft) auf in- und ausländische Kapitalmärkte zurück. Diese Inanspruchnahme setzt voraus, dass sich in- und ausländische Kapitalgeber über die Rendite-Risiko-Positionen ihres finanziellen Engagements im Unternehmen informieren können.
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Für die Bilanzierung von Joint Venture sind aus deutscher Sicht zunächst folgende Sachverhalte bezüglich des Standorts zu unterscheiden:
1. | inländisches Joint Venture Unternehmen (sog. Equity Joint Venture[6] als Personen- oder Kapitalgesellschaft) mit in- und/oder ausländischen Joint Venture Partnern; |
2. | ausländisches Joint Venture Unternehmen (als Personen- oder Kapitalgesellschaft nach ausländischem Recht) mit in- und/oder ausländischen Joint Venture Partnern. |
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Zu 1.: Eine inländische Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) unterliegt zunächst primär den deutschen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB. Personenhandelsgesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter wiederum eine juristische Person ist (insbesondere GmbH & Co. KG; AG & Co. KG; aber auch Ltd. & Co. KG), unterliegen hierbei den gleichen, verschärften Rechnungslegungsbestimmungen wie eine Kapitalgesellschaft (§ 264a HGB). Das Joint Venture Unternehmen muss daher zunächst – neben seiner steuerlichen Gewinnermittlung – einen regulären handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) erstellen und publizieren.[7] Besondere, Joint Venture-spezifische