§ 210Ausschluss von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluss
§ 211Anderweitige Veräußerung
§ 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
§ 213Unbekannte Aktionäre
Zweiter TeilBesondere Vorschriften
Erster AbschnittFormwechsel von Personengesellschaften
Erster UnterabschnittFormwechsel von Personenhandelsgesellschaften
§ 214Möglichkeit des Formwechsels
§ 215Umwandlungsbericht
§ 216Unterrichtung der Gesellschafter
§ 217Beschluss der Gesellschafterversammlung
§ 218Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 219Rechtsstellung als Gründer
§ 220Kapitalschutz
§ 221Beitritt persönlich haftender Gesellschafter
§ 222Anmeldung des Formwechsels
§ 223Anlagen der Anmeldung
§ 224Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
§ 225Prüfung des Abfindungsangebots
Zweiter UnterabschnittFormwechsel von Partnerschaftsgesellschaften
§ 225aMöglichkeit des Formwechsels
§ 225bUmwandlungsbericht und Unterrichtung der Partner
§ 225cAnzuwendende Vorschriften
Zweiter AbschnittFormwechsel von Kapitalgesellschaften
Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften
§ 226Möglichkeit des Formwechsels
§ 227Nicht anzuwendende Vorschriften
Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Personengesellschaft
§ 228Möglichkeit des Formwechsels
§ 229(aufgehoben)
§ 230Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 231Mitteilung des Abfindungsangebots
§ 232Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 233Beschluss der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 234Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 235Anmeldung des Formwechsels
§ 236Wirkungen des Formwechsels
§ 237Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
§ 238Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 239Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 240Beschluss der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 241Zustimmungserfordernisse beim Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
§ 242Zustimmungserfordernis beim Formwechsel einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
§ 243Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 244Niederschrift über den Umwandlungsbeschluss; Gesellschaftsvertrag
§ 245Rechtsstellung als Gründer; Kapitalschutz
§ 246Anmeldung des Formwechsels
§ 247Wirkungen des Formwechsels
§ 248Umtausch der Anteile
§ 249Gläubigerschutz
§ 250Nicht anzuwendende Vorschriften
Vierter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
§ 251Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 252Beschluss der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 253Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 254Anmeldung des Formwechsels
§ 255Wirkungen des Formwechsels
§ 256Geschäftsguthaben; Benachrichtigung der Mitglieder
§ 257Gläubigerschutz
Dritter AbschnittFormwechsel eingetragener Genossenschaften
§ 258Möglichkeit des Formwechsels
§ 259Gutachten des Prüfungsverbandes
§ 260Vorbereitung der Generalversammlung
§ 261Durchführung der Generalversammlung
§ 262Beschluss der Generalversammlung
§ 263Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 264Kapitalschutz
§ 265Anmeldung des Formwechsels
§ 266Wirkungen des Formwechsels
§ 267Benachrichtigung der Anteilsinhaber
§ 268Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien
§ 269Hauptversammlungsbeschlüsse; genehmigtes Kapital
§ 270Abfindungsangebot
§ 271Fortdauer der Nachschusspflicht
Vierter AbschnittFormwechsel rechtsfähiger Vereine
Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften
§ 272Möglichkeit des Formwechsels
Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft
§ 273Möglichkeit des Formwechsels
§ 274Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
§ 275Beschluss der Mitgliederversammlung
§ 276Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 277Kapitalschutz
§ 278Anmeldung des Formwechsels
§ 279(aufgehoben)
§ 280Wirkungen des Formwechsels
§ 281Benachrichtigung der Anteilsinhaber; Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
§ 282Abfindungsangebot
Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
§ 283Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
§ 284Beschluss der Mitgliederversammlung
§ 285Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 286Anmeldung des Formwechsels
§ 287(aufgehoben)